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Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 197633 mal)

Tommie

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #285 am: 21. Oktober 2016, 09:34:28 »

Wenn jemand in Stufe 4 eingestuft werden würde und danach stellt sich heraus, dass er nur Stufe 2 bekommen sollte, dann muss der Soldat zurück zahlen! das passiert nicht, wenn alle erst einmal in Stufe 1 kommen, denn dann gibt es für die, die höher eingestuft werden müssen, eine Nachzahlung, aber keine Rückzahlung ;) ! Alles klar?
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SDW

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #286 am: 13. November 2016, 17:20:25 »

Dazu die Anmerkung für Eignungsübende:

Laut BAPersBw wird die Stufenfestsetzung erst nach Abschluss der EÜ übernommen, für die Dauer der EÜ verbleibt man in Stufe 1, egal wie lange die EÜ läuft (4-8 Monate).
Nach Beenden der EÜ, egal ob mit dem Übergang zu SaZ oder mit Kündigung, wird die richtige Stufe aber komplett nachgezahlt.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #287 am: 13. November 2016, 17:40:45 »

Heißt ja auch im Gesetz "Mit der ersten Ernennung..." und die findet regelmäßig am Ende der EÜ statt.
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SDW

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #288 am: 20. November 2016, 18:47:49 »

Danke, Ralf!

Leider wird das (wie so manches ::) ) vom Einplaner in Köln anders kommuniziert.

Tatsächlich habe ich auch Kameraden, die schon während der EÜ eine höhere Stufe bekommen.
Regelkonform scheint das aber nicht zu sein, vll ein Fehler der Besoldungsstelle.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #289 am: 20. November 2016, 19:52:09 »

Die Nachberechnung wird dann halt etwas später erfolgen. Letztendlich macht das keinen Unterschied.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ein Einplaner mit Erfahrungsstufen zu tun hat. Wenn er sich da auf fremdes Terrain bewegt, selbst Schuld. Zumal diese Feinheit nun in der Tat die wenigsten wissen. Könnte aber auch jeder Interessierte selbst im Gesetz nachlesen ;-)
Aber, nur dass ich das verstehe: was macht das für einen Unterschied, ob man die ES von Anfang an bekommt oder 4 Monate später. In der Nachberechnung wird das sowieso aufgerechnet und bleibt gleich.
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SDW

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #290 am: 20. November 2016, 19:57:19 »

Zitat von: Ralf
Aber, nur dass ich das verstehe: was macht das für einen Unterschied, ob man die ES von Anfang an bekommt oder 4 Monate später. In der Nachberechnung wird das sowieso aufgerechnet und bleibt gleich.
Bei der aktuellen Zinssituation tatsächlich kaum einen (mich störts jetzt auch nicht).
Außer eben für Kameraden, die mit den paar Euros mehr auch tatsächlich direkt was Gewinnbringendes anfangen könnten.
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SDW

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #291 am: 20. November 2016, 19:58:20 »

Zitat von: Ralf
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ein Einplaner mit Erfahrungsstufen zu tun hat.
Erstmal nichts, aber ihm Rahmen genereller Informationen zur möglichen Einstellung ist das natürlich auch ein Punkt.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #292 am: 20. November 2016, 20:06:23 »

Was sollte man bei solchen "Argumenten" antworten: Nun mal allen Ernstes, bei 4 Monaten und der Unterschied zwischen S1 und ES sind unter 300,- Brutto (!) wären das selbst bei 3% Verzinsung nur ein Kleckerbetrag. Da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Da wird jeden Abend mehr im Mannschaftsheim gelassen, als man als "Zinsgewinn" bekommen würde.
Man kann sich auch über alles beklagen.

Zitat
Erstmal nichts, aber ihm Rahmen genereller Informationen zur möglichen Einstellung ist das natürlich auch ein Punkt.
Tut mir leid, da habe ich eine andere Meinung. Es wird das Grundgehalt Stufe 1 gezahlt, eine Aufklärung über eine zustehende ES gehört nicht in sein Verantwortungsgebiet, weil das die PersFührung nach Diensteintritt erst festlegt. Und nochmal, das ist doch echt albern, weil es nachberechnet wird. Lass doch mal die Kirche im Dorf. Ich kann genauso argumentieren: das kann jeder aus dem Gesetz selbst herauslesen. Warum soll über alles und jeden Furz (sorry) informiert und beraten werden. Wo ist die Eigenverantwortung? Alles nur mundgerecht vorbereitet bekommen?  Es gibt wichtigere Dinge zu besprechen und es bleibt auch so nicht alles im Kopf hängen. Ändert das etwas? Also wenn jemand wegen dieser 4 Monate dann nicht eingetreten wäre, o.k. dann tschüs. Solche Leute brauchen wir wirklich nicht.
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SDW

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #293 am: 20. November 2016, 21:19:38 »

Zitat von: Ralf
Lass doch mal die Kirche im Dorf.
Mach ich doch, reg Dich doch nicht so auf :)

Die Argumente waren eben mögliche, welche mir jetzt grade präsent sind, dass das keine kritische Angelegenheit ist, ist mir durchaus klar. Wie bereits geschrieben stört mich das ja auch nicht weiter.

Ich habe diese Information der Vollständigkeit und Korrektheit halber hier weitergegeben, weil zukünftige Bewerber sich vll auch dafür interessieren und sich dann nicht über ihre Abrechnung wundern.
Letzteres ist bei uns vielfach geschehen, eben weil es auch Kameraden mit höherer Stufe ab dem ersten Monat gab.

Zitat von: Ralf
Warum soll über alles und jeden Furz (sorry) informiert und beraten werden. Wo ist die Eigenverantwortung? Alles nur mundgerecht vorbereitet bekommen?
Bei der Vielzahl an für EÜs relevanten Regelungen, die oft noch irgendwelche Spezialfälle auslösen kann man IMHO aber nicht erwarten, dass ein Bewerber da durchblickt.
Insbesondere, da die Informationslage bei einem Teil der Bw (PersFW, Teile BAPersBw) ja auch nicht besser ist. Von vier Stellen, bei denen z.B. die Frage aufkam, bist Du der Erste, der (korrekterweise) auf gesetzliche Regelungen verweist. Wenn die "Offiziellen" da keinen Überblick haben, erwarte ich das erst recht nicht von einem Bewerber.

Zitat von: Ralf
Es wird das Grundgehalt Stufe 1 gezahlt, eine Aufklärung über eine zustehende ES gehört nicht in sein Verantwortungsgebiet, weil das die PersFührung nach Diensteintritt erst festlegt.
Klingt logisch, entspricht aber eben nicht der von mir erlebten Praxis. Mehr wollte ich auch nicht dokumentieren.
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Wiedereinsteller16

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #294 am: 30. November 2016, 12:24:42 »

Mal ne Frage: Ist es ein normaler Vorgang, dass man erst nach elf Monaten Bescheid wegen der entgültigen Festsetzung seiner Erfahrungstufe bekommt?
Bin Wiedereinsteller und seit nun 12 Monaten in A5 E1.
Das es wegen der Umstellungsgeschichte länger dauert, war mir klar. Aber so lange?

Aber dass ich jetzt erstmal sämtliche Unterlagen für die Festsetzung nachreichen muss erschließt sich mir überhaupt nicht.

Ich musste Arbeitszeugnisse, sowie die Wehrdienstbescheinungung vorlegen. Alles Unterlagen, welche der Bundeswehr schon zigmal vorliegen sollten!

Bin da aktuell nen bisschen angefressen.


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F_K

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #295 am: 30. November 2016, 12:27:38 »

Ja. Ja, ISSO.
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #296 am: 30. November 2016, 15:21:05 »

Mal ne Frage: Ist es ein normaler Vorgang, dass man erst nach elf Monaten Bescheid wegen der entgültigen Festsetzung seiner Erfahrungstufe bekommt?
Bin Wiedereinsteller und seit nun 12 Monaten in A5 E1.
Das es wegen der Umstellungsgeschichte länger dauert, war mir klar. Aber so lange?


Nein ... sollte es nicht.

Aber ... durch den Übergang der gesamten Verantwortung  - als Personalbearbeitende Stelle für die Mannschaften LUT / HUT -
von der Truppe zum BAPersBw, mussten 10000de Akten übergeben werden und die neuen zuständigen Bearbeiter die Arbeit
aufnehmen und in geordnete Bahnen lenken...

...da sind Verluste, Fehler und Verzögerungen einfach nicht auszuschließen... bei der Masse.

Da es nicht zu Rückforderungen kommen kann und bei einer höheren Einstufung dies ja auch rückwirkend passiert,
mit den entsprechenden Nachzahlungen, sollte dies noch verschmerzbar sein.

Wer Mannschafter beim Heer ist, wird sich ggf. noch etwas gedulden müssen, da hier noch nicht alle Akten
an das BAPersBw übergeben wurden. Die Maßnahme steht aber kurz vor dem Abschluss.



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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LilaLauneBaer

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #297 am: 20. Dezember 2016, 11:21:52 »

Guten Tag,

ich würde gerne wissen ob eine abgeschlossene zivile Ausbildung vor dem 21. Lj auch eine höhere Erfahrungsstufe bedeutet. Das hier ist jetzt auf eine zukünftige Offizierlaufbahn bezogen.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #298 am: 20. Dezember 2016, 12:04:04 »

Nein. Ein Blick in das BBesG zeigt dir auch, dass es nichts mehr mit dem 21. LJ gibt.
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Kotzbrocken

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #299 am: 30. Dezember 2016, 09:54:29 »

Das mit den Erfahrungsstufen funktioniert gar nicht, weil die zivilen Stellen total überfordert sind!

Mich kotzt das mittlerweile an! Seit 12 Monaten renne ich da jetzt schon hinterher, dass meine Erfahungsstufe mal angepasst wird! Es sind immerhin knapp 110 Euro die pro Monat fehlen!
Haben oder nicht haben! Kleinvieh macht auch Mist!

Bei Rückforderungen, weil man sich bei der Abrechnung vertan hat, sind die immer ganz schnell! Da zieht man einem gerne mal nen größeren Betrag ab, ohne es überhaupt anzukündigen!

Die Beschwerde geht jetzt nach dem Urlaub raus! Habe die Faxen dicke! Jedesmal die Klopperei mit den Zivilisten!


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