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Autor Thema: Neues Bw Kampfmesser 2000  (Gelesen 16267 mal)

U. Kaiser

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Neues Bw Kampfmesser 2000
« am: 30. Juli 2003, 09:29:29 »

Hallo!

Wer kennt das neue Bw Kampfmesser 2000 in Tantoform von Eickhorn? Lohnt es sich, sich dieses Teil anzuschaffen?


U. Kaiser
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schlammtreiber

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #1 am: 30. Juli 2003, 11:48:20 »

Hatte Eickhorn nicht schon mal in den 90ern ein neues Bw-Kampfmesser gemacht, das dann nie angeschafft wurde weil soviele Kaschi-Bajonette rumlagen?
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Kobold

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #2 am: 30. Juli 2003, 11:56:10 »

Also, wir haben uns das Teil mal angeguckt, wirkt qualitativ ganz ordentlich (obwohl ich ja - wie gesagt - keine Ahnung von Messern habe  ;D ) und liegt auch gut in der Hand.

Kostet allerdings eine ordentliche Stange Geld - und mal ehrlich, was will man denn damit so als Reservist? Sich sein Frühstücksbrot schmieren und an Weihnachten den Karpfen um die Ecke bringen? Ob´s sich´s lohnt, dafür das Geld hinzulegen, sei jedem selbst überlassen. Mir wäre das zu teuer.
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U. Kaiser

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #3 am: 30. Juli 2003, 12:30:09 »

@ Schlammtreiber

Stimmt, das so genannte ACK (Advanced Combat Knife), mit einer dem Kalaschnikow-Bajonett ähnlichen Klinge (etwas länger) und der gleichen Drahtschneidefunktion.
Für Sammler: Bei Räer zum Preis von €70 zu beziehen, bei den meisten anderen Händlern wesentlich teurer!

@Kampfkobold

Stimmt, um den Weihnachtskarpfen um die Ecke zu bringen oder sich ein Brot zu schmierem wäre das Ding in der Tat zu teuer (€92). Aber alles relativ. Für Hobbysammler ist der Preis durchaus vertretbar, vergleicht man ihn mit den Preisen  z.B. für "Gerber"- Messer, die qualitätsmäßig kaum besser sind!
P.S.: es soll Modelleisenbahnfreunde geben, die für Miniaturloks €500 hinlegen
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Kobold

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #4 am: 30. Juli 2003, 12:51:43 »

Klar, das ist ein berechtigter Einwand - wer an sowas Freude hat und sich speziell für Messer interessiert, der wird das Geld sicher gerne ausgeben! Dafür sieht es ja auch recht gefällig aus!

Ich war mehr so vom "Laien"-Standpunkt (also dem meinigen) ausgegangen, der überlegt, was er denn WIRKLICH mit dem Ding machen wird (und von meiner Person aus - nämlich eigentlich nix  :) )
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Marco

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #5 am: 30. Juli 2003, 13:39:36 »

man sollte auch vorher prüfen ob der besitz des messers nach dem neuen waffengesetz überhaupt erlaubt ist!
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U. Kaiser

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #6 am: 30. Juli 2003, 16:47:32 »

@marco

Danke für den Hinweis. Guter Einwand. Es stimmt. Mittlerweile muss man ja schon für den Erwerb von Zahnstochern ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und manche brave Hausfrau wird bestimmt schlaflose Nächte bei dem Gedanken verbracht haben, ob ihr der Besitz eines chromblitzenden Messerblocks  nicht doch einen Eintrag im zentralen Fahndungsregister des  BKA eingetragen hat und eines Tages das SEK durch die Tür bricht. Aber im Ernst.  Auch nach den verschärften Richtlinien des neuen Waffenrechts sind diese Messer legal, was für die Fallschirmjäger-Kappmesser (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr gilt. Hier hat übrigens ein "heller" Geist im bürokratischen Feuereifer weit über's Ziel hinausgeschossen: Feuerwehr und THW sehen sich plötzlich im Besitz illegaler Waffen, nämlich ihrer Rettungsmesser, die ähnlich aufgebaut sind wie das Kappmesser und gleichermaßen unter das Verbot fallen. Jetzt muss mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet werden, bis das Gesetz entsprechend "nachgebessert" ist. Dass dieses "epochale neue Werk" am 1. April dieses Jahres Rechtskraft erlangte, ist doch wohl nur ein dummer Zufall, oder?
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Verschärfung des Waffenrechtes
« Antwort #7 am: 01. August 2003, 10:09:18 »

Wer ganz sicher gehen möchte, dass er nicht ungesetzliches macht, sollte auf www.boker.de die neuesten gesetzlichen Bestimmungen ansehen. Verboten sind "nur" "Butterflies", und "Faustdolche", fast alles andere ist wie vorher NICHT verboten.
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Link zum neuen Bw-Kampfmesser?!
« Antwort #8 am: 01. August 2003, 10:16:32 »

Kann jemand mal nen Link zum neuen Bw-Kampfmesser ins Forum posten? Danke schön...
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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #9 am: 01. August 2003, 10:52:43 »

@ KSK Buddy,

da liegt Du aber völlig falsch, siehe z. B. http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/__37.html

VERBOTEN sind nicht NUR "Butterflies" und " Faustdolche", sondern AUCH alle Arten von Springmessern bzw. Messern wo durch Schwerkraft die Klinge "ausgefahren" wird und dann feststellbar ist.

Insoweit hat U. Kaiser RECHT, das das FSchJg Kappmesser nun ein VERBOTENER GEGENSTAND ist.

Küchenmesser (im Holzblock) haben eine FESTSTEHENDE Klinge und sind damit erlaubt. Die "Hausfrau" braucht sich also keine Sorgen machen  :D

Also bevor man Rechtsberatung macht (was ich hier mache sind nur ein paar Hinweise) sollte man sich entsprechend informieren bevor man FALSCHE Dinge erzählt.
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Augen auf, Kamerad!!!
« Antwort #10 am: 01. August 2003, 15:46:08 »

Erstmal ganz ruhig:
Ich würde erst mal www.boker.de ansehen, bevor du irgendwas falsches erzählst. Die Firma Böker Baumwerk kennt sich nämlich ein wenig besser aus, denn als Solinger Messerfabrikant verdienen die schließlich ihr Geld u.a. mit Springmessern (nur ganz spezielle Springmesser sind verboten, manche Arten von Springmessern unterliegen dem Taschenmesser-Privileg und sind ERLAUBT!) und auch Drop Point Messern, die die exklusiv für Heckler&Koch herstellen. Ich sagte, dass FAST alles andere wie vorher auch erlaubt ist. Ansonsten gesetliche Herstellerauflagen für Produzenten von Messern nachlesen auf www.boker.de  Weitermachen!
« Letzte Änderung: 01. August 2003, 15:55:14 von KSK-Buddy »
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Mitdenken, mitgewinnen
« Antwort #11 am: 01. August 2003, 16:16:04 »

Hallo KSK Buddy:

Soll jetzt hier KEINE juristische Vorlesung werden und auch kein Vortrag über binäre LOGIK.

Du sagtest "Verboten sind "nur" "Butterflies", und "Faustdolche", fast alles andere ist wie vorher NICHT verboten"

Nach dem neuen Waffengesetzt sind SPRINGMESSER grundsätzlich verboten, allein dadurch wird Deine Aussage FALSCH.

(Vergleiche Logik: Ich muß nur "ein zusätzliches Teil" finden, was verboten ist, damit Deine Aussage FALSCH wird, so ist logik nun mal  ;D ;D

Ich habe juristisch korrekt auch die Quelle zitiert, lese nach Springmesser sind verboten (damit ist meine Aussage richtig, das es Ausnahmen gibt, macht diese dann nämlich NICHT falsch, auch wieder Logik  ;D ;D

Richtig ist, das es Ausnahmen von diesem Verbot gibt (Taschenmesserprivileg, aber was sagte schon "krokodile Dundi": das soll ein Messer sein????)  ;D (Es sind nämlich nur Springmesser NICHT verboten, die eine Klinge UNTER 8, 5 cm haben UND nicht beidseitig geschliffen sind UND / ODER eine Rückenscheide haben UND / ODER unter 20% der Länge breit sind)

Im übrigen listet das Waffengesetzt über 11 kategorien von "waffen" auf, die nun verboten sind, ALLEIN dadurch wird deutlich, das so eine Aussage wie "verboten sind nur Butterflies und Faustdolche" einfach nur falsch ist.

Also Vorschlag: Waffengesetz lesen (immer die Quelle), dazu ggf. einen Kommentar lesen, etwas nachdenken ... ggf. mal binäre Logik nochmal anschauen   ;)
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Aha: kombiniere Du bist Vulkanier!
« Antwort #12 am: 01. August 2003, 21:46:53 »

Aufgrund der binären Logik komme ich zu dem Fazit, dass Du vom Planeten Vulkan kommst und sicherlich auch noch von Mr. Spock abstammst! Aber im Ernst: natürlich ist der Gesetzestext immer die letztendlich entscheidende Quelle, aber ist ja immerhin schon einmal ein Fortschritt, dass du auf einmal einräumst, dass es Ausnahmen von der Regel z. Bsp. bei Springmessern gibt, da Du vorher vollmundig sagtest, dass einfach ALLE Springmesser verboten wären. Immer vorsichtig sein, bevor man etwas Grundsätzliches ohne Ausnahmen behauptet. Aber ansonsten bin ich 99% mit Dir d'accord.
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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #13 am: 02. August 2003, 13:45:45 »

Hallo KSK Buddy,

na Ja, immerhin sind wir schon bei 99% angekommen  :D,

dann doch nochmal was juristisches:
Um bei einer Straftat verurteilt zu werden, benötigt man immer VIER Dinge:
- Den objektiven Tatbestand (Straftat, das was verboten ist)
- subjektive Tatbestand - innere Einstellung
- Rechtswidrigkeit
- Schuld

Beispiel: Menschen zu töten ist in Deutschland VERBOTEN und zwar ohne Ausnahme, allerdings gibt es Situationen, wo beim Töten KEINE rechtswidrigkeit vorliegt, so z. B. in Notwehr.
TROTZDEM ist Töten ohne Ausnahme VERBOTEN.

Analog "funktioniert" hier das Waffengesetzt. Prinzipiell gibt es KEINE "erlaubten" Waffen.

Springmesser sind ALLE Verboten, auch hier ohne Ausnahme (siehe Waffengesetz).
Allerdings gibt es einige Arten von Springmessern, wo man quasi von einer Verfolgung "absieht".

Ich weiß, könnte man als "korinten ..." bezeichnen, aber so sind juristen und "vulkanische" logik halt.

Insoweit ist und bleibt meine Ausage richtig  ;D ;D ;D

Also, nichts für ungut ...
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schlammtreiber

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Re:Neues Bw Kampfmesser 2000
« Antwort #14 am: 04. August 2003, 10:31:36 »

Was sehen meine entzündeten Augen ?

Frank ist angemeldet !?!

Na dann:

Welcome, n00b !!!

 ;D ;D ;D
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