Guten Morgen,
ich benötige einmal eure Unterstützung zu den Erfahrungsstufen.
Hier die Rahmendaten:
Wiedereinsteller als UmP (Ofw oder HptFw)
Alter bei Dienstantritt zum 01.10.2018 38 Jahre
GWDL 10 Monate 99/2000
Ausbildung 2000-2002
Ab 10/2004 im gelernten Beruf tätig
Von 10/2009-04/2012 Fortbildung zum Fachwirt (Meisterebene)
seitdem auch so tätig.
Mit welcher Erfahrungsstufe kann ich in etwa rechnen?
Laut meiner Berechung sind es ingesamt 17 Jahre Berufserfahrung, könnte also Stufe 6 werden. gem. BBeSG §28 Abs,.1
mich irritiert aber Abs. 3, da dort steht ab A7 nur 4 Jahre.
Lt. KC ist sowohl meine Ausbildung als auch der Fachwirt, für den vorgesehenen Dienstposten verwendungsfähig.
Evtl kann mir auch gleich noch eine Frage zur Einstellung als Ober- oder Hauptfeldwebel beantwortet werden.
Gem. SLV §17 Abs. 2 beträgt die Mindestdauer für Oberfeldwebel ein Jahr und für Hautpfeldwebel 5 Jahre, bei DA wäre ich bei ziemlich genau 6,5 Jahre seit Erwerb, wird es dann Ober- oder doch Hauptfeldwebel?
Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt meinen Gedankengang nachvollziehen und mir die Fragen beantworten