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Eintrittstermin 05.01. Was ist davor?

Begonnen von Wiesel66, 09. November 2014, 21:15:09

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ulli76

@FrauZuhause: Am besten sollte dein Mann mal seinen Einplaner fragen, wie das genau ist.
Zumindest bei SaZ wird das Gehalt ja monatsweise gezahlt und tagesgenau ja nur bei Kündigungen mitten drin berechnet. Ich hab auch noch von keinem gehört, dass irgendwas am Gehalt für die ersten Tage abgezogen wurde.
Und wenn er "normaler" SaZ und kein Eignungsübender wird, dann wird die Dienstzeit nachträglich auf den 1.1. gerechnet.

Evtl. sollte er überlegen, wie das mit der Krankenversicherung für die Tage bis zum Dienstantritt ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FrauZuhause

Danke euch allen. Für alle die es noch interessiert:

Er hat nun beim Einplaner angerufen und ist definitiv ab dem 01.01 Soldat, sollte er in den 4 Tagen vor Dienstantritt zB krank werden, dann hat er sich ebenso in der Kaserne zu melden, wie auch während der Dienstzeit wenn er zuhause krank würde.

Grüßle

ulli76

Ähm- da sollte er seinen Einplaner nochmal genau in der ZDv 60/7 nachlesen lassen-das ist die Heilfürsorgevorschrift.
Ich bin zur Zeit nicht im Dienst und komme somit auch nicht an die Vorschrift.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Was Ulli meint ist folgender Passus aus der ZDv 60/7:

Für SaZ und BS gilt:

"101.
Soldatinnen und Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung,
solange sie Anspruch auf Besoldung haben (§ 1 Abs. 1 VwV).

102.
Der Anspruch auf Besoldung beginnt nach § 3 BBesG mit dem Tage, an dem die
Ernennung der Besoldungsempfänger wirksam
wird.

(Anm. von mir: Aushändigung und Annahme der Urkunde!).

Sie haben auch vom Beginn des Tages des tatsächlichen Dienstantritts an
Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, wenn ihnen von diesem
Zeitpunkt an eine Entschädigung in Höhe der Besoldung gewährt wird."

(Anm. von mir: Dies ist das von mir beschriebene "faktische" Soldatenverhältnis)

Dies hat nichts damit zu tun, dass, wenn der Dienstantritt vollzogen
und er zum SaZ ernannt wurde, seine Dienstzeit insgesamt ab dem 01.01.15 gerechnet wird!


Eine andere Regelung galt nur für Grundwehrdienstleistende!
Da diese nicht freiwillig Dienst leisteten und deren Dienstzeit immer am 01. des Monats
begann, hatten diese auch ab dem 01. Anspruch auf die utV, selbst wenn im Einzelfall
der tatsächliche Dienstantritt später war.


Und nocheinmal ... vor dem tatsächlichen Dienstantritt gibt es kein Geld bei SaZ/BS !
Das dies nur kaum einer weiß, bzw. auch mitbekommt, liegt einfach daran, dass dies
ja nur diese ersten Tage bei Einstellung betrifft und ja auch nur passiert, wenn der
Diensteintritt nicht gleich Dienstantritt ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FrauZuhause

Nun ja, da wir den Einplaner nun zweimal dazu befragt haben, und auch der Einplaner selbst sich nochmals rückversichert hat, denke ich dass wir damit getan haben was wir konnten.

Dann müssen wir eben nun hoffen dass nichts passiert in den vier Tagen :)


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