Schreibe ich eigentlich Chinesisch?
Die ID in Kombination mit Name und Geburtsdatum reicht aus um die entsprechenden Daten aus der ELStAM abzufragen. Der Arbeitgeber darf sowieso nur die Abgefragten Daten der Gehaltsabrechnung zu grunde legen, da nur diese Aktuell sind.
Die Daten die in so einem Ausdruck stehen, könnten ja schon längst überhohlt sein.
Ob sich der jeweilige Arbeitgeber mit nem Zettel und der ID zufrieden gibt, das liegt halt am Arbeitgeber.
Ich habe es schon erlebt, dass Steuerpflichtige zum fünften mal bei uns saßen und einen Ausdruck haben wollten weil ihr Arbeitgeber nur das Akzeptieren wollte. Da es bei uns aber die Dienstliche Anweisung gibt, nur noch dann Ausdrucke zu erstellen, wenn der Arbeitgeber ein genehmigter Härtefallantrag zur nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren vorliegt. Ich kenne bei uns bisher drei genehmigte Anträge.
Ergo kein Ausdruck und ein Anruf beim Arbeitgeber und ihn mit nachdruck auf die Gesetzeslage aufmerksam gemacht.
So etwas sollte allerdings bei einem öffentlichen Arbeitgeber wie der Bundeswehr im Jahr 2015 nicht mehr passier.
Alerdings wenn ich hier dann lese, das noch Merkblätter verschickt werden in denen was von Lohnsteuerkarte steht, dann wage ich mal zu bezweifen ob nun wirglich jeder Spieß, Refü oder Perser das mitbekommen hat.