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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

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Rekrut84:
Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich wurde auch mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, dabei wurde von meinen Berufsjahren auf Meisterebene entsprechend des Dienstgrades Zeiten abgezogen. 
Das habe ich in der Vorschrift nachgeschlagen und war berechtigt. Welche Vorschrift es genau war, kann ich gerade nicht sagen, lässt sich aber im Regelungsportal leicht finden.
Dort steht dann nach Dienstgraden gestaffelt wieviele Jahre von den Erfahrungsjahren abgezogen werden und was wie angerechnet werden kann.

LwPersFw:

--- Zitat von: LwPiSoldat am 06. Januar 2023, 22:03:23 ---Guten Abend allerseits!

Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.

Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister       (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre „abgezogen“, mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.

Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von  so einem „Abzug“ noch nie gehört.

Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre…. Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss….

Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.

Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem „Abzug“ an Jahren in der Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus.

LwPiSoldat

--- Ende Zitat ---


aus A-1451/1

"5.2.2.2.4 Einstellung in den Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-, Haupt- oder Stabsbootsmann

529.
Bei einer Einstellung in einen Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-,
Haupt- oder Stabsbootsmann gelten die Ausführungen in den Nrn. 525 bis 528 entsprechend.

Bei der Anerkennung von Zeiten gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeiten nach § 28 Abs. 1
Nr. 1 BBesG ist zu beachten, dass diese lediglich in dem Maße anerkannt werden können, in denen
sie nicht Voraussetzung für die Einstellung nach § 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV sind.

530.
Erfüllen Wiedereinstellerinnen bzw. Wiedereinsteller mit einem der in Nr. 529 genannten
Dienstgraden die dem Dienstgrad entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen nach Maßgabe des
§ 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV, gelten die Ausführungen zu Nr. 529 entsprechend.

Werden diese nicht erfüllt, sind lediglich Zeiten, die die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 BBesG erfüllen, anzuerkennen (siehe Abschnitt 3.2)."


Einfach mal in Ruhe damit beschäftigen...

Sollten Sie dann der Meinung sein, dass Ihnen mehr Jahre hätten angerechnet werden müssen...

... fristgerecht Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid einlegen und genau begründen.

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