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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: BND  (Gelesen 16433 mal)

Merowig

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Antw:BND
« Antwort #30 am: 16. Juni 2018, 16:32:05 »

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bundesnachrichtendienst-soll-oesterreich-bespitzelt-haben-a-1213353.html
Zitat
BND soll Österreich im großen Stil bespitzelt haben
Der BND hat laut Medienberichten systematisch Einrichtungen in Österreich ausgespäht. Die Agenten überwachten offenbar mehr als 2000 Ziele. Kanzler Kurz und Präsident Van der Bellen wollen sich in Kürze äußern.
(...)
Als die systematische Überwachung deutscher Einrichtungen durch die USA bekannt geworden war, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt: "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht."
:D
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wolverine

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« Antwort #31 am: 16. Juni 2018, 18:41:34 »

Da steht aber auch ein Zeitraum von 1999 und 2006; das war vor der Merkel Ära und ginge dann zunächst erst einmal auf das Konto der rot-grünen Vorgängerregierung.
Warten wir ab, wie es dann weiterging.
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LwPersFw

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« Antwort #32 am: 16. Juni 2018, 20:53:02 »

Ist doch wieder nur ein sinnloser Aufreger...

Spionage ist eins der ältesten Gewerbe der Welt...

...und hat noch nie zwischen Freund und Feind klare Grenzen gezogen...

...denn natürlich ist es unter Staaten immer auch interessant... was mein Freund so tut...

http://m.spiegel.de/politik/deutschland/spionage-affaere-bnd-spitzel-wurde-aus-us-botschaft-in-wien-gefuehrt-a-980676.html
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KillBurn93

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Antw:BND
« Antwort #33 am: 16. Juni 2018, 22:01:24 »

Es gibt da ein passendes Zitat zu:
"Frankreich hat keine Freunde, sondern nur Interessen!"  ;)
Charles de Gaulle
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
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schlammtreiber

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« Antwort #34 am: 18. Juni 2018, 09:31:59 »

Da steht aber auch ein Zeitraum von 1999 und 2006; das war vor der Merkel Ära und ginge dann zunächst erst einmal auf das Konto der rot-grünen Vorgängerregierung.
Warten wir ab, wie es dann weiterging.

Und es war auch der Zeitraum, als in Österreich die "böse" FPÖ erstarkte und mitregierte (was damals noch EU-Sanktionen nach sich zog)  ;)
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wolverine

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« Antwort #35 am: 18. Juni 2018, 12:50:23 »

So, wie gerade? Ach ne, heute ohne Sanktionen ...
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christoph1972

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« Antwort #36 am: 18. Juni 2018, 22:19:35 »

Seltsam, dass sich die Amtierende Bundesregierung zu dem Thema nicht äußert. Und wenn der BND im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung seine elektronischen Ohren bei den Österreichern gespitzt hat, dann war das sicher in den für die Nachrichtendienstkontrolle zuständigen Gremien des Bundestages bekannt.

Schließlich unterliegen auch die deutschen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.

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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

miguhamburg1

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« Antwort #37 am: 18. Juni 2018, 23:21:49 »

@ christoph1972: Das ist überhaupt nicht seltsam, dass sich unsere Regierung dazu nicht öffentlich äußert. Denn genausowenig wie sie über Oprationen/-details der Einsätze der GSG 9 oder des KSK öffentlich berichtet, tut sie dies über Einsätze des BND. Denn das würde dem Sinn und Zweck dieser Einsätze völlig zuwiderlaufen und das Personal gefährden.

Für die Befassung mit den Aktivitäten des BND ist ausschleßlich das Parlamentarische Kontrollgremium über die Geheimdienste Empfänger von Informationen über Aktivitäten des BND.
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christoph1972

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« Antwort #38 am: 19. Juni 2018, 00:08:05 »

@ christoph1972: Das ist überhaupt nicht seltsam, dass sich unsere Regierung dazu nicht öffentlich äußert. Denn genausowenig wie sie über Oprationen/-details der Einsätze der GSG 9 oder des KSK öffentlich berichtet, tut sie dies über Einsätze des BND. Denn das würde dem Sinn und Zweck dieser Einsätze völlig zuwiderlaufen und das Personal gefährden.

Für die Befassung mit den Aktivitäten des BND ist ausschleßlich das Parlamentarische Kontrollgremium über die Geheimdienste Empfänger von Informationen über Aktivitäten des BND.

@miguhamburg1: Das PKG hat mit Drucksache 18/9142 vom 07.07.2016 durchaus schon öffentlich einen Bericht zur Strategischen Fernmeldeaufklärung des BND zu im Frage stehenden Selektoren veröffentlicht.

Und soweit ich mich nicht ganz irre, führen sowohl das BMI, das BMVtg und der ChBkA die Fach- und wohl auch Rechtsaufsicht über die ihnen unterstellen Nachrichtendienste. Das BfV veröffentlicht sogar jährlich einen öffentlichen Bericht über seine Erkenntnisse für den interessierten Bürger.

Gelegentlich werden dann doch mal "Details" über die Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes bekanntgegeben. Ansonsten schließe ich mich durchaus Ihrem Standpunkt an, dass die Angehörigen der Nachrichtendienste geschützt werden müssen.


Es heißt in der Bundesrepublik Deutschland immer noch Nachrichtendienst(e) und nicht wie umgangssprachlich gerne und falsch benutzt Geheimdienst(e). Geheimdienste zeichnen sich nämlich nach wissenschaftlichen Verständnis gerade da durch aus, dass die Geheimdienste nicht der Parlamentarischen Kontrolle unterliegen und auch nicht der Bindung an Recht und Gesetz, sondern eben häufig dazu genutzt werden, nicht-demokratische Herrschaftsstrukturen zu stützen.

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miguhamburg1

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Antw:BND
« Antwort #39 am: 19. Juni 2018, 08:10:08 »

Haben Sie den Fehler bemerkt?

Diese Veröffentlichungen erfolgen über den Deutschen Bundestag, dessen Auftraggeber das PKG ist - und NICHT durch die Bundesregierung. Die dürften das nämlich überhaupt nicht.
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LwPersFw

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Antw:BND
« Antwort #40 am: 19. Juni 2018, 08:52:42 »

Hier ist das Ganze ja geregelt...

https://www.gesetze-im-internet.de/pkgrg/


Und Alles hat seine Grenzen...  ;)

§ 6 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung

"(2) Soweit dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Bundesregierung sowohl die Unterrichtung nach § 4 als auch die Erfüllung von Verlangen nach § 5 Absatz 1 verweigern sowie den in § 5 Absatz 2 genannten Personen untersagen, Auskunft zu erteilen.

Macht die Bundesregierung von diesen Rechten Gebrauch, so hat das für den betroffenen Nachrichtendienst zuständige Mitglied der Bundesregierung (§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 1 Absatz 1 Satz 1 des MAD-Gesetzes, § 1 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes) dies dem Parlamentarischen Kontrollgremium zu begründen."


Einfachste Begründung ... Quellenschutz
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LwPersFw

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Antw:BND
« Antwort #41 am: 25. Juni 2018, 14:04:08 »

Unabhängig vom Inhalt der Anfrage im Anhang...

...kann man hier ein Beispiel sehen, wie es aussieht, wenn die Bundesregierung eine Unterrichtung - im Einzelfall und ausnahmsweise - verweigert.

Zitat aus der Einführung zur Antwort:

"Vorbemerkung der Bundesregierung

Gegenstand der Fragen 1, 2, 6 und 7 sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.

Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung
wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.

Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten
Methodik, zu spezifischen Fähigkeiten, zur Leitungsfähigkeit und zum Kenntnisstand des Bundesnachrichtendienstes und von ausländischen
Partnerdiensten bekannt würden.

Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nicht-staatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes sowie von ausländischen Partnerdiensten gewinnen.

Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes insbesondere Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich
zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage
in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen.

Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr erfüllt werden könnte.

Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung
des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.

Eine Offenlegung der angefragten Informationen zu Frage 7 birgt in diesem konkreten Einzelfall überdies die Gefahr, dass Einzelheiten
über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden.

Im Hinblick auf die mögliche Gefährdung des Schutzes der deutschen Bevölkerung, im Allgemeinen – und der Angehörigen
der Bundeswehr im Besonderen – die bei Bekanntwerden von Einzelheiten aufgrund der einzigartigen physikalisch- chemischen
und biologischen Eigenschaften der erwähnten Substanzen gegeben wären, hält die Bundesregierung die Informationen
der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann
.

Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit
des Bundesnachrichtendienstes und der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.

Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen sowie die Kenntnisstände des Bundesnachrichtendienstes
und der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann
.

Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.

Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen."


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