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Autor Thema: Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015  (Gelesen 2826 mal)

oksas

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Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015
« am: 27. Februar 2015, 22:36:55 »

Hallo, wie die meisten hier wahrscheinlich wissen, endet die Bewerbungsfrist für die Offizierslaufbahn am 1.3.. Ich hatte schon mehrere Termine zur Beratung, allerdings war ich generell eher spät dran und jetzt wo ich alle Unterlagen zusammen habe, hatte heute die Beratungsstelle schon zu und aus Informationen im Internet kann ich entnehmen, dass morgen die selbigen, den 28.2., nicht öffnen. Da die Frist allerdings noch bis zum 1.3. geht, frag ich mich, wo ich morgen die Unterlagen noch begeben kann?
Ich bitte um schnelle Antwort,
Danke
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Hawkeye

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Antw:Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015
« Antwort #1 am: 27. Februar 2015, 22:43:39 »

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Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

oksas

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Antw:Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015
« Antwort #2 am: 27. Februar 2015, 22:59:22 »

Danke das hilft mir schonmal :) :) :) weiß vielleicht trotzdem wer, ob bzw. wo man morgen die Bewerbung abgeben kann?
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Tommie

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Antw:Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015
« Antwort #3 am: 27. Februar 2015, 23:09:48 »

Tja, vielleicht hätten Sie sich da früher drum kümmern müssen ;) ? Meines Erachtens ist mit dem Termin der Eingang Ihrer zuvor geprüften Unterlagen beim ACFüKrBw gemeint! Und das funktioniert nur über einen Karriereberater! Den erreichen Sie allerdings nicht mehr vor Montag und dann auch nur, wenn Sie einen Termin haben. Aber am gleichen tag wird die Akte nicht auf Vollzähligkeit geprüft und ans ACFüKrBw geschickt sein! Somit ist für Sie mit großer Wahrscheinlichkeit der Zug abgefahren! Aber immerhin ist der Eingang für den nächsten Bewerbungsschluss rechtzeitig ;D !

Fazit: lernen durch Schmerz, Motivation durch Entsetzen ...
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KlausP

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Antw:Offz. Bewerbungsfrist 1.3.2015
« Antwort #4 am: 28. Februar 2015, 05:42:45 »

Zitat
... aus Informationen im Internet kann ich entnehmen, dass morgen die selbigen, den 28.2., nicht öffnen ...

Na warum wohl? Richtig! Weil Samstag ist und Samstag nunmal kein regulärer Arbeitstag ist und nur weil Sie mit Ihren Unterlagen nicht aus dem Quark gekommen sind, macht auch die Bundeswehr davon kweine Ausnahme..
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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