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Marsch "Ohne Tritt"

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HG z.S.:
Moin,
mal zwei Fragen zur ZDv 3/2 (Formaldienstordnung):


* Nach 210. treten Soldaten "grundsätzlich [...] aus der Grundstellung an; ausgenommen "Ohne Tritt Marsch!" als Befehl im Gelände."
Heißt das, dass man immer – außer im Gelände – vor dem Befehl "Ohne Tritt Marsch" die Gruppe in Grundstellung befehlen muss? Oder nimmt der Soldat mit "Marsch" selbständig die Grundstellung ein und marschiert los?
* Beim Schwenken im Gleichschritt wurde zu meiner Zeit beim Kürzertreten "getrampelt". Jetzt habe ich gehört, inzwischen trampelt man nicht mehr. Kann das jemand bestätigen. In der 3/2 habe ich nichts passendes gefunden. (Vielleicht hab ich es aber auch nur übersehen.)

mailman:
Zu 1.

Normalerweise ist es ja so:

1. Zug stillgestanden, Rechts um, und dann ohne Tritt Marsch (oder die beliebte Verbalhornung "Ohne Twix Marsch")

Kann mich nicht erinnern das es jemals anders war.

Andi:

--- Zitat von: mailman am 05. Januar 2015, 12:19:01 ---1. Zug stillgestanden, Rechts um, und dann ohne Tritt Marsch (oder die beliebte Verbalhornung "Ohne Twix Marsch")

--- Ende Zitat ---

Die ging eigentlich "Ohne Twix, Mars". ;)

HG z.S.:
Ja, so kenn ich das auch. Auf dem ROL a.d.W. in Munster wurde ohne Tritt immer aus dem Rührt Euch befohlen, deshalb war ich verwundert.
Also Gruppe steht im "Rührt Euch". Befehl: "Rechts um machen, ohne Tritt, Marsch."

F_K:
.. und jetzt diskutieren wir noch kurz den Unterschied Befehl und Kommando, insbesondere im Formaldienst, und in welchen "Zustand" Soldaten im Formaldienst als "Vorgabe" so "rumstehen" ..

... dann sollte das alles klar sein.

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