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Autor Thema: Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis  (Gelesen 7301 mal)

Intervall1

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Hallo liebe Verwaltungsfachkräfte,
ich habe die VORLÄUFIGE Job-Zusage für einen auf 1 Jahr befristeten Verwaltungsjob bei Euch.
Bedenken habe ich allerdings wegen diesem lückenlosen Beschäftigungsnachweis.
Zeiten der Arbeitslosigkeit bestätigt mir entweder das A-Amt oder die RV ... aber wie sieht es mit Krankheitszeiten aus?
1. Muss ich sagen was es für Krankheiten waren? (ist ein Bürojob!)
2. Es waren 3 x längere Krankheitszeiten über mehrer Monate. Zuletzt direkt nach dem letzten Job 6 Monate.
3. Sollte ich mir überhaupt noch die Mühe machen alles "anzuschleppen": Geburtsurkunde, Führungszeugnis, beglaubigte Zeugniskopien ...,
weil ich soooviel krank war? Wird dann am Ende nicht eh gesagt ... nä! wer weiß was die hat? ... oder müßte ich das sogar sagen? ....
Ist "nur" ein Bürojob!!!! auf 1 Jahr befristet!!!
?????
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Roadrunner1987

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #1 am: 27. April 2015, 00:07:02 »

Auf 1 Jahr befristet ist der zivil?

Wollen Sie den Job? Wenn ja dann weißen Sie nach was verlangt wird. Wenn die Geburtsurkunde, beglaubigte Kopien der Zeugnisse und anderes für die Bewerbung und zur Beurteilung benötigt wird sollten Sie sich wohl die Mühe machen wenn Sie die Anstellung wollen.
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Freundlichen Gruß

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BulleMölders

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #2 am: 27. April 2015, 07:00:37 »

Da es sich mit Sicherheit um einen Zivilen Job handelt, ab ich es mal verschoben.
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ulli76

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #3 am: 27. April 2015, 09:13:43 »

Wenn man während der Krankheitszeiten weiter bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war, gibt man es nicht im Lebenslauf an.
Wenn nicht, dann wird es schwierig. Der neue Arbeitgeber will ja wissen, was du so getrieben hast. Warst du arbeitslos gemeldet, dann halt das angeben.

Wenn keine gesundheitliche Eignung für die Stelle erforderlich ist, musst du es nicht angeben. Wirst du untersucht, dann schon- aber dann natürlich nur beim entsprechenden Arzt.
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Intervall1

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #4 am: 27. April 2015, 09:48:15 »

natürlich geht es um Krankenzeiten außerhalb der Beschäftigungszeiten ... natürlich ist ein einjähriger Verwaltungsjob "zivil" ...
und eigentlich bin ich nicht der Meinung, dass ein neuer AG alles erklärt bekommen muss, was mit der Tätigkeit an sich nix zu tun hat.
ABER hier ist eben die Bundeswehr!
Und im weitesten Sinne geht es wahrscheinlich um Sicherheit auch bei der Einstellung von auf 1 Jahr befristeten Verwaltungsfachkräften.
Aber wenn ich erklären muss, dass es mir zwischenzeitlich schlecht ging ... aus psychischen Gründen! ... ist doch eh alles zu spät hier ... frau läßt die Hosen runter und ist den Job los ... oder nicht? ... so ticken doch hier die Uhren?
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F_K

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #5 am: 27. April 2015, 10:12:28 »

- Die Unterlagen werden für fast jede Bewerbung benötigt, sollte ein Arbeitsloser also verfügbar haben.
- Tätigkeitsnachweise sind lückenlos auszufüllen.
- Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Krankheitszeiten innerhalb dieses Arbeitszeit nicht anzugeben.
- Für Arbeitslose gilt das gleiche.
- Der "Grund - die genaue Krankheit" ist vertraulich und wird nicht angegeben.

- Wer so lange krank ist, dass er nicht mehr als arbeitslos gemeldet gilt, hat dies ebenfalls anzugeben.

Wo ist also  jetzt das Problem?
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Ralf

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #6 am: 27. April 2015, 10:18:55 »

natürlich geht es um Krankenzeiten außerhalb der Beschäftigungszeiten ... natürlich ist ein einjähriger Verwaltungsjob "zivil" ...
und eigentlich bin ich nicht der Meinung, dass ein neuer AG alles erklärt bekommen muss, was mit der Tätigkeit an sich nix zu tun hat.
ABER hier ist eben die Bundeswehr!
Und im weitesten Sinne geht es wahrscheinlich um Sicherheit auch bei der Einstellung von auf 1 Jahr befristeten Verwaltungsfachkräften.
Aber wenn ich erklären muss, dass es mir zwischenzeitlich schlecht ging ... aus psychischen Gründen! ... ist doch eh alles zu spät hier ... frau läßt die Hosen runter und ist den Job los ... oder nicht? ... so ticken doch hier die Uhren?
Wenn das alles so "natürlich" ist, sollte es auch kein Problem sein, das reinzuschreiben. Es gebietet alleine schon die Höflichkeit, seine Fragen so vollständig und konkret zu formulieren, dass man auch ohne zu orakeln darauf antworten kann.
Ansonsten finde ich deinen Tonfall hier recht gewöhnungsbedürftig. Wenn du Hilfe auf deine fragen möchtest, solltest du an deinem Umgangston arbeiten. Sonst ticken vielleicht die Uhren hier auch anders  ;)
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ulli76

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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #7 am: 27. April 2015, 10:19:38 »

Boah, wie bist du denn drauf. Wenn du dich bei deinem neuen Job auch so aufführst, dann wirst du nicht lange Spass damit haben.

FALLS eine gesundheitliche Eignung erforderlich ist, DANN ist die Krankheit gegenüber dem ärztlichen Dienst anzugeben. Wenn nicht, dann nicht.

Und die Bundeswehr hat ansonsten nur ein Interesse dran, was du so in deinem Leben gemacht hast. Ist bei zivilen Arbeitgebern genauso. Und dieser Nachweis hat eben lückenlos zu sein.
Und ja, für die Bundeswehr ist es durchaus interessant, ob du in Deutschland arbeitslos oder meinetwegen krank warst, oder ob du in Pakistan bei den Taliban als Dschihadistin angestellt warst.
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Antw:Krankheitszeiten im lückenlosen Beschäftigungsnachweis
« Antwort #8 am: 27. April 2015, 20:41:25 »

ok ... dann vielen Dank für eure vielen Antworten ... ich hab jetzt einen ziemlich guten Eindruck bekommen ... auch so insgesamt.
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