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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

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Ralf:
Achtung, das Beispiel ist seit dem 01.01.2016 nicht mehr gültig, es bezieht sich ausschließlich auf die Berechnung bis zum 31.12.2015.

Wie rechne ich meine Erfahrungsstufe aus?

Hier sind mal die in 99% aller Fälle gelten Grundsätze dargestellt. Unterschiede gibt es, wenn man z.B. Elternzeiten genommen hatte.
Also:
Wenn man mit dem untersten Dienstgrad eingestellt wird (Schütze, Flieger, Matrose…), dann fängt man immer mit EF 1 an (hier kann es Unterschiede geben bei genommener Elterzeit o.ä. als Zivilst).

Steigt man mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten ein, wird die Erfahrungsstufe wie folgt festgesetzt:
Man rechnet auf seinen 21. Geburtstag zurück, nimmt den ersten diesen Monats und zählt dann hoch bis zum Alter, an dem man dann zum SaZ ernannt wird.
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.

Beispiel:
Geboren 15.06.1979. Diensteintritt am 01.07.2014 als StUffz (A06), Ernennung zum SaZ zum 03.07.2014..
Berechnung: 21 am 15.06.2000, somit Rechnung ab 01.06.2000, also 14 Jahre bis zum 03.07.2014.
01.06.2000-31.05.2002=EF1
01.06.2002-31.08.2004=EF2
01.09.2004-31.08.2007=EF3
01.09.2007-31.08.2011=EF4
01.09.2011-31.08.2016=EF5 <= hier wäre man anhand unseres Beispiels
01.09.2016-31.08.2021=EF6
01.09.2021-31.08.2026=EF7

Erdhuendle:
Dachte das wird ab 2009 nicht mehr nach dem Alter berechnet ? ;)

KlausP:
Wird es ja auch nicht. Nur der erste Stufenaufstieg wird ab dem vollendeten 21. Lebenjahr gerechnet.

Nakamoto:
Die anderen 1% werden nach alter Regel berechnet, weil es für die Kameraden besser ist.
:)

Ralf:
Nein. Die Berechnung oben ist für "Bestandspersonal", die noch nach altem Besoldungsrecht eingestuft waren, überhaupt nicht anwendbar. Die 1% sind diejenigen, die anrechenbare Zeiten nach §28 BBesG haben.

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