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Autor Thema: hib-Meldung 039/2015 vom 26. Januar 2015  (Gelesen 1368 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 039/2015 vom 26. Januar 2015
« am: 26. Januar 2015, 18:17:31 »

Sicherheitsüberprüfung des Bundes

Inneres/Antwort - 26.01.2015

Berlin: (hib/STO) Den Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3645). Danach kommt das SÜG in den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes zur Anwendung, in denen „Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-Vertraulich und höher hergestellt, bearbeitet und/oder verwaltet werden“. Darüber hinaus werde das SÜG von allen öffentlichen Einrichtungen angewendet, die „als lebenswichtig festgestellt sind“, sowie im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums in Bezug auf besonders sicherheitsempfindliche Stellen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, findet das Gesetz „ebenfalls Anwendung auf eine Vielzahl von nichtöffentlichen Stellen“. Diese Stellen wirkten bei den Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit.

Quelle
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