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Autor Thema: hörgeräte  (Gelesen 9308 mal)

wolverine

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Antw:hörgeräte
« Antwort #15 am: 17. März 2015, 16:06:47 »

Das sind doch zwei verschiedene Paar Stiefel: Er muss erst einmal zum Examen kommen und beide bestehen. Dann muss das auch noch so sein, dass er in den Bereich Einstellung ÖD kommt und bei der Wehrverwaltung genommen werden. Dann muss er für den Einsatz in Frage kommen und bei der Einsatztauglichkeit ist hier wahrscheinlich spätestens Ende im Gelände

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ToMA

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« Antwort #16 am: 17. März 2015, 16:14:56 »

@Nico2000
wie alt bist Du denn? Was machst Du gerade (Schule, Studium, ggbfls. wie weit)?
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

wolverine

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Antw:hörgeräte
« Antwort #17 am: 17. März 2015, 16:19:53 »

Danach ist er noch Schüler...
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ToMA

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Antw:hörgeräte
« Antwort #18 am: 17. März 2015, 16:29:31 »

Ahso, ok. Dann ist/war ja eigentlich schon alles gesagt.  >:(

@ Nico2000, mach erst einmal ein gutes Abitur, dann kannst Du Jura studieren und in 6 bis 8 Jahren kannst Du ja noch einmal nachfragen, wenn die Bundeswehr für Dich dann noch aktuell ist.

Menschen gibts, tsss.
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niko2000

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« Antwort #19 am: 17. März 2015, 17:06:35 »

Es stimmt schon,dass es noch dauert und ich wollte mich ja nur mal informieren!
Dann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?
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KlausP

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Antw:hörgeräte
« Antwort #20 am: 17. März 2015, 17:38:20 »

Nein. Auch Rechtsberater gehen im Soldaten-Status in den Einsatz, als Rechtsberater-Stabsoffiziere (RBStOffz).
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Antw:hörgeräte
« Antwort #21 am: 17. März 2015, 17:41:37 »

Und ob es in 10 Jahren noch Einsätze gibt, welche und wo sie stattfinden, steht in den Sternen. Und nur mal nebenbei: Bei meiner Einführungsveranstaltung wurde ich mit den Worten begrüßt: "Gucken Sie sich einmal um; 8 von 10 Kommilitonen werden Sie zum Examen nicht mehr sehen!"
Ich weiß nicht ob sich das aktuell geändert hat.
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mailman

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Antw:hörgeräte
« Antwort #22 am: 20. März 2015, 17:58:44 »

Zitat
Dann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?

Als Beamter der Wehrverwaltung nicht, die haben dann den Soldatenstatus.

Was man zivil macht ist einem selbst überlassen. Als AN einer Firma die im Einsatzland tätig ist.
Als Polizist (auch hier wird das Hörgerät Probleme machen)

Oder man geht zum THW, hat sehr viel Freizeit und einen gütigen AG und ist topfit dann kann man zur SEEBA oder SEEWA.
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Marwin 1504

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Antw:hörgeräte
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2018, 15:50:40 »

Für mich ist das klar Zivildienst bzw eine Art Innendienst. Man wird denke ich, sich nicht außerhalb des Camps etc. aufhalten.

Und ja man kann Hörgeräte Wasserfest machen. Stabil sind sie mittlerweile.
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KlausP

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Antw:hörgeräte
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2018, 15:59:25 »

Aha. Und worauf haben Sie sich jetzt konkret in diesem Thread bezogen?
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