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Autor Thema: Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz  (Gelesen 6405 mal)

mosaik

  • Gast
Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« am: 13. April 2015, 20:49:37 »

Hallo liebe Mitglieder,

Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass eine Einstellung mit Privatinsolvenz schwierig ist zwecks der Ü2.
Meine Frage erstreckt sich darauf, ob es darauf ankommt, warum man in Insolvenz ist, ob das in die Betrachtung mit einbezogen wird ?
Es gibt ja auch den Fall, dass man unverschuldet in so eine Situation geraten kann.
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ulli76

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. April 2015, 20:53:52 »

Das Problem sind eher Schulden an sich ohne Gegenwert (im Gegensatz z.B. zu Schulden durch einen Hauskauf).
Man könnte ja auf die Idee kommen, durch Verkauf von Informationen oder ähm Tätigkeiten, die den Interessen des Dienstherrn entgegenstehen, seine finanzielle Situation zu verbessern.

Bewirb dich einfach, sei offen was deine finanzielle Situation angeht und warte ab, wie entschieden wird
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F_K

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 13. April 2015, 20:54:14 »

Ha?

Wie kann man  unverschuldet überschuldet sein?

Eine Rose ist eine Rose - und die hat Dornen.
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mosaik

  • Gast
Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. April 2015, 21:00:30 »

@F_K
"Ganz einfach":
In dem man in der Ehe für den Partner und seine Selbstständigkeit Kredite aufgenommen hat ohne zu wissen, dass dieser bereits hochgradig verschuldet ist und einen nur arglistig getäuscht hat, im guten Glauben, dass das Geschäft dann besser läuft.
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Kiepenkerl

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 13. April 2015, 21:12:31 »

Böswillige Menschen könnten in solchen Fällen schon von mangelnder Menschenkenntniss oder Gutgläubigkeit sprechen  ::)
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mosaik

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 13. April 2015, 21:16:57 »

Wir reden hier vom Ehepartner, dem man regulär vertraut, wenn man ihn geehelicht hat.
Die Arglist läuft ja keinem über die Stirn.
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Kiepenkerl

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 13. April 2015, 21:19:32 »

Zitat
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Ob sich das Herz zum Herzen findet!
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mosaik

  • Gast
Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 13. April 2015, 21:21:38 »

Gut, das trägt aber nicht zum Thema bei. ;)
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Kiepenkerl

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 13. April 2015, 21:28:12 »

Die zielführendste Antwort hat Ulli bereits gegeben. Man muss seine Verpflichtungen , Schulden etc. angeben und abwarten was dabei rumkommt... Ich denke nicht, dass hier zwischen Schulden durch exzessives Teleshopping oder durch einen arglistigen Ehepartner differenziert wird. 
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F_K

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #9 am: 13. April 2015, 21:42:56 »

Wie Ulli schrieb, sind die Schulden an sich ein Problem - da diese ein Risiko darstellen. Welche Laufbahn soll es denn werden?

(Den Bürgen sollst Du würgen ...)
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mosaik

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #10 am: 13. April 2015, 22:52:54 »

zivile Laufbahn
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BulleMölders

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #11 am: 14. April 2015, 07:05:03 »

Na dann verschieben wir das doch mal in die Richtung.
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F_K

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Antw:Einstellung/ Nichteinstellung wegen Privatinsolvenz
« Antwort #12 am: 14. April 2015, 08:22:14 »

@ Mosaik:

Die Frage war WELCHE Laufbahn (höhe) und ist wirklich eine Ü2 notwendig?

Die Überschuldung / Insolvenz ist im Einstellungsbogen anzugeben und sicherlich kein Pluspunkt.
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