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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 197647 mal)

Freshman

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #435 am: 06. September 2018, 15:07:07 »

Ob flapsige Sprüche dabei weiterhelfen?
Halten wir uns doch eher an Fakten:
Zitat
Kann die Feststellung der Erfahrungsstufe erst nach der erstmaligen Ernennung in das
Wehrdienstverhältnis beschieden werden, weil eine zweifelsfreie Entscheidung z. B. wegen fehlender
Nachweise noch nicht möglich ist, gilt die ggf. höhere Einstufung rückwirkend ab dem Ersten des
Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde. Die Soldatin bzw. der Soldat ist
in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass sie bzw. er vorbehaltlich der späteren
Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird.

"Kann die Feststellung...., ....rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde."
JAJA KANN ! Ich hab aktuell mit ca. 30 Wieder.-Quer.-u. Seiteneinsteigern zu tun, es ist bei ALLEN so. Jeder wartet auf seine ES-Festsetzung!
Keiner weiß wie er eigestuft wird und jeder fängt an rumzurechnen!
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #436 am: 06. September 2018, 15:36:51 »

Ist doch so rum sinnvoller als zu überzahlen und dann zurückzufordern.
Wo ist denn das Problem?
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #437 am: 06. September 2018, 16:11:31 »

Das ist schon der sinnvollste Weg.
Allerdings ist es etwas unschön, monatelang nicht zu wissen, welches Einkommen man die nächsten Jahre haben wird.
Es wird nach der endgültigen Festsetzung aber alles auf Heller und Pfennig nachvergütet.
Gibt also schlimmeres.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

C-17

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #438 am: 06. September 2018, 17:22:33 »

In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
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KlausP

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #439 am: 06. September 2018, 17:30:55 »

Was, bitte, sollte man denn anders machen?

Nochmal: Erst, wenn dem BAPers alle relevanten Daten vorliegen, kann man dort mit der Berechnung und Festsetzung der Erfahrungsstufen beginnen. Und das geht auch erst nach Diensteintritt des Soldaten, weil das erst dann alles durch den Perser in der GA-Einheit eingepflegt werden kann.

Ich glaube, ich brauche einen größeren Taschentuchvorrat für das Forum ...  ::)
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #440 am: 06. September 2018, 18:31:00 »

In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
Stimmt, da werden auch keine Erfahrungszeiten pauschal aufgrund gesetzlicher Vorgaben angerechnet sondern individuelle Arbeitsverträge geschlossen. Äpfel und Birnen und so. Aufgrund der Kritik sollte man man vielleicht den besoldungsrechtlichen Vorteil wieder zurückdrehen und generell immer EF 1 zahlen, dann weiß jeder was er bekommt und diese ach so schlimme "Unsicherheit" kommt nicht auf.
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Freshman

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #441 am: 07. September 2018, 08:01:19 »

In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
Stimmt, da werden auch keine Erfahrungszeiten pauschal aufgrund gesetzlicher Vorgaben angerechnet sondern individuelle Arbeitsverträge geschlossen. Äpfel und Birnen und so. Aufgrund der Kritik sollte man man vielleicht den besoldungsrechtlichen Vorteil wieder zurückdrehen und generell immer EF 1 zahlen, dann weiß jeder was er bekommt und diese ach so schlimme "Unsicherheit" kommt nicht auf.

Guten Morgen,

da wurde wohl bei mindestens einem (vielleicht Bearbeiter oder ein Ehemaliger) wohl ein Nerv getroffen??

Den Betroffenen kommt es dabei weniger um die " nicht von Anfang an direkt festgesetzte" Erfahrungsstufe an, es wird ja nachgezahlt.
 
Die Crux für den Betroffenen ist doch wirklich die Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ. Es werden zu diesem Zeitpunkt langfristige Verträge geschlossen, bei denen mindestens ein Vertragspartner nicht alle Vertragsdetails kennt und somit die vollumfänglichen Auswirkungen seines Handelns nicht abschätzen kann.

Natürlich sind die Bearbeiter bestrebt zu diesem Zeitpunkt die individuelle Festsetzung bereits durchgeführt zu haben und die o.g. Crux aufzulösen, klappt aber nie und löst damit das Problem nicht!

Der Vorschlag /die Aussage alle Bewerber einfach mit EF1 einzustellen ist polemisch und widerspricht zudem noch jedem ökonomischem/bzw. nachhaltigen Prinzip der Personalgewinnung in der heutigen Zeit.
JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.

Meine persönliche Meinung, u.a. aufgrund der Aussagen von Bearbeitern, die Personalnot bzw. Personalplanung trifft auch diesen Bereich.   


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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #442 am: 07. September 2018, 09:37:39 »


JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.


In der zivilen Wirtschaft macht dies definitiv nicht JEDER Arbeitgeber ... und müssen...muss er dies überhaupt nicht...

Würde es JEDER Arbeitgeber tun ...

...würde es z.B. nicht vorkommen, dass gerade Frauen, bei gleicher Qualifikation und Leistung wie Männer, in weiten Bereichen 15 - 20 % weniger verdienen.
...würden nicht viele Arbeitnehmer deutlich unter ihren Qualifikationen eingesetzt und bezahlt werden (und im Niedriglohnsektor, in der Zeitarbeit sind nicht nur Hauptschüler ohne Berufsabschluss...)


Aber der Arbeitgeber Bundeswehr muss jedem die gleiche Besoldung zahlen, die das BBesG gesetzlich vorschreibt.

Und selbst die Zeiten, die dabei einer "Kann"-Regelung unterliegen - sind zu berücksichtigen, wenn die geforderten Bedingungen erfüllt werden.


Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Man muss sich mit der Thematik nur selbst auseinandersetzen. Und nicht nur erwarten, dass alles vorgekaut wird.
Wenn man Probleme im Bereich der zivilen Krankenversorgung hat ... erläutert auch niemand dem Bürger das komplette SGB...

Definitiv kann ich den Wert der EF 1 bestimmen.

Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen, dass er z.B. bei Einstellung als StUffz (ledig), ab Dienstantritt
mindestens ein Gehalt von ca. 1900 €/netto haben wird, ohne das er dem Arbeitgeber zunächst irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen...

Niemand wird gezwungen.

...oder aber man akzeptiert, dass die Behörde etwas Zeit für die verwaltungstechnischen Abläufe benötigt und freut sich dann,
wenn im Bescheid steht, dass man anstatt EF 1... rückwirkend EF 2...oder sogar noch höher hat...


StUffz (ledig, ohne Berücksichtigung unter/über 25):

Netto gesamt (Erhöhung ab 01.03.18):
EF 1 1984.22 €
EF 2 2044.21 €
EF 3 2104.47 €
EF 4 2150.25 €
EF 5 2197.51 €
EF 6 2242.85 €
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Eisensoldat

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #443 am: 07. September 2018, 09:50:58 »

Zitat
Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Full Ack!

Als selbst betroffener kann ich sagen, dass man die Stufe schon genau abschätzen kann, ob es dann Stufe 5 oder 6  wird, ist  netto cash ziemlich irrelevant
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Freshman

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #444 am: 07. September 2018, 10:56:35 »


JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.


In der zivilen Wirtschaft macht dies definitiv nicht JEDER Arbeitgeber ... und müssen...muss er dies überhaupt nicht...

Würde es JEDER Arbeitgeber tun ...

...würde es z.B. nicht vorkommen, dass gerade Frauen, bei gleicher Qualifikation und Leistung wie Männer, in weiten Bereichen 15 - 20 % weniger verdienen.
...würden nicht viele Arbeitnehmer deutlich unter ihren Qualifikationen eingesetzt und bezahlt werden (und im Niedriglohnsektor, in der Zeitarbeit sind nicht nur Hauptschüler ohne Berufsabschluss...)


Aber der Arbeitgeber Bundeswehr muss jedem die gleiche Besoldung zahlen, die das BBesG gesetzlich vorschreibt.

Und selbst die Zeiten, die dabei einer "Kann"-Regelung unterliegen - sind zu berücksichtigen, wenn die geforderten Bedingungen erfüllt werden.


Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Man muss sich mit der Thematik nur selbst auseinandersetzen. Und nicht nur erwarten, dass alles vorgekaut wird.
Wenn man Probleme im Bereich der zivilen Krankenversorgung hat ... erläutert auch niemand dem Bürger das komplette SGB...

Definitiv kann ich den Wert der EF 1 bestimmen.

Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen, dass er z.B. bei Einstellung als StUffz (ledig), ab Dienstantritt
mindestens ein Gehalt von ca. 1900 €/netto haben wird, ohne das er dem Arbeitgeber zunächst irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen...

Niemand wird gezwungen.

...oder aber man akzeptiert, dass die Behörde etwas Zeit für die verwaltungstechnischen Abläufe benötigt und freut sich dann,
wenn im Bescheid steht, dass man anstatt EF 1... rückwirkend EF 2...oder sogar noch höher hat...


StUffz (ledig, ohne Berücksichtigung unter/über 25):

Netto gesamt (Erhöhung ab 01.03.18):
EF 1 1984.22 €
EF 2 2044.21 €
EF 3 2104.47 €
EF 4 2150.25 €
EF 5 2197.51 €
EF 6 2242.85 €

Sie können auch Ihren gesamten Text unterstreichen und fett formatieren. Es ändert nichts daran, dass wir uns nicht im Niedriglohnsektor befinden.
Selbst Sicherheitsfirmen oder Friseurläden haben Probleme Nachwuchs zu rekrutieren. UND warum: Weil niemand sich mehr versklaven lassen möchte und selbst in diesen Sparten haben wir schon Mindestlöhne eingeführt oder führen sie ein. Es hat trotzdem jeder die Wahl das Angebot des potenziellen AG abzulehnen, wenn es nicht akzeptabel erscheint. Und Somit sind wir wieder beim heutigen Arbeitnehmermarkt, es herrscht Fachkräftemangel und der AG ist gezwungen( er MUSS aus eigenem Antrieb), um den besten AN zu bekommen, Qualifikation anzurechnen.
Es geht hier nicht darum das Maximum aus unbegründetem Anspruch herauszuholen.

Es geht allein darum, dass ein Arbeitnehmer bei Arbeitsvertragsabschluss alle Modalitäten kennt und diese akzeptiert oder diese ablehnt.

Bei Gehaltsunterschieden zwischen den Geschlechtern reden wir wieder über Ihren oben angeführten Niedriglohnsektor. Bei Porsche Daimler BMW Deutsche Bank etc. sind die Gehälter an Stellen gekoppelt und nicht an Geschlechter. Wenn Sie bei BMW eine Ingenieurstelle in der Entwicklung bekommen hat Ihre Stelle eine Dotierung innerhalb 2 Gehaltsklassen + Geschlechtsunabhängigem Bonus auf Grund von Jahreserfolgsbeteiligung und Individuell vereinbarten Zielen ! Wollen Sie mehr verdienen, dann müssen Sie sich auf eine andere Stelle bewerben. ( Das mag bei genereller Individualbezahlung Vorständen und Werksleiterstelle anders aussehen, aber diese Betrachtung ist, genau wie die des Niedriglohnsektors, in unserem Falle paradox.

Darüber hinaus, wenn Sie bei der ZB. Knappschaft (BAHN SEE ) versichert sind und fragen haben, zu Beiträgen / Hilfsmitteln / Rechtsansprüchen , gibt es bei fast allen gängigen Volkskrankenkassen Servicecenter und Servicehotline, welche Sie gern beraten werden. Somit werden die Damen und Herren ( meistens  Callcenter-Agents) dafür sorgen, dass Sie ein qualifizierte Aussage erhalten. Somit sollte es doch möglich sein, dass jeder Bewerber, welcher seine Unterlagen eingereicht hat, seine Einstufung (mindesten annähernd) erfragen können sollte.Eine rechtliche Prüfung obliegt ja nach Festsetzung sowieso jedem Soldaten.
Dennoch löst es das o.g. Problem " der Ungewissheit bei Vertragsabschluss nicht"!

Und ich bitte Sie, als LWPersFW, mit Ihrer  Aussage, "Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen,.............. irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen... ". Das ist mit Sicherheit nicht die richtige Herangehensweise.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #445 am: 07. September 2018, 10:57:31 »

Zitat
... Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ ...

Von welchem "Vertragsabschluss" fabulieren Sie denn nun wieder? Soldaten schließen mit dem Dienstherrn keine Verträge, sie gehen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgrund freiwilliger Verpflichtung ein. Zum Ende der EÜb wird der Soldat in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Die Urkunde kann er annehmen oder auch nicht. Wenn nicht, dann war es das für ihn.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #446 am: 07. September 2018, 11:27:53 »

Zitat
... Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ ...

Von welchem "Vertragsabschluss" fabulieren Sie denn nun wieder? Soldaten schließen mit dem Dienstherrn keine Verträge, sie gehen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgrund freiwilliger Verpflichtung ein. Zum Ende der EÜb wird der Soldat in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Die Urkunde kann er annehmen oder auch nicht. Wenn nicht, dann war es das für ihn.

Auch wenn Sie es, vielleicht aufgrund fehlender oder mangelhafter allgemeinrechtlicher Kenntnisse, nicht einsehen.
Die Festsetzung zum SAZ über XY Jahre ist ein Vertrag und das bedeutet, dieser ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. 
Dieses bedeutet wiederum, es ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern.

Bedeutet für Sie : Verträge # Fabel 
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #447 am: 07. September 2018, 11:47:29 »

Nirgendswo herrscht so eine Transparenz und Gleichheit wie bei öff. Arbeitgebern. Das Gehalt kann man in einem Gesetz ablesen. Und dann kommst du und sprichst von Intransparenz. Ja, mit solchen Stammtischargumenten triffst du einen Nerv.

Zitat
Meine persönliche Meinung, u.a. aufgrund der Aussagen von Bearbeitern, die Personalnot bzw. Personalplanung trifft auch diesen Bereich. 
Naja in meinen Kreisen der Personalplaner und Personalführer wird das nicht kolportiert, aber wenn du das sagst.
Man muss nicht einer Meinung ein, das ist nicht schlimm, aber Äpfel mit Birnen vergleichen sollte man nicht, das ist unsachlich. Das trifft im übrigen auch deine Ausführungen zu Vertrag im Sinne eines Arbeitsvertrages. Da gibt es schon "kleine" Unterschiede.
Zitat
Die Festsetzung zum SAZ über XY Jahre ist ein Vertrag und das bedeutet, dieser ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft.
Nein, die Festsetzung der Dienstzeit ist kein mehrseitiges Geschäft. Dieses geht einseitig vom Arbeitgeber Bundeswehr aus. Der Soldat kann der endgültigen Dienstzeitfestsetzung nicht widersprechen und auch nicht kündigen.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #448 am: 07. September 2018, 11:58:16 »

Wenn man vom Personalgeschäft in der Bw und seinen rechtlichen Grundlagen so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach die FFFFF......inger stillhalten.
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #449 am: 07. September 2018, 17:52:53 »

Zitat
Es hat trotzdem jeder die Wahl das Angebot des potenziellen AG abzulehnen, wenn es nicht akzeptabel erscheint. 

Hab ich doch gesagt...

Wem das Einstellungsverfahren der Bundeswehr nicht passt...

Einstellung mit EF 1 und (heutzutage) i.d.R. innerhalb weniger Monate nach Einstellung Festsetzung der endgültigen EF...

Bis dahin sich bei einem Nettolohn von mindestens 1600 € "versklaven" lassen...

Soll es lassen...


Ich habe in dieser Gesellschaft für Vieles Verständnis.
Insbesondere wenn es um die wirklich Millionen Armen in diesem Land geht.

Aber das oft total überzogene Anspruchsdenken gegenüber der Bundeswehr ... erst recht im Vergleich zu diesen wirklich Armen...

...unterliegt nicht meinem Verständnis

Sie haben Ihre Meinung ... ich meine...Punkt.

Vor allem ... um mich zu wiederholen ... da JEDER selbst die EF vor Einstellung so genau ermitteln kann, dass es nicht zu der großen Differenz, wie Sie es in Ihren Ausführungen dargestellt haben, kommt.

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