Guten Tag,
falls man im KC keine Tauglichkeit für die Fallschirmjäger erhalten hat, hat man automatisch keine Sprungtauglichkeit für das KSK (oder irre ich mich da?).
Kann man diese Sprungtauglichkeit auch in einer Einzelfallentscheidung erhalten (z.B. durch den eigenen Truppenarzt in der ansässigen San-Staffel?)
Folgende Situation würde meine Person nämlich jetzt betreffen:
Ich wäre im kommenden Jahr mit der Basisausbildung+Gruppenführer in Hammelburg fertig (LwSichTrp/FA). Mein Zugführer & Chef stehen hinter meiner Entscheidung zur Bewerbung, da die Eigenschaften (sehr gute Fitness, Motivation, "Fähigkeit zu Leiden"...)vorhanden sind.
Für die Bewerbung zum Kommandoanwärter muss aber noch die Sprungtauglichkeit erfüllt werden. Diese muss nämlich im Rahmen der Bewerbung mit zu den Unterlagen für Calw beigefügt werden. Der Ausschluss für die Fallschirmjäger erhielt ich damals im KC wegen einer ausgekugelten Schulter und (vermutlich Rückenproblemen?!)...
Jetzt bin ich auf Ihre Erfahrung/Joker angewiesen! Wie kann man am ehesten eine Einzelfallentscheidung bzgl. meiner Sprungtauglichkeit erreichen, damit die Bewerbung durchgeht. Ich würde mir gerne im Voraus eine Strategie zurechtlegen und nicht wegen einer fehlenden GZ abgestempelt werden. Ich hoffe Sie verstehen was ich meine...
Wer führt diese Sprungtauglichkeitsuntersuchung durch? Mein Truppenarzt? Ein Bw Krankenhaus? Soll ich darauf bestehen zu einen zivilen Arzt zu gehen? Welche Möglichkeiten habe ich, falls der Bw-Arzt nicht mitspielt?
Vielleicht können Sie mir hier ein paar Tipps geben, um die Sprungtauglichkeit letztendlich zu erhalten, damit ich wenigstens beim Auswahlverfahren meine Fähigkeiten zeigen kann. Hat diesbezgl. jemand eigene Erfahrungen gemacht (Vielleicht auch im Laufe einer Einzelfallentscheidung bei der Sprungtauglichkeit zum Fallschirmjäger)?
Ich bedanke mich schon jetzt im Voraus für Ihre Ratschläge.
Mit freundlichen Gruß!