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Autor Thema: Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber  (Gelesen 46929 mal)

F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #30 am: 29. Mai 2018, 21:56:49 »

Ich verrate jetzt ein Geheimnis: Auch aktive Soldaten sind Menschen, Menschen machen Fehler ...

Eine Quelle hast Du für Deine Behauptung nicht genannt - ich habe Quellen genannt.
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Berthold

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #31 am: 29. Mai 2018, 22:59:32 »

Du magst ja Recht haben. Das Problem das interessiert die nicht dort weder den S1 noch den Spieß. Die sagen nur mit Arbeitgeberbescheinigung sonst keine Einberufung. Die sind einfach

Ich verrate jetzt ein Geheimnis: Auch aktive Soldaten sind Menschen, Menschen machen Fehler ...

Eine Quelle hast Du für Deine Behauptung nicht genannt - ich habe Quellen genannt.


Edit: Zitat kenntlich gemacht!
« Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 07:35:13 von BulleMölders »
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HCRenegade

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #32 am: 29. Mai 2018, 23:14:21 »

Dann übe halt woanders.

Bisher habe ich eine Bescheinigung nur für den Einsatz gebraucht, alle anderen WÜ wurden immer ohne Bescheinigung durchgeführt. Habe die Vorschrift gerade nicht zur Hand, aber bin mir sicher, dass es diese Grenze von 6(?) Wochen gibt. Hatte es vor ein paar Monaten zumindest noch in der Vorschrift gelesen.
BTW das Jahr als "Höchstgrenze" habe ich schon voll, trotzdem keine Bescheinigung nötig für meine aktuelle WÜ. Wüsste auch nicht, woran mein S1 sehen könnte, wieviel ich in meinem Leben schon geübt habe.
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #34 am: 30. Mai 2018, 07:20:18 »

@ HC:

Die Gesamtdauer der RD Tage wird im Personalsystem festgehalten und ist dort einfach lesbar.

Ist das Jahr "voll", sind eigentlich nur noch 30 Tage im Jahr "drin" (ohne Einsatz), dies wird aber wohl nicht überwacht.
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doc.

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #35 am: 30. Mai 2018, 09:03:04 »

Hallo, ich kenne den Inhalt der Zentralrichtlinie nicht, aber bei mir steht zum Thema AG Einverständnis: "...notwendig wenn die Voraussetzungen gem. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Nr. 2055 erfüllt sind."

Vielleicht kann ja jemand den Inhalt sinngemäß beisteuern...

Gruß,
doc.
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #36 am: 30. Mai 2018, 09:14:53 »

.. ist doch schon passiert:
- mehr als 6 Wochen RD im Jahr
- Einsatz bzw. Vorbereitung dazu ...

Die Ziffer ist die Umsetzung der Rechtslage.
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TheScientist

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #37 am: 30. Mai 2018, 13:04:58 »


Vielleicht kann ja jemand den Inhalt sinngemäß beisteuern...


Das Einverständnis des Arbeitgebers ist nach der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve der Bundeswehr“  nur notwendig wenn

2054.

- nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen sowie bei Überschreitung der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr oder
- der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern sowie
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland
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dunstig

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #38 am: 30. Mai 2018, 13:09:42 »

Aber war es nicht zwischenzeitlich in der Praxis so, dass die Bundeswehr sich das Einverständnis schon ab dem ersten Tag vom Arbeitgeber geholt hat unabhängig von dem Zeitraum der Zentralrichtlinie? Oder wirft mein Gedächtnis wieder etwas durcheinander?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #39 am: 30. Mai 2018, 14:22:09 »

Ja, es gab andere Versionen der Vorschrift (vor einigen Jahren).
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doc.

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #40 am: 30. Mai 2018, 19:10:25 »

Ganz unabhängig davon was die BW will - ich finde es auch ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, daß ich ein Schriftstück meines AG in der Hand habe, in dem er seine Bereitschaft bekundet mich üben zu lassen.
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #41 am: 30. Mai 2018, 19:30:06 »

Schon - aber der AG kann den Eindruck gewinnen, hier entscheiden zu können ... und das kann dann auch keine RD bedeuten ..
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Berthold

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #42 am: 31. Mai 2018, 10:55:56 »

Ich verrate jetzt ein Geheimnis: Auch aktive Soldaten sind Menschen, Menschen machen Fehler ...

Eine Quelle hast Du für Deine Behauptung nicht genannt - ich habe Quellen genannt.

Danke FK, dann kann der S1 und Spiess ja auch nicht die geltende Vorschrift aushebeln, also keine AG-Einverständniserklärung notwendig unter 6 Woche im Kalenderjahr :-) danke für die Hinweise zur aktuellen Vorschriftenlage .
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PzPiKp360

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #43 am: 28. März 2019, 16:27:47 »

Sollte sich dein Dienstherr trotz allem quer stellen, zitiere ihm doch einfach mal ein paar Zeilen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Im Abschnitt "Verantwortung in der Welt" auf Seite 177 findet sich folgender Beschluss:
Die Koalition erkennt den Wert der Reserve für die Auftragserfüllung der Bundeswehr und als Bindeglied und Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft an. Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes prüfen wir die Anpassung und Vereinfachung der Vergütung wie der rentenrechtlichen Absicherung. Wir werden die Vereinbarkeit von Reservistendienst und zivilberuflichem Fortkommen gezielt fördern. DAFÜR KOMMT DEM ÖFFENTLICHEN DIENST EINE VORBILDFUNKTION ZU.

Ich frage für einen Bekannten nach, der Beamter ist: Gibt es über diesen mittlerweile alten Koalitionsvertrag hinaus etwas Schriftliches zu diesem Thema? In der aktuellen Ausgabe wird die Reserve nicht erwähnt, gibt es ansonsten irgendwo ein aktuelles gültiges Stück Papier, das eine entsprechende Aussage (der ÖD als vorbildlicher Arbeitgeber bzgl. Abstellung zur Reserve) trifft?
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Fred-80

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #44 am: 25. April 2019, 23:59:31 »

Sollte sich dein Dienstherr trotz allem quer stellen, zitiere ihm doch einfach mal ein paar Zeilen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Im Abschnitt "Verantwortung in der Welt" auf Seite 177 findet sich folgender Beschluss:
Die Koalition erkennt den Wert der Reserve für die Auftragserfüllung der Bundeswehr und als Bindeglied und Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft an. Zur Steigerung der Attraktivität des Reservistendienstes prüfen wir die Anpassung und Vereinfachung der Vergütung wie der rentenrechtlichen Absicherung. Wir werden die Vereinbarkeit von Reservistendienst und zivilberuflichem Fortkommen gezielt fördern. DAFÜR KOMMT DEM ÖFFENTLICHEN DIENST EINE VORBILDFUNKTION ZU.

Ich frage für einen Bekannten nach, der Beamter ist: Gibt es über diesen mittlerweile alten Koalitionsvertrag hinaus etwas Schriftliches zu diesem Thema? In der aktuellen Ausgabe wird die Reserve nicht erwähnt, gibt es ansonsten irgendwo ein aktuelles gültiges Stück Papier, das eine entsprechende Aussage (der ÖD als vorbildlicher Arbeitgeber bzgl. Abstellung zur Reserve) trifft?

Wäre wirklich interessant, wo in gewisser Art und Weise eine entsprechend ähnliche Position der Politik zur Reserve zu finden ist. Ist schon seltsam, dass im aktuellen Koalitionsvertrag davon nix mehr zu lesen ist.
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