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Autor Thema: !!Fragen zur Ausbildung / Studium!!  (Gelesen 7399 mal)

jannik.n97

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!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« am: 12. März 2015, 14:46:39 »

Hallo BW-Forum ;)

Ich beginne dieses Jahr am 01.07.2015 meine AGA in Hammelburg bei der Panzertruppe, danach nach Dresden und dann nach SSW in München.
Jetzt meine Fragen:

1. Kann mir jemand der es schon durch hat sagen was genau man an der Offieziersschule in Dresden macht ? Ja man wird zum Offizier ausgebildet aber was genau heißt das ? Kann man sich darauf bzw. sollte man sich darauf etwas vorbereiten ?

2. Kann man sich darauf irgendwie darauf vorbereiten?

3. Wenn ich in München studiere kann ich ja auf dem Campus eine Unterkunft bekommen aber jetzt stellt sich mir die Frage: Ich habe eine Freundin und sie will dann auch in München studieren und würde gern mit mir zusammen ziehen was ich auch gern machen würde nur weis ich nicht wie es dabei nun damit aussieht ob es Punkto Lernstress, Fahrtwege und Geld nicht günstiger wäre auf dem Campus zu wohnen ? Ich habe gelesen wenn man einen Studiengang belegt der etwas mehr verlangt wie Machinenbau oder Ingenieurswesen o.Ä. das es durch das Trimesterstudium besser ist auf dem Campus zu bleiben. Ich studiere Staats- und Sozialwissenschaften, ich will nicht sagen es wird einfach aber bestimmt nicht so krass wie z.B. Machinenbau. kann es da für den Alltag vllt etwas ''heimischer" sein eine eigene Wohnung zu besitzen ?

4. Ich habe gehört das man wenn man eine eigene Wohnung hat einen Zuschlag auf sein monatliches "Taschengeld" bekommt. Stimmt das und wenn ja wieviel ist das bzw. wonach richtet sich das ?
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Wüstensand

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #1 am: 12. März 2015, 14:57:25 »

Zu 3 und 4: Klar kannst du dir eine Wohnung in München nehmen. Ob das mit deinem Studium vereinbar ist, wirst du selbst herausfinden müssen. Es gibt solche und solche. Mit "Taschengeld" meinst du bestimmt das Trennungsgeld. Wenn du in München stationiert bist und in München eine Wohnung hast, bekommst du dieses nicht. Alles Weitere zum Thema Trennungsgeld wurde hier im Forum schon sehr ausführlich erörtert. ;)

Bitte gewöhne dir noch eine ordentliche Rechtschreibung und Grammatik an. ;)
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dunstig

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #2 am: 12. März 2015, 15:03:23 »

1.) Ich selber war nicht an der OSH, sondern an der OSLw, aber von dem was ich von den Kameraden hier an der Universität höre, läuft es doch recht ähnlich ab. Man bekommt die theoretischen Grundlagen des Offiziersberufs vermittelt. Das bedeutet, dass man Unterricht in Fächern wie Wehrrecht, Innere Führung, Taktik, usw. hat und entsprechende Leistungsnachweise erbringen muss.

2.) Da alle relevanten Ausbildungsinhalte im Lehrgang vermittelt werden, braucht man sich nicht wirklich darauf vorzubereiten.

3.) Selbstverständlich steht es jedem frei, sich in der Stadt eine eigene Unterkunft zu nehmen. Ich studiere Maschinenbau und bin ebenfalls mit meiner Freundin in Hamburg zusammengezogen und pendle jeden Tag zwischen Uni und Wohnung. Auswirkungen auf die Leistungen im Studium hatte der Umzug keine. Kameraden, die in örtlichen Vereinen tätig sind, pendeln auch fast täglich zwischen Verein und Campus. Nur weil man studiert, braucht man sein Leben nicht einzustellen und dieses komplett auf die Uni auszurichten. Das geht an der Uni eigentlich erst richtig los, da man hier großzügig die Freiheiten des Studentenlebens genießen kann. Und abgesehen von den Prüfungszeiträumen ist der Lernstress jetzt auch nicht so immens

4.) Kommt drauf an. Einfach mal nach Trennungsgeld suchen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ToMA

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #3 am: 12. März 2015, 15:07:48 »

Ich beginne dieses Jahr am 01.07.2015 meine AGA in Hammelburg .....
Falsch, Du machst den OAL

1. Kann mir jemand der es schon durch hat sagen was genau man an der Offieziersschule in Dresden macht ? Ja man wird zum Offizier ausgebildet aber was genau heißt das ? Kann man sich darauf bzw. sollte man sich darauf etwas vorbereiten ?
Kennst Du schon die offizielle Bw-Seite mit dazugehörigem Video?
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

jannik.n97

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #4 am: 12. März 2015, 15:11:19 »

@dunstig: Danke da werde ich mir das mal überlegen mit der Wohnung.

@ dunstig u. Wüstensand:

Nein Trennungsgeld meine ich nicht. Ich habe als ich in München zum Tag der offenen Tür war mir sagen lassen das wenn man sich während des Studiums in München eine Wohnung mietet und dies beantragt einen Zuschuss bekommt. Zu seinem normalen monatlichen Gehalt einen "Wohnungszuschuss" oder wie auch immer man das nennen kann.
Ich komme aus Ostthüringen und kann mir eben unter Trennungsgeld nur dieses vorstellen welches man aufgrund seines entfernten Wohnortes bekommt.

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Wüstensand

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #5 am: 12. März 2015, 15:16:37 »

Dieser Wohnungszuschuss wäre mir neu, falls das wirklich stimmt dann bitte mal die Infos rüberreichen. :D
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dunstig

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #6 am: 12. März 2015, 15:23:12 »

So ein Zuschuss wäre mir auch gänzlich neu. Warum sollte es den geben, wenn es genug dienstliche Unterkünfte gibt, die zur Verfügung gestellt werden können?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Wüstensand

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #7 am: 12. März 2015, 15:23:49 »

Und warum nur für die Studenten und nicht für alle BW Angehörigen?
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Kiepenkerl

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #8 am: 12. März 2015, 21:56:43 »

Was mir da einfällt, ist die Situation wenn du TG Empfänger bist,, der Bund dir aber am Standort keine angemessene dienstliche Unterkunft stellen kann. Dann bekommst du einen Betrag um dir eine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt anzumieten. Der Satz dafür hängt von der Stadt ab. In der Großstadt kriegt man tendenziell mehr als aufm Land etc.
Man korrigiere mich falls ich daneben liege. Das könnte der "wohnzuschuss" sein den der te meint. Is doch an der Uni wohl eher unwahrscheinlich?
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Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

Roadrunner1987

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #9 am: 12. März 2015, 23:12:13 »

Ist in München eher unwahrscheinlich, außer man hat Kinder.
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Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
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1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
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VC93

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« Antwort #10 am: 13. März 2015, 10:08:29 »

Ich würde gerade in München eher in der Uni wohnen.

-Der Stadtverkehr ist äußerst unangenehm.
-Mit den Öffis brauchst du doch eine Weile zur UniBw.
-Die Mietpreise sind relativ hoch.
-Mit Kaution und Provision (versuche mal was in München ohne Provision zu finden), bist du gleich mal über 5    Kaltmonatsmieten los.
-Die Unterkünfte an der Uni gehören wohl zu den besten, welche die Bw zu bieten hat.
-Zudem hat die Uni genial (!) Sportanlagen.

Wenn ihr mit zwei Personen wohnt, in ner akzeptablen Lage (Wobei für dich als Student UniBw ja Neuperlach gut wäre ;P), mit circa 50-60qm solltest du mit mindestens 1000 warm rechnen. Dazu kommt noch GEZ u. Internet.

Ne Fahrkarte bis zum vierten Ring (brauchst du) kostet 71,50 im Monat.

Kannst dir ja grob ausrechnen, was an Fixkosten auf dich zukommt ;).
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BlacKyMV

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #11 am: 13. März 2015, 11:04:22 »

4. Ich habe gehört das man wenn man eine eigene Wohnung hat einen Zuschlag auf sein monatliches "Taschengeld" bekommt. Stimmt das und wenn ja wieviel ist das bzw. wonach richtet sich das ?

Das einzige was ich mir darunter vorstellen könnte, ist dass durch die Befreiung vom Wohnen in der GU (für unter 25-jährige) bzw nicht Inanspruchnahme dieser der Betrag dafür nicht von der Besoldung abgezogen wird. Wenn der Soldat im ersten Jahr immer in der Kaserne gewohnt hat, mag ihm das wie ein "Zuschuss" vorkommen.
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jannik.n97

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #12 am: 13. März 2015, 13:18:21 »

Also ich habe mich nochmal bei einem Bekannten welcher gerade in München an der UniBW studiert informiert und er sagte:

Bis zu Deinem 25 (23ten?) Lebensjahr bist bzw. warst du „kasernenpflichtig“. Insofern bist du dazu verpflichtet in einer Kaserne zu nächtigen und die Bundeswehr verpflichtet sich, Dir eine Stube zuzuteilen.

Nun hat sich dieser Punkt in den letzten Jahren als obsolute herausgestellt - an der OSLw durftest Du nach den ersten drei Monaten auch außerhalb übernachten, vorausgesetzt Du erscheinst am nächsten Tag pünktlich zum Dienst.

Meines Wissens nach resultiert aus dieser Kasernenpflicht auch der kleine Zuschuss, den man beim Wohnen in den eigenen (gemieteten) vier Wänden erhält. Laut meiner Freunde sind das - wie erwähnt - maximal 300€. Wenn ich mich an meinen verheirateten Kamerad entsinne, müsste es allerdings doch noch ein bisschen weniger sein.


Demnach gibt es das wirklich nur weis ich nicht wie wann das erhält und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
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F_K

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« Antwort #13 am: 13. März 2015, 14:40:49 »

Der Bekannte hat einiges nicht verstanden.
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BlacKyMV

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Antw:!!Fragen zur Ausbildung / Studium!!
« Antwort #14 am: 13. März 2015, 14:57:13 »

Da glänzt Bekannter mit ner Menge Nicht-/Halbwissen.
Hier werden scheinbar Zapfenstreich, Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und Trennungsgeld in einen Topf geworfen und raus kommt es gibt irgendein Zuschuss für ne eigene Wohnung.

Also wie bereits geschrieben ist jeder Soldat unter 25 zum Wohnen in der Gemeinschatfsunterkunft verpflichtet. Das ist immer noch so und wurde nicht geändert.
Solange man nicht dem Zapfenstreich unterliegt, ist man allerdings nicht verpflichtet auch in der Kaserne zu nächtigen.
Es steht also jedem Soldaten frei sich eine Wohnung am Standort zu suchen und dort zu schlafen(außer Zapfenstreich).
Diese können sich dann auf Antrag von der Pflicht zum Wohnen in der GU befreien lassen.

Soldaten die zum Wohnen in der GU verpflichtet sind (unter 25) bekommen einen Pauschalbetrag von etwas mehr als 100 € vom Brutto abgezogen und bekommen außerdem einen geldwerten Vorteil angerechnet.

Soldaten über 25 können auf Antrag eine Stube in der Kaserne erhalten (soweit Kapazitäten vorhanden) und Zahlen einen Betrag entsprechend der Art (Mannschaften, Unteroffiziere, Feldwebel, Offizier) Größe und Belegung der Stube und bekommen ebenso einen geldwerten Vorteil angerechnet. Dafür gibt es eine Tabelle mit den jeweiligen Beträgen.

Den erwähnten Zuschuss gibt es nur für den Fall, dass man als Trennungsgeldempfänger einen Anspruch auf eine Stube hat und diese wegen mangelnder Kapazitäten nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Das wurde aber von HG_NRW92 bereits angeführt.
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