Wie erklärt der PersOffz diesen "Blödsinn"?
Gerade die BW Vorschrift / das Formular sind da eindeutig - genau wie das Gesetz.
Am Telefon konnte er mir das nicht erklären. Er will das heute Abend nochmals prüfen.
Zwischenzeitlich erhielt ich per Mail von meinem Personalamt der Stadtverwaltung die Mitteilung, dass meine Personalsachbearbeiterin mit dem KarrC telefoniert hat und ihr dort die Auskunft erteilt wurde, dass die Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Ableistung einer Dienstleistung zwingende Voraussetzung für die Einberufung sei.
Daraufhin habe ich mit der Bearbeiterin vom KarrC telefoniert und mit ihr über die Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2, Nr. 2.1.4.5 gesprochen. Davon hatte sie keine Kenntnis und wird das intern nochmal besprechen.
Mein Fazit: in dem für mich betreffenden Bearbeiterkreis - sowohl ziviler Arbeitgeber, als auch Bundeswehr und KarrC - bestehen nicht ausreichend Kenntnisse über die geltenden Vorschriften und Gesetze, ob und ab wann die Notwendigkeit der Einverständniserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist.
Darüber bin ich wirklich enttäuscht. Ich möchte lediglich, dass die Gesetze und Vorschriften richtig angewandt werden und 6 Wochen pro Kalenderjahr Reservedienst leisten. Ich bin "kleiner" Sachbearbeiter im Amt und es wird in dieser Angelegenheit ein riesiges Fass aufgemacht nur um mir diese RDL zu verwehren.