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Autor Thema: Einstellung mit Gelenkprothesen  (Gelesen 6282 mal)

SU33

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Antw:Einstellung mit Gelenkprothesen
« Antwort #15 am: 01. Februar 2015, 12:50:49 »

Das ist mir völlig klar.
und eigentlich wollte ich ja auch nur wissen wann sich die ZDV ändern soll und wo ich das in Erfahrung bringen kann.

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Ralf

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Antw:Einstellung mit Gelenkprothesen
« Antwort #16 am: 01. Februar 2015, 12:53:04 »

Das ist mit einem Herzschrittmacher auch der Fall, trotzdem ist das ein Ausschlussgrund.

Die "Diskussion" dreht sich doch im Kreise. Hier wurde dir aufgezeigt, wie die derzeitige Lage ist. Ändern kann diese hier keiner, somit brauchst du uns auch nicht überzeugen. Und es ist legitim, dass der eine oder andere trotzdem anderer Ansicht ist, als du.

Und ja, jetzt meine ich wirklich, du hast mit dem Fuß aufgestampft und gesagt "ja aber..."

Zum Thema wann: Frag doch den Arzt, der das gesagt hat. Den Tipp hast du doch bekommen. Ich arbeite auch an Änderungen zu anderen Vorschriften mit und selbst da weiß ich nicht, wann diese schlussgezeichnet werden. Es wird dir also hier keiner sagen, dass es am 21.06.2015 soweit sein wird.
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Tommie

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Antw:Einstellung mit Gelenkprothesen
« Antwort #17 am: 01. Februar 2015, 13:05:32 »

Warum erkennt sie dann nicht die Innovationen und Fortschritte der heutigen Medizin an.

Selten so einen Schwachsinn gelesen! Die Bundeswehr anerkennt den Fortschritt der modernen Medizin vollkommen, aber sie ist immer noch eine Armee und die Erstfunktion eines jeden, der dafür eingestellt wird, ist immer noch SOLDAT!

Wenn die Bundeswehr Sie mit zwei Endoprothesen einstellen würde, müsste sie im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung für alle Folgekosten aufkommen. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit für Sie bedeutend höher, einen Folgeschaden zu erleiden, als für einen "gesunden" Soldaten ohne Endoprothesen! Und "normal arbeiten" tut man bei der Bundeswehr auch nicht! Da erzählen Sie dann mal dem Taliban, der hinter Ihnen her ist, dass Sie zwei Endoprothesen haben und deswegen nicht so schnell weglaufen können!

Wenn sich die ZDv 46/1, deren Namen sowieso nicht bleiben wird, "ändert" bzw. in "Regelungen Online" überführt wird, so steht das zunächst im Intranet der Bundeswehr! Aber ich gehe jede Wette ein, dass auch in Zukunft kein Bewerber mit Herzschrittmacher oder Endoprothesen für den Beruf Soldat zugelassen werden wird!
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Elvis22

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Antw:Einstellung mit Gelenkprothesen
« Antwort #18 am: 01. Februar 2015, 14:45:22 »


Die Bundeswehr wirbt damit fortschrittlich und innovativ zu sein.
Ja und es gibt immer mal wieder jemanden der den Quatsch tatsächlich glaubt...

Zum Thema:
Es mag ja sein, dass du DERZEIT keinerlei Probleme hast und es kann sogar sein, dass du nie Probleme haben wirst.
Trotzdem bleibt eben ein Restrisiko, welches bei dir höher ist, als bei jemandem, der keine Prothesen hat. Warum sollten sie dich also einstellen? Und das Argument, dass ja auch du ein Risiko trägst ist natürlich grandios: Ein Grund mehr dich nicht einzustellen.
Es bringt dir also rein garnichts hier so lange nachzufragen, bis irgendjemand dir die Antwort gibt die du hören willst.
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