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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 197208 mal)

mailman

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #15 am: 25. Januar 2015, 14:38:27 »

Ist halt nicht zu änderen. Die Mannschaftslaufbahn ist nun mal eine Laufbahn wo man Tätigkeiten verrichet die man aus der Arbeitswelt als "Hilfsarbeiter" kennt, würden Erfahrungsstufen nicht viel Sinn machen.

Mit dem Beruf Koch hätten auch höhere Laufbahnen offengestanden (Eignung und freie Stellen vorrausgesetzt)
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #16 am: 25. Januar 2015, 14:39:07 »

Nun mal ehrlich, Chefderang, was war denn an dem Satz so missverständlich?
Zitat
Wenn man mit dem untersten Dienstgrad eingestellt wird (Schütze, Flieger, Matrose…), dann fängt man immer mit EF 1 an
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wolverine

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #17 am: 25. Januar 2015, 14:43:39 »

Und wie oft wollen wir diese Diskussion noch führen?! Ich meine mich da bereits an mindestens eine mehr als ausführliche Befassung mit zu erinnern... ::)

In der Mannschaftlaufbahn ist die Tätigkeit an keine zivile Ausbildung gebunden. Ich hatte vor Jahren einen KFZ-Mechaniker im Infanteriezug während ein Friseur in die Inst kam. Vielleicht kommen Sie in einen Verpflegungszug und werden dort Kraftfahrer oder kommen in´s Büro und fassen die komplette Zeit keinen Kochlöffel an.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2015, 14:46:50 von wolverine »
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Erdhuendle

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #18 am: 25. Januar 2015, 17:05:55 »

Aha und wenn ich vor 11 Jahren 9 Monate GWDLer war und zivil meinen Meister gemacht habe und nun als Wiedereinsteller mit 31 Jahren meinen Dienst direkt als Feldwebel antrete, komme ich wohl automatisch in Erfahrungsstufe 4 ?
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #19 am: 25. Januar 2015, 20:36:16 »

Kannst du dir doch selbst nachrechnen!
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Erdhuendle

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #20 am: 31. Januar 2015, 07:44:44 »

Na da bin ich mal gespannt, ob das wirklich so ist  ;)
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Kiepenkerl

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #21 am: 13. März 2015, 22:44:14 »

Folgende Frage:

Bin jetzt 23 und ab 01.07 Wiedereinsteller (ehemal. FWDL) als HG (OA). Macht für mich nach der obigen Rechnung EF2.

Etwas verwirrt mich aber der http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html §28 BBesG:

Zitat
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

Zitat
Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

Heißt das also, dass mir mein FWD komplett mit angerechnet wird , also zu der Zeit seit meinem 21.Geb addiert?
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dunstig

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #22 am: 13. März 2015, 22:46:16 »

Steht doch alles im ersten Beitrag:

Zitat
Steigt man mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten ein, wird die Erfahrungsstufe wie folgt festgesetzt:
Man rechnet auf seinen 21. Geburtstag zurück, nimmt den ersten diesen Monats und zählt dann hoch bis zum Alter, an dem man dann zum SaZ ernannt wird.
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
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Kiepenkerl

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #23 am: 13. März 2015, 23:38:02 »

klar das hab ich gelesen. Geht um die anrechenbaren Zeiten nach dem oben genannten Paragraphen. Die hatte Ralf erwähnt, also hab ich mal reingeschaut und zitierte Regelung gefunden. Ich verstehe das so, dass ich mir meinen Zeit als FWDL auch anrechen lassen kann , d.h ich rechne nicht vom 21.Geb sonder vom 21.Geb minus FWD.
Ich machs mal als Bsp:

-Ich wurde im Januar 2013 21 Jahre alt.
-Habe 20 Monate FWD geleistet.
-Zum 01.07.15 werde ich als Wiedereinsteller meinen Dienst antreten.

a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     

Da mein Dienstantritt (vereinfacht mal mit Ernennung zeitgleich gesetzt)  zwischen dem 01.01.15 und 31.05.2017 liegt bin ich in die EF2 einsortiert.

b) mit Zeiten nach §28 (20 Monate FWD)

01.05.2011 - 31.04.2013  --- EF 1  (2 J.)
01.05.2013 - 31.07.2015  --- EF 2  (2 1/4 J.)
01.08.2015 - 31.07.2018  --- EF3   (3 J.)

Hieße nach der Rechnung immer noch , wenn auch ganz knapp , EF2.

Frage :
a)In Bezug auf §28 BBesG richtig interpretiert und gerechnet?
b)Startet die Zeit zum Aufstieg in die nächste Stufe nach Festsetzung einfach neu? Also nach Bsp b) würden am 01.07.2015 die 2 Jahre und 3 Monate der Stufe 2 bis zum Aufstieg in EF 3 laufen? Oder nur noch ein Monat Stufe 2?

Gruß
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #24 am: 14. März 2015, 00:09:57 »

Wäre mir gänzlich neu, dass bei Soldaten etwas vor dem 21. Lebensjahr angerechnet wird. Es wird immer ab dem 21. Lebensjahr gerechnet, auch wenn du irgendwelche Vordienstzeit mitbringst. Ich habe gerade auch nochmal die gefragt, die mit mir angefangen haben und damals noch den Grundwehrdienst gemacht haben und dann als Wiedereinsteller eingestiegen sind und auch bei denen wird erst ab dem 21. Lebensjahr gerechnet.
Bei denjenigen, die vor dem 21. Lebensjahr anfangen, wird ja auch erst ab dem 21. Geburtstag angefangen zu zählen. Ich zum Beispiel bin mit 17 in den Verein eingestiegen und werde 6,5 Jahre brauchen, um in Erfahrungsstufe 2 zu kommen, weil eben erst ab dem 21. Lebensjahr gezählt wird. Meine halbe Dienstzeit für eine Erfahrungsstufe... ::)
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #25 am: 14. März 2015, 00:18:22 »

Jo finds ja auch komisch. Aber wie interpetierst du denn dann den Paragraphen? Da steht ja erstmal nix vonwegen nur ab dem 21. Lebensjahr. Dachte vllt kann Ralf da was zu sagen, der hat das ja angeschnitten.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #26 am: 14. März 2015, 00:34:40 »

Zitat
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

Ich vermute mal, dass in diesem Fall die Soldaten ausgenommen sind. Wenn es also um die Verbeamtung geht, dann wird entsprechend die Zeit vom Grundwehrdienst angerechnet. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in diesem Fall den damals Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden kein Nachteil gegenüber denen entstehen sollte, die von der Wehrpflicht ausgenommen waren.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #27 am: 14. März 2015, 00:44:48 »

Das könnte natürlich sein. Bin iwie davon ausgegangen, dass das analog für Soldaten gilt. Aber das ist wohl gerade der Fehler ;)
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BlacKyMV

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« Antwort #28 am: 14. März 2015, 11:31:45 »

a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     


Noch ne "kleine" Änderung:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2018 ---- EF 2 (3 1/4 Jahre)

da du, wenn planmäßig befördert, am 1.1.2017 Oberfähnrich wirst.

Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.

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SU94

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #29 am: 19. April 2015, 13:24:17 »

Es spielt also keine Rolle ob ich vor dem 21.Lj eine Ausbildung absolviert habe und mit Beruf als SU eingestellt werde?

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