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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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mailman

Ist halt nicht zu änderen. Die Mannschaftslaufbahn ist nun mal eine Laufbahn wo man Tätigkeiten verrichet die man aus der Arbeitswelt als "Hilfsarbeiter" kennt, würden Erfahrungsstufen nicht viel Sinn machen.

Mit dem Beruf Koch hätten auch höhere Laufbahnen offengestanden (Eignung und freie Stellen vorrausgesetzt)

Ralf

Nun mal ehrlich, Chefderang, was war denn an dem Satz so missverständlich?
ZitatWenn man mit dem untersten Dienstgrad eingestellt wird (Schütze, Flieger, Matrose...), dann fängt man immer mit EF 1 an
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wolverine

#17
Und wie oft wollen wir diese Diskussion noch führen?! Ich meine mich da bereits an mindestens eine mehr als ausführliche Befassung mit zu erinnern... ::)

In der Mannschaftlaufbahn ist die Tätigkeit an keine zivile Ausbildung gebunden. Ich hatte vor Jahren einen KFZ-Mechaniker im Infanteriezug während ein Friseur in die Inst kam. Vielleicht kommen Sie in einen Verpflegungszug und werden dort Kraftfahrer oder kommen in´s Büro und fassen die komplette Zeit keinen Kochlöffel an.
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Erdhuendle

Aha und wenn ich vor 11 Jahren 9 Monate GWDLer war und zivil meinen Meister gemacht habe und nun als Wiedereinsteller mit 31 Jahren meinen Dienst direkt als Feldwebel antrete, komme ich wohl automatisch in Erfahrungsstufe 4 ?
Man muss schon etwas wissen, um verbergen zu können, dass man nichts weiß !

Ralf

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Erdhuendle

Man muss schon etwas wissen, um verbergen zu können, dass man nichts weiß !

Kiepenkerl

Folgende Frage:

Bin jetzt 23 und ab 01.07 Wiedereinsteller (ehemal. FWDL) als HG (OA). Macht für mich nach der obigen Rechnung EF2.

Etwas verwirrt mich aber der http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html §28 BBesG:

Zitat(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

ZitatZeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

Heißt das also, dass mir mein FWD komplett mit angerechnet wird , also zu der Zeit seit meinem 21.Geb addiert?
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

dunstig

Steht doch alles im ersten Beitrag:

ZitatSteigt man mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten ein, wird die Erfahrungsstufe wie folgt festgesetzt:
Man rechnet auf seinen 21. Geburtstag zurück, nimmt den ersten diesen Monats und zählt dann hoch bis zum Alter, an dem man dann zum SaZ ernannt wird.
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kiepenkerl

klar das hab ich gelesen. Geht um die anrechenbaren Zeiten nach dem oben genannten Paragraphen. Die hatte Ralf erwähnt, also hab ich mal reingeschaut und zitierte Regelung gefunden. Ich verstehe das so, dass ich mir meinen Zeit als FWDL auch anrechen lassen kann , d.h ich rechne nicht vom 21.Geb sonder vom 21.Geb minus FWD.
Ich machs mal als Bsp:

-Ich wurde im Januar 2013 21 Jahre alt.
-Habe 20 Monate FWD geleistet.
-Zum 01.07.15 werde ich als Wiedereinsteller meinen Dienst antreten.

a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     

Da mein Dienstantritt (vereinfacht mal mit Ernennung zeitgleich gesetzt)  zwischen dem 01.01.15 und 31.05.2017 liegt bin ich in die EF2 einsortiert.

b) mit Zeiten nach §28 (20 Monate FWD)

01.05.2011 - 31.04.2013  --- EF 1  (2 J.)
01.05.2013 - 31.07.2015  --- EF 2  (2 1/4 J.)
01.08.2015 - 31.07.2018  --- EF3   (3 J.)

Hieße nach der Rechnung immer noch , wenn auch ganz knapp , EF2.

Frage :
a)In Bezug auf §28 BBesG richtig interpretiert und gerechnet?
b)Startet die Zeit zum Aufstieg in die nächste Stufe nach Festsetzung einfach neu? Also nach Bsp b) würden am 01.07.2015 die 2 Jahre und 3 Monate der Stufe 2 bis zum Aufstieg in EF 3 laufen? Oder nur noch ein Monat Stufe 2?

Gruß
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dunstig

Wäre mir gänzlich neu, dass bei Soldaten etwas vor dem 21. Lebensjahr angerechnet wird. Es wird immer ab dem 21. Lebensjahr gerechnet, auch wenn du irgendwelche Vordienstzeit mitbringst. Ich habe gerade auch nochmal die gefragt, die mit mir angefangen haben und damals noch den Grundwehrdienst gemacht haben und dann als Wiedereinsteller eingestiegen sind und auch bei denen wird erst ab dem 21. Lebensjahr gerechnet.
Bei denjenigen, die vor dem 21. Lebensjahr anfangen, wird ja auch erst ab dem 21. Geburtstag angefangen zu zählen. Ich zum Beispiel bin mit 17 in den Verein eingestiegen und werde 6,5 Jahre brauchen, um in Erfahrungsstufe 2 zu kommen, weil eben erst ab dem 21. Lebensjahr gezählt wird. Meine halbe Dienstzeit für eine Erfahrungsstufe... ::)
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Kiepenkerl

Jo finds ja auch komisch. Aber wie interpetierst du denn dann den Paragraphen? Da steht ja erstmal nix vonwegen nur ab dem 21. Lebensjahr. Dachte vllt kann Ralf da was zu sagen, der hat das ja angeschnitten.
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dunstig

Zitat(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

Ich vermute mal, dass in diesem Fall die Soldaten ausgenommen sind. Wenn es also um die Verbeamtung geht, dann wird entsprechend die Zeit vom Grundwehrdienst angerechnet. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in diesem Fall den damals Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden kein Nachteil gegenüber denen entstehen sollte, die von der Wehrpflicht ausgenommen waren.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kiepenkerl

Das könnte natürlich sein. Bin iwie davon ausgegangen, dass das analog für Soldaten gilt. Aber das ist wohl gerade der Fehler ;)
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BlacKyMV

Zitat von: HG_NRW92 am 13. März 2015, 23:38:02
a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     


Noch ne "kleine" Änderung:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2018 ---- EF 2 (3 1/4 Jahre)

da du, wenn planmäßig befördert, am 1.1.2017 Oberfähnrich wirst.
Zitat von: Ralf am 24. Januar 2015, 06:16:13

Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.


SU94

Es spielt also keine Rolle ob ich vor dem 21.Lj eine Ausbildung absolviert habe und mit Beruf als SU eingestellt werde?


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