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Autor Thema: Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz  (Gelesen 6273 mal)

jouel

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Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz
« am: 10. Dezember 2014, 09:19:17 »

Guten Morgen.

Es gibt einen Erlass, der besagt, dass man während des Auslandseinsatzes seine Trennungsgeldwohnung auch über die üblichen drei Monate hinaus im Trennungsübernachtungsgeld weiter bezahlt bekommt. Hat den zufällig jemand parat? In diesem Regelungsmanagement ist nichts zu finden.
Danke
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LwPersFw

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Antw:Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2014, 22:07:24 »

Ich habe den Erlass selber nicht.

Ich weiß aber, dass dies seit ca. Dezember 2008 so ist.

Ursprünglich wahr eine Gesetzesinitiative der FDP Anfang 2008 auf den Weg gebracht worden.
Diese wurde aber nicht weiter verfolgt, da eine interne Lösung zwischen BMVg und BMI abgesprochen
und dann auch umgesetzt wurde.

Nach meinem Wissen ( kann es aber nicht belegen ) wurde die Frist von 3 auf 12 Monate verlängert.

Da der DBwV hier auch eingebunden war ... einfach mal dort in der Rechtsabteilung nachfragen.
(auf dessen Homepage wird diese Regelung ja auch als Verbandserfolg aufgeführt)
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Johannes87

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Antw:Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz
« Antwort #2 am: 07. Juli 2019, 18:22:41 »

Hallo, ich stehe in Kürze auch vor der Situation und würde gern erfahren ob es diesbezüglich einen Erlass zwischenzeitlich gibt. Ich gehe 4 Monate in den Einsatz und würde gern meine Wohnung behalten, da es sehr schwer ist eine neue bezahlbare zu finden. Ich wäre über ein Info dankbar.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz
« Antwort #3 am: 07. Juli 2019, 20:45:25 »

Hallo, ich stehe in Kürze auch vor der Situation und würde gern erfahren ob es diesbezüglich einen Erlass zwischenzeitlich gibt. Ich gehe 4 Monate in den Einsatz und würde gern meine Wohnung behalten, da es sehr schwer ist eine neue bezahlbare zu finden. Ich wäre über ein Info dankbar.

Fragen Sie Ihren TG-Abrechner wie die aktuelle Verfahrensweise ist.

Sollte man ... wieder erwarten... die Kündigung verlangen.... melden Sie dies Ihrem Chef und bitten um Klärung.
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Johannes87

  • Gast
Antw:Trennungsübernachtungsgeld Auslandseinsatz
« Antwort #4 am: 08. Juli 2019, 19:58:36 »

Vielen Dank, dass hab ich nun getan. Konnte alles klären.
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