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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?  (Gelesen 11734 mal)

Wiesel66

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Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« am: 09. November 2014, 21:15:09 »

Hi,
wie alle die im Januar starten ist mein Eintrittstermin der 05.01.15.
Gekündigt habe ich zum 31.12.14.
Was ist mit den tagen dazwischen? ist man da schon beim Bund "angestellt"? oder bin ich da für 4 Tage arbeitslos?
Ich hoffe ihr habt da eine Ahnung und könnt mir weiterhelfen?
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F_K

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #1 am: 09. November 2014, 21:54:56 »

Wieso gekündigt?
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KlausP

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #2 am: 09. November 2014, 22:01:36 »

Zitat
... ist man da schon beim Bund "angestellt"? ...

Nein. Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Termin, allerdings auch nur dann, wenn Sie den Dienst tatsächlich antreten.
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Wiesel66

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #3 am: 09. November 2014, 22:30:06 »

Habe den Einplaner gefragt ab wann ich Soldat sei, er sagte zu mir ich sei ab dem 01.01.15 Soldat.
Aber Schriftlich habe ich nichts bekommen.
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StOPfr

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #4 am: 09. November 2014, 22:37:24 »

Noch wichtiger als das Datum des Dienstantritts und auch mit einem direkten Bezug zu den ersten Tagen des Jahres 2015:

Wieso gekündigt?

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ulli76

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #5 am: 09. November 2014, 22:42:40 »

Das Ganze ist etwas komplizierter:
Also WENN du den Dienst antrittst, dann ist der Dienstantritt zwar der 5.1., aber der Diensteintritt ist der 1.1.
Wenn du zwischen dem 1.1. und 5.1. krank wirst, dann übernimmt die Bundeswehr nur in bestimmten Fällen die Kosten.
Wenn du den Dienst aus irgendwelchen Gründen gar nicht antrittst, dann bist du auch ab dem 1.1. arbeitslos.
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KlausP

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #6 am: 09. November 2014, 22:48:48 »

Habe den Einplaner gefragt ab wann ich Soldat sei, er sagte zu mir ich sei ab dem 01.01.15 Soldat.
Aber Schriftlich habe ich nichts bekommen.

Dann lesen Sie sich mal ganz genau Ihre Aufforderung zum Dienstantritt durch, falls Sie die schon haben. Da steht drin, wann Ihr Dienstverhältnis genau beginnt.
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Botman

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #7 am: 10. November 2014, 09:09:58 »

Kann mich meinen Vorrednern hier nur anschließen.
Ich würde nicht empfehlen den bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen, dazu haben Sie im Normalfall auch ein Informationsschreiben, dass der Aufforderung zum Diensteintritt beigelegt war, erhalten.
Z.B. wenn Sie Eignungsübender sind, ruht ihr altes Arbeitsverhältnis in der Zeit der Eignungsübung.
Ich hatte übrigens ähnliches "Problem".
Die Frage war, was passiert mit dem 02.01., der ja eigentlich noch ein Arbeitstag in meiner alten Firma wäre.
Urlaubstage hatte ich keine mehr übrig, die ich ins neue Jahr hätte mitnehmen können.
Also habe ich mich mit meinem alten Arbeitsgeber auf eine unbezahlte Freistellung für den 02.01. geeinigt.
Einfach fernbleiben geht da halt nicht, da das ruhende Arbeitsverhältnis ja erst mit dem Tag des Diensteintritts beginnt.
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FrauZuhause

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #8 am: 10. November 2014, 10:30:34 »

Ich melde mich mals als dazugehörige Ehefrau :)

Gekündigt hat er, weil es eben keine Eignungsfeststellung ist, sondern er wird gleich mit dem Tage des Dienstantritts zum SaZ ernannt. Er ist Wiedereinsteller, weshalb er laut Einplaner auch keine "Probezeit" hat. Der Einplaner hatte auch gesagt, wenn er die Aufforderung zum Dienstantritt hat, dann kann er kündigen.
Das hat er eben getan. Da der Einplaner auch sagte Dienstantritt ist der 5.1, Diensteintritt sei aber der 1.1 haben wir die Kündigung zum 31.12 verfasst, also als sauberer "abschluß".
Nun habe ich aber festgestellt, dass es keinerlei Unterlagen gibt aus denen eben hervorgeht, dass das Dienstverhältnis zum 01.01. beginnt.
Daher die Frage, was ist mit den 4 Resttagen. Da ist er jetzt also nirgendwo angestellt, theoretisch arbeitslos? Muss man sich dann noch arbeitslos melden? Oder einfach Mund halten, zum Dienst erscheinen, gut ist?

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ulli76

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #9 am: 10. November 2014, 10:37:07 »

WENN er den Dienst antritt, DANN wird die Zeit vom 1.1.-5.1. als Dienstzeit angerechnet.
Ein Problem besteht dann, wenn er den Dienst nicht antreten kann oder will.
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Ralf

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #10 am: 10. November 2014, 10:39:46 »

(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt
...
2. bei einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit dem Zeitpunkt der Ernennung,
...
(3) Als Dienstzeit im Sinne dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Rechtsverordnungen kann zu Gunsten des Soldaten die Zeit vom 1. oder 16. eines
Monats an gerechnet werden, wenn wegen eines Wochenendes, gesetzlichen Feiertages oder
eines unmittelbar vorhergehenden Werktages ein anderer Tag für den Beginn des
Wehrdienstverhältnisses bestimmt worden ist und der Soldat den Dienst an diesem Tag
angetreten
hat.
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FrauZuhause

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #11 am: 10. November 2014, 10:43:03 »

Na, da er eigentlich schon seit seinem Austritt damals wieder gerne zurück gewollt hätte gibt es die Situation des nicht antreten wollens ganz sicher nicht.
Und nicht können.. Mhhmm, da muss schon ne Menge passieren, und das hoffen wir jetzt einfach mal nicht.
Ausserdem hat der Chef auch gesagt, wenn er, warum auch immer, doch nicht hin will, abbricht oder sonstwas, dann kann er sehr gerne wieder kommen :)

Also, dann ist ja alles geklärt. Danke euch!
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ulli76

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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #12 am: 10. November 2014, 10:54:41 »

Wo man aufpassen muss, sind Krankheitskosten. Nehmen wir an, er rutscht bei Schneeglätte aus und bricht sich das Bein und kann somit auch seinen Dienst nicht antreten- das wäre der ungünstigste Fall. Oder er muss am 2.1. wegen einem Infekt zum Arzt, kann aber seinen Dienst antreten.
Die Bundeswehr ist dann für die Kosten nur in bestimmten Fällen zuständig.

Achso- gerade bei Dienstantritt im Januar sollte man sich vor Silvesterfeierlichkeiten in dubiosen Etablissements fernhalten. In dem Quartal gibt es vermehrt Probleme mit positiven Drogentests, weil die neuen Rekruten mehr oder weniger im Suff gemeint haben nochmal an irgendwelchen Joints ziehen zu müssen oder sich in THC-verräucherten Räumlichkeiten aufzuhalten.
« Letzte Änderung: 10. November 2014, 11:09:21 von ulli76 »
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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #13 am: 10. November 2014, 11:13:57 »

Also dubiose Sylvesterfeiern gibts bei uns nicht, wir verbringen Sylvester gemütlich mit den Kindern zuhause :)
Aber danke für den Tip.
Ja, vom 01.01- 04.01. werden wir die Extremsportarten bleiben lassen ( nee, halt etwas mehr aufpassen, passt schon )

Danke!
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Antw:Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?
« Antwort #14 am: 10. November 2014, 13:41:01 »

Also dubiose Sylvesterfeiern gibts bei uns nicht, wir verbringen Sylvester gemütlich mit den Kindern zuhause :)

Wer ist eigentlich auf die dubiose ( ;)) Idee gekommen, in Deutschland Sylvester mit "Y" zu sdchreiben?
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