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Autor Thema: Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung  (Gelesen 7094 mal)

Sportskanone

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Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« am: 22. April 2015, 13:54:00 »

Guten Tag liebe Mitglieder,

ich möchte mich gerne bei der Bundeswehr für eine zivile Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten bewerben.

Wie ist denn eure Meinung zu meiner Bewerbung?

Mir ist dieser Ausbildungsplatz wirklich sehr sehr wichtig. Es ist mein Traum, dort arbeiten zu dürfen! Deshalb ist es mir umso wichtiger, dass die Bewerbung perfekt ist.

Zu meiner Vorgeschichte, ich komme gerade direkt aus der AGA (bin noch kzH, da die Entlassung noch nicht durch ist), musste diese aber leider leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Ich habe zwar eine Beschwerde an meinen Kompaniechef geschickt, da ich den Entlassungsgrund nicht gerechtfertigt finde, weil der Arzt Unwahrheiten in den Bericht geschrieben hat! Doch da ich nicht einsehen kann, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass da etwas positives bei herauskommt, bewerbe ich mich nun zivil.
Ich hatte geplant, auch als Soldat eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten zu absolvieren.







Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten zum 01.08.2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre Anzeige in der Jobbörse der Arbeitsagentur habe ich erfahren, dass Sie eine motivierte Auszubildende mit Freude an der Arbeit der medizinischen Fachangestellten suchen. Daher bewerbe ich mich bei Ihnen um diesen Ausbildungsplatz.

Ich wurde während meiner allgemeinen Grundausbildung als Sanitätssoldatin aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt.
Nach wie vor möchte ich gerne eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten beginnen. Da ich vor hatte bei der Bundeswehr als Zeitsoldat eine medizinische Ausbildung zu absolvieren, möchte ich dieses Ziel auch weiterhin verfolgen. Hierfür qualifizieren mich mein Wunsch, Menschen in Not zur Seite stehen zu wollen und mein großes Interesse an Medizin und der Bundeswehr.
Außerdem macht mir der Kontakt zu Menschen und ihnen zu helfen nicht nur Freude, sondern ich sehe es auch als eine Herzensangelegenheit meinerseits an. Deshalb bin ich überzeugt, dass die Ausbildung bei Ihnen genau das Richtige für mich ist. Sie bietet mir die Möglichkeit, meine Interessen mit meinem Beruf zu verbinden und an neuen Herausforderungen zu wachsen.

Selbstständiges Arbeiten, sowie das Arbeiten im Team, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen zähle ich zu meinen Stärken.
Gerne würde ich Sie von meiner Eignung und Motivation überzeugen und mich so für die Ausbildung bei Ihnen qualifizieren.

Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen



Wäre für jeden Verbesserungstipp sehr dankbar.

Kameradschaftliche Grüße

SanSdt Kleine
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mailman

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #1 am: 22. April 2015, 14:30:21 »

Zitat
weil der Arzt Unwahrheiten in den Bericht geschrieben hat!

Bei solchen Unterstellungen wird es zumindest von mir keine Hilfe geben.
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Sportskanone

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #2 am: 22. April 2015, 14:36:03 »

das ist aber leider so. Der Bericht wurde mir ja von der Truppenärztin vorgelesen. Dafür habe ich sogar Zeugen.

Ach ja, wenn das mit der zivilen Ausbildung klappt, würde ich mich gerne danach nochmal zur Zeitsoldatin bewerben! Kommt das wohl gut, wenn ich das im Anschreiben erwähne?
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mailman

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #3 am: 22. April 2015, 14:42:24 »

Zitat
das ist aber leider so. Der Bericht wurde mir ja von der Truppenärztin vorgelesen. Dafür habe ich sogar Zeugen.

Wenn das wirklich so war, dann kann man sich ja beschweren, aber ein Arzt wird keine Unwahrheiten reinschreiben sondern das was festgestellt wurde.

Zitat
Ach ja, wenn das mit der zivilen Ausbildung klappt, würde ich mich gerne danach nochmal zur Zeitsoldatin bewerben! Kommt das wohl gut, wenn ich das im Anschreiben erwähne?

Ja das ist eine sehr gute Idee, gleich zu erwähnen, das man nach der Ausbildung wieder weg will!

Übrigends wird das sowieso erst mal nichts mit SaZ solange man T5 ist, was wahrscheinlich ist, sonst würde man nicht entlassen werden.
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Sportskanone

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #4 am: 22. April 2015, 14:48:37 »

ja genau, deshalb habe ich mich auch bereits beschwert. Ich verstehe es ja auch nicht, warum er das getan hat.
 

okay, verstehe...

Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.
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SGBunny

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #5 am: 22. April 2015, 14:48:50 »

Ich würde dringendst empfehlen eine gute Begründung für die 2 Ausbildungsabbrüche in das Schreiben aufzunehmen.
Wenn ich eine Bewerbung auf dem Tisch bekomme wo diese im Lebenslauf ersichtlich aber unbegründet sind landet die sofort in der Ablage Rund
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mailman

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #6 am: 22. April 2015, 14:50:40 »

Zitat
Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.

Nur wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat, wobei es keinen Anspruch auf eine Nachmusterung gibt.
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KlausP

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #7 am: 22. April 2015, 14:53:42 »

ja genau, deshalb habe ich mich auch bereits beschwert. Ich verstehe es ja auch nicht, warum er das getan hat.
 

okay, verstehe...

Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.

Wieso in 2 Jahren? Steht in Ihrem 90/5 "T4 - nicht wehrdienstfähig bis in 24 Monaten"? Wenn Sie nämlich mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" entlassen werden, ist das auf Dauer, essei denn, Sie können belegen, dass die Einschränkung, die zur Entlassung geführt hat, nicht mehr besteht.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sportskanone

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #8 am: 22. April 2015, 15:03:48 »

ja genau, deshalb habe ich mich auch bereits beschwert. Ich verstehe es ja auch nicht, warum er das getan hat.
 

okay, verstehe...

Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.

Wieso in 2 Jahren? Steht in Ihrem 90/5 "T4 - nicht wehrdienstfähig bis in 24 Monaten"? Wenn Sie nämlich mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" entlassen werden, ist das auf Dauer, essei denn, Sie können belegen, dass die Einschränkung, die zur Entlassung geführt hat, nicht mehr besteht.


ja genau das steht da
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F_K

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #9 am: 22. April 2015, 16:15:19 »

Und welche Gesundheitsziffer?
Warum stimmt es nicht?
Führt es ggf. Auch zu einer fehlenden Ausbildungseignung?
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ulli76

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #10 am: 22. April 2015, 16:55:20 »

1.Was für ein Arzt hat welche Unwahrheiten in welchen Bericht geschrieben?
2.Warum sollte er das tun?
3.Wieso gibt es überhaupt einen Facharztbefund? Da muss es ja schon im Rahmen der Einstellungsuntersuchung zu Auffälligkeiten gekommen sein.
4.Geht es um objektivierbare Befunde?
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Sportskanone

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #11 am: 10. Mai 2015, 15:01:42 »

1. Ein Psychologe im Bundeswehrkrankenhaus.
2. Ich weiß nicht warum er es getan hat.
3. Ja kam es auch, da ich als Kind beim Psychologen war. Bei der Einstellungsuntersuchung hieß es dann aber, alles ist ok.
4. Da es psychologische Befunde sind, nein..
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ulli76

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Antw:Nach Entlassung Bewerbung für zivile Ausbildung
« Antwort #12 am: 22. Mai 2015, 10:41:04 »

Was du schreibst, macht überhaupt keinen Sinn.
Wenn du in der Kindheit mal beim Psychologen warst, dann wird das im Rahmen der Musterung abgeklärt- sofern der Musterungsarzt überhaupt die Notwendigkeit dafür sieht. Kommt es in diesem Rahmen bei der Facharztuntersuchung zu Problemen, wirst du erst gar nicht eingestellt.

Wenn bei der Einstellungsuntersuchung gesagt hat, dass alles ok wäre, wieso wurdest du überhaupt nochmal in die FU VI geschickt? Zumal das ja im Rahmen der Musterung eh schon alles abgeklärt gewesen sein sollte.

Steht denn im Befund irgendwas drin, was du nie so gesagt hast oder kannst du einfach nicht nachvollziehen, zu welchem Schluss er gekommen ist?
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