Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.
Guten Abend. Dieses Zitat muss ich mal aufgreifen weil ich es ebenso sehe.
Ich habe nun meine Stufenfestsetzung erhalten und nach dieser Berechnung werden mir weder die Zeiten der Berufsausbildung noch der Meisterfortbildung als Erfahrungszeit angerechnet.
Im Bescheid heißt es „Bei einer Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel wird die berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehen Verwendung verwertbar wäre, gemäß §28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG im Verbindung mit Nr. 528 der ZdV 1451/1 nicht als Erfahrungszeit anerkannt.“
Nun verstehe ich den genannten Satz des BBesG so, dass bis zu 4 Jahre angerechnet werden können, sofern diese zur Erfüllung der Einstellungsvorraussetzungen beigetragen haben. Sprich Ausbildungszeiten.
Ebenso wird 1 Jahr meiner Berufsjahre auf Meisterebene abgezogen, mit der Begründung der Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel.
Aus Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich erfahren, dass diesen bei Einstellung als Stuffz die Ausbildungszeit als Erfahrungszeit angerechnet worden ist. Einem anderen Feldwebel wurde die Zeit für den Meister und die Ausbildung angerechnet.
Da ich leider im Moment keinen Zugriff auf die ZdV habe wäre ich für eine Info aus dem Schwarmwissen dankbar.
Würde man eine ZAW und Meister innerhalb der BW machen, bekäme man die Zeit auch als Erfahrungszeit angerechnet, daher erschließt sich mir nicht warum dies bei der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nicht auch angerechnet werden sollte.