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Autor Thema: DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr  (Gelesen 10803 mal)

ChrisHansen

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Hallo Kameraden!

Ich habe ein Problem und würde von euch gerne wissen, was ihr davon haltet. Folgendes:

Ich bin im 4. Dienstjahr also am 01.10.2011 als Maatanwärter zur Marine gegangen. Ich habe alle Laufbahnrelevanten Lehrgänge bestanden. Ich bin während der Dienstzeit allerdings an das Glücksspielen geraten, was zu einer pathologischen Sucht entwickelt hat. Ich habe bereits eine 9-wöchige stationäre Therapie hinter mir, leider ohne längerfristigen Erfolg. Die Ärzte wollen mir jetzt zwar eine Therapie empfehlen, die auch der Bund trägt, aber gleichzeitig das DU-Verfahren gegen mich einleiten. Ist das für die so ohne weiteres möglich? Ich meine, ich bin während der Dienstzeit erkrankt und habe einen Haufen Schulden.

Die Aussagen meiner Vorgesetzten waren, dass ich alle Lehrgänge bestehen muss, um auf 9 Jahre festgesetzt zu werden, zurzeit bin ich nämlich nurnoch bis zum 30.09.2015 festgesetzt. Hat jemand eine Erklärung für mich, warum auch knapp 4 Monate nach meinem letzten relevanten Lehrgang noch immer keine Verlängerung da ist?
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F_K

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #1 am: 26. März 2015, 08:53:00 »

Du wirst im DU Verfahren ja gehört werden - die Ärzte müssen eine Entscheidung treffen, ob eine Wiederherstellung innerhalb von 1 Jahr wahrscheinlich ist, dies ist bei nicht erfolgreicher Therapie (stationär, von der Länge) vermutlich nicht der Fall.
Viel Erfolg bei der Gesundung - da sollte Dein Schwerpunkt liegen, weil sich das DU Verfahren dann auch damit erledigt.
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ChrisHansen

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #2 am: 26. März 2015, 09:01:42 »

Wie meinst du, das sich das DU-Verfahren auch damit erledigt? Ich habe keine Ahnung was ich machen soll! Ich habe einen Haufen Schulden, meine Schufa ist zugepflastert, zu meinen Eltern besteht schon seit Jahren kein Kontakt mehr, und Freunde habe ich auch verloren, weil ich es mir krankheitsbedingt nicht leisten konnte, nach Hause zu fahren.
Nach aktuellem Kenntnisstand werde ich wohl bald meine Sachen abgeben und dann eine kuschelte Brücke zum übernachten suchen!
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Ralf

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #3 am: 26. März 2015, 09:09:45 »

Zitat
Ich habe keine Ahnung was ich machen soll! Ich habe einen Haufen Schulden, meine Schufa ist zugepflastert, zu meinen Eltern besteht schon seit Jahren kein Kontakt mehr, und Freunde habe ich auch verloren, weil ich es mir krankheitsbedingt nicht leisten konnte, nach Hause zu fahren.
Das hat doch nichts mit dem DU-verfahren zu tun, das ist eher ein Fall für den Sozialberater. Hier wird "lediglich" geprüft, ob du noch dauerhaft dienstfähig bist. Im Umkehrschluss möchtest du also "weiterbeschäftigt" werden, obwohl du gar keinen Dienst mehr machen kannst? Das macht doch keinen Sinn bzw. ist auch nicht erlaubt.
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Flexscan

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #4 am: 26. März 2015, 09:17:03 »

Auch wenn es hart klingt, aber da hast Du Dich selber reinmanövriert.
Ich würde dann schnellstmöglichst mit dem Sozialdienst Kontakt aufnehmen. Gute Besserung!

Du bist nachweislich nicht in der Lage, deinen Dienst zu verrichten.
Das jetzige Dienstzeitende dürfte damit dann auch das Entlassungsdatum sein.

Man wird dich kaum weiterbeschäftigen, wenn Du keinen Dienst verrichten kannst, nur um Deine Schulden bezahlen zu können. Dafür möchte der Dienstherr auch entsprechende Gegenleistungen haben.
« Letzte Änderung: 26. März 2015, 09:19:12 von Flexscan »
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F_K

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #5 am: 26. März 2015, 09:49:03 »

Also nochmal langsam - hier muss differenziert werden:

1.) Du bist krank (Spielsucht), diese Krankheit sollte geheilt werden, dafür ist der TrArzt und die Fachärzte zuständig. Viel Erfolg dabei.

2.) Dienstfähigkeit: Derzeit schätzt Dein Arzt Deine Krankheit als so "schlimm" ein, dass die Dienstfähigkeit absehbar (innerhalb eines Jahres) nicht wiederhergestellt werden kann. Deshalb ist ein DU Verfahren einzuleiten, für Details bitte hier im Forum suchen.

3.) Wenn Dir die Heilung innerhalb kürzerer Zeit gelingt, hat sich das DU Verfahren ja erledigt.

4.) Wegen der Überschuldung solltest Du zu einer entsprechenden Beratung gehen, gleiches gilt für die sozialen Probleme.

Viel Erfolg.
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ChrisHansen

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #6 am: 26. März 2015, 10:51:27 »

Das ist ja das was mich so sehr stört... Das Spielen hat nie den Dienstbetrieb beeinflusst, das Spielen War immer erst nach Dienstschluss ein Thema, ich War zu jedem Zeitpunkt im Dienst zu 100% Soldat. Und klar würde ich gerne weiterhin beschäftigt sein, nicht zuletzt um meine Schulden zu begleichen...
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F_K

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #7 am: 26. März 2015, 10:58:17 »

Zitat
Das Spielen hat nie den Dienstbetrieb beeinflusst, das Spielen War immer erst nach Dienstschluss ein Thema, ich War zu jedem Zeitpunkt im Dienst zu 100% Soldat.

Zitat
Ich habe bereits eine 9-wöchige stationäre Therapie hinter mir

So als Nichtmediziner ohne Fachkenntnisse würde ich sagen, dass die 9 Wochen schon einen negativen Einfluss auf den Dienst hatten - ein Soldat der "nicht da ist", kann keine Leistung bringen.

Die Frage der Dienstfähigkeit wird von Ärzten beurteilt, wie das bei solchen Suchterkrankungen gemacht wird, kann ich nicht sagen.
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BulleMölders

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #8 am: 26. März 2015, 11:11:44 »

ich bin während der Dienstzeit erkrankt
Da kann man jetzt trefflich drüber streiten.
Denn nach dieser Aussage:
das Spielen War immer erst nach Dienstschluss ein Thema
Ist das Problem ja in Ihrer Freizeit und nicht während der Dienstzeit entstanden.

Des weiteren könnte Theoretisch ja auch eine Entlassung wegen Charakterlicher Nichteignung im Raum stehen. Denn schließlich haben Sie Schulden angehäuft, denen kein Gegenwert gegenüber steht. Und wenn die Schulden soweit Anwachsen, dass eine Überschuldung droht, dann macht sich die Bundeswehr auch Gedanken darüber ob Sie mit so einem Gefährdungspotential noch tragbar sind.
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wolverine

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #9 am: 26. März 2015, 11:35:04 »

Irgendwie führt das doch so nicht weiter. Wenn man - wie heute wohl üblich - Sucht als Krankheit wertet, dann kann sie eben auch zur Dienstunfähigkeit führen. Wenn ein Alkoholiker nur nach Dienst trinkt, ist er trotzdem noch Alkoholiker.
Das kuriert man entsprechend aus oder wird eben dienstunfähig. Die Entscheidung hierüber trifft der Arzt und nicht wir. Die Entscheidung im DU/ Entlassungsverfahren ist eine Verwaltungsentscheidung und da steht der Rechtsweg offen.

Anders könnte man auch sagen, dass einer schlicht zu entlassen ist "weil er süchtig ist". Da würde dann ganz sicher die Antidiskrimminierungskarte aus dem Hut gezaubert, dass das ja heute anerkannte Krankheiten sind und man deswegen nicht anders behandelt werden dürfe als ein Gesunder.

Und jetzt muss man halt entscheiden, was einem lieber ist. Krank in Bezug auf Antidiskrimminierung aber gesund in Bezug auf Dienstunfähigkeit ist da etwas zu einfach ....
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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #10 am: 26. März 2015, 11:55:50 »

Ich meine, ich bin während der Dienstzeit erkrankt und habe einen Haufen Schulden.

Das mit den Schulden ist an sich schon ein Problem. Sie sind erpressbar geworden.  :-\
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Melwin

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #11 am: 16. Januar 2018, 22:32:43 »

Bekommt man bei dienstunfähigkeit wenn man es selbst verschuldet bei suchtproblemen denn noch die gediente Zeit angerechnet. Bzw bekommt man ünergangsgebürnisse und Abfindung zum Teil der gedienten Jahre?
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #12 am: 17. Januar 2018, 09:47:27 »

Spielsucht ist ein Sonderfall weil es den Dienstbetrieb nicht unmittelbar stört. ABER: Es ist eben eine Krankheit.
Was ich allerdings nicht verstehe ist dass offenbar nicht wirklich eine Krankheitseinsicht vorliegt und auch der Fokus nicht auf der Therapie liegt.
Das wird wohl eher der Hintergrund des drohenden DU- Verfahrens sein.
Ist die Therapie nämlich erfolgreich, hat sich das DU- Verfahreb ja erledigt.
Wie die anderen schon schrieben- wegen den Schulden ab zum Sozialdienst.
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Andi8111

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #13 am: 17. Januar 2018, 10:50:31 »

Ulli, beachte das Datum ;)
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Melwin

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Antw:DU-Verfahren aufgrund von Spielsucht im 4. Dienstjahr
« Antwort #14 am: 17. Januar 2018, 11:25:39 »

Ja, oder Drogensucht, keine Einsicht, keine Therapie. Dann bekommt man sogar noch seine Abfindung angerechnet für die Jahre die man geleistet hat und du bergangsgrbührnisse.
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