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Autor Thema: Bahnberechtigungsausweis ungültig  (Gelesen 1874 mal)

Flosch

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Bahnberechtigungsausweis ungültig
« am: 20. April 2018, 13:17:39 »

Moin,

Ich wollte Mal nachfragen ob die Bahnausweise für FWDL neuerdings ungültig sind ?

Mein DB Autokraft Busfahrer ließ mich nicht mitfahren da angeblich die Ausweise für FWDL / GWDL ungültig sind seid Abschaffung der Wehrpflicht.
Da stellt sich mir die Frage wieso diese dann noch ausgegeben werden ?


Mit kameradschaftlichen grüßen

Flosch
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KillBurn93

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #1 am: 20. April 2018, 13:35:22 »

Grundsätzlich sind die Ausweise noch gültig.
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Memento moriendum Esse

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Carl von Clausewitz (1780-1831)

Flosch

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #2 am: 20. April 2018, 13:39:52 »

Aber ?
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dunstig

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #3 am: 20. April 2018, 13:40:32 »

Es gibt gewisse Einschränkungen, was das nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten im selben Verkehrsverbund angeht.
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Flosch

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #4 am: 20. April 2018, 13:43:42 »

Nun ich fahre die selbe Strecke wie die letzten 6 Monate auch und hatte auch noch nie Probleme damit.
Autokraft gehört ja auch zur DB.

Vielleicht einfach ein schlecht aufgeklärter Fahrer...
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StOPfr

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #5 am: 20. April 2018, 14:04:19 »

Entscheidend ist nicht, dass Autokraft oder eine solche Strecke zur DB gehören (S-Bahn Hamburg z.B. auch), aber innerhalb eines Verkehrsverbundes gelten die Ausweise nicht. Vielleicht haben andere Fahrer vorher nicht darauf geachtet oder es nicht gewusst  ;).   
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Flosch

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #6 am: 20. April 2018, 14:06:26 »

Das ist mir bewusst. Aber Berlin hat definitiv einen anderen Verkehrsverbund als Eckernförde.

Ich frag Montag mal im S1 an, ob die was wissen.
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funker07

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Antw:Bahnberechtigungsausweis ungültig
« Antwort #7 am: 20. April 2018, 14:10:25 »

Innerhalb von Verkehrsverbünden konnte man damit auch zu Wehrpflichtzeiten nicht fahren.
Wenn du einen Zug z.B. zum Hauptbahnhof nimmst und dann erst umsteigst, kann der erste Zug innerhalb des Verkehrsverbundes und damit zu zahlen (Geld bekommste später vom Bund wieder) sein.

Die Aussage, dass die Ausweise mit Abschaffung (korrekterweise Aussetzung) ungültig geworden sind, ist Blödsinn. Für FWDL gilt weiterhin die gleiche Rechtslage.
Da hat wohl irgendjemand mal was aufgeschnappt und/oder glaubt an irgendwelche Scheißhausparolen.

Wende dich an den Verkehrsbetrieb und bitte darum, dass man dir die Gültigkeit bestätigt und den Fahrer nachschult.
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