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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: UL Res HUS I 22.09-17-10  (Gelesen 20989 mal)

schlammtreiber

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #15 am: 22. August 2003, 15:38:59 »

Moment mal (SKB war nach meiner Zeit), heißt das, man kann als Infanterist in einer AGA-Einheit der SKB "arbeiten", ohne entsprechend waffengattungsspezifische Kenntnisse (z.B. Fernmelde) zu besitzen?

 :o
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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #16 am: 22. August 2003, 16:13:21 »

Hallo jungs,

jetzt mal ganz ruhig, und immer schon sauber differenzieren, wie ich immer sage  ;D ;D

SKB ist KEINE Teilstreitkraft, sondern eine Organisationsform, Verbände in der SKB haben natürlich immer noch eine Truppengattung, also ist das FmBtl 282 von der Truppengattung her Fernmelder.

Werden nun Soldaten aus anderen Truppengattungen HINZUVERSETZT, so gibt es bei den Unteroffizieren und Mannschaften "Litzenzwang", d. h. ein PzGrenUffz (mit grünen Litzen und Barett) wird die Barettfarbe und Litzen des FmBtl ÜBERNEHMEN (die ATN behält er natürlich ...).
Lediglich wenn er nur dort übt (oder kommandiert ist), so darf er seine "Waffenfarbe" behalten.

@ Schlammtreiber:

wir Soldaten "arbeiten" nicht, wir DIENEN  ;D ;D;
zur Frage: Klar kann man auf Dienstposten einer anderen Truppengattung üben, bzw. dort hin kommandiert werden, OHNE eine truppengattungsspezifische ATN bzw. Kenntnisse zu haben.

Damit ein sinnvolles Dienen möglich ist, sollte natürlich eine SINNVOLLE ATN zur Verfügung stehen.

Praktisches Beispiel:

Für den Dienstposten KpChef einer sPiKp sind die ATB Pionieroffizier und KpChef vorgesehen, ein junger KpChef einer FErsKp (mit Sicherungsoffizier und KpChef als vorgesehener ATB), allerdings sogar NOCH ohne zuerkannte Kpchef ATB kann auf diesem Dienstposten üben, i. d. R. kann man eine solche Aufgabe auch ausfüllen.

Ein Dienstposten in einer Fm Ausbildungskp könnte heißen: FmUnteroffizier mit ATB FmUffz und ATB Gruppenführer oder so.

Als "grüner" Uffz mit SichUffz ATB kann man einen solchen Dienstposten in der AGA sicherlich hervorragend besetzen, in der SGA wird es dann schwieriger, direkt auf einer Übung (mit Aufbau einer Relaisstation) macht es dann wahrscheinlich keinen Spaß mehr ...

Also Ja: Als Infanterie Uffz kann man quasi in JEDER Einheit in der Grundausbildung dienen, dafür ist man ja ausgebildet.
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Fitsch

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #17 am: 23. August 2003, 19:20:34 »

Zurück zum Thema.

also bis jetzt sind nur Baldy und ich aus dem Forum die zum o.a. Termin nach Münster gehen.

Aber evtl. traut sich ja noch einer und "outet" sich  ;D
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Baldy

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #18 am: 24. August 2003, 12:13:56 »

@ Frank

Ich muss dir leider widersprechen. In meiner Kp behielten alle, Ausbilder, Spies und KpChef ihre Litzen und ihr Barett bzw. Schiffchen. Und von denen war mit Sicherheit keiner kommandiert.
Ich habe sogar mal einen FmFw gesehen, der grüne Litzen hatte. Und es geht mittlerweile das Gerücht um, dass die Rekruten ein Jägerbarett bekommen sollen.

Was die SKB betrifft, bin ich mir nicht so sicher, aber soweit ich weiß, sind SKB und Sanitätswesen jetzt eine eigene Teilstreitkraft.
So sind z.B. die ganzen HSchBtl der SKB unterstellt, die ErsBtl aber dem Heer.

Was die Besetzung der Dienstposten angeht, gebe ich dir völlig Recht! Es ist nur so, dass in der Kp keine SGA erfolgt, da alle Rekruten in andere Einheiten versetzt werden und dort ihre SGA machen. Somit braucht man keine Fernmelder in der Kp, sondern nur "Grüne".

Falls es jemand zu 100% richtig weiß, so soll er es bitte schreiben.

@ Fitsch

Es gibt noch ein anderes Forum, in dem haben sich ein paar Leute mehr zu dem Lehrgang bekannt. Ich glaube, es war auf der Seite www.reservistenverband.de oder auf der offiziellen Reservisten-HP der Bundeswehr. Ich weiß es leider nicht mehr so genau.

Gruß
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Baldy, StUffz d.R.

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #19 am: 24. August 2003, 12:32:57 »

@ Baldy:

Die "litzenfarbe" und das zu tragende Barett sind in der ZDV 37/10 VERBINDLICH geregelt.

Für Unteroffiziere und Mannschaften gilt "litzenzwang", das kann auch ein KpChef NICHT anders befehlen.
(Wie solle es auch andern sein, sonst hätte man ja bald völlig "bunte" Einheiten .... besorgt Dir einfach so ne vorschrift und lese nach)

Bei Offizieren (nach Abschluß der Ausbildung zum Offizier) KANN es sich anders verhalten und daher kann z. b. ein "Panzer"offizier auch mal ein PzGrenBtl befehligen.

Ich will nicht leugnen, das es Kp gibt, die hier die Vorschriften FALSCH anwenden und damit Dienstpflichtverletzungen begehen.

AUSNAHMEN von der obigen Regelung sind KdoBehörden, die zu keiner Truppengattung gehören, DORT ( und nur dort) wird dann das alte Barett weitergetragen. ( z. B. ein VBK, ist eine KdoBehörde, keine Truppengattung, also gibt es Kameraden in Heeresuniform, welche in Luftwaffenuniform und alle Barettfarben lustig gemischt ...).

SKB ist KEINE Teilstreitkraft. PUNKT. (sonst hätte man einen Generalinspekteur, eine TSK spezifische Unifrom usw. usw.).

Ich rate doch an, Dinge nicht einfach aus Erfahrung zu behaupten, sondern ggf. mal einen Blick in eine Vorschrift zu riskieren.
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Baldy

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #20 am: 24. August 2003, 13:11:46 »

@ Frank

Es kann doch nicht alles nach Vorschrift gehen. Ich zweifle nicht den Sinn der Vorschriften an, doch einiges ist schon etwas seltsam. So z.B. ...der Soldat beginnt bei einer Tiefe von ... selbständig mit Schwimmbewegungen.

Ich glaube auch nicht, dass mein ehemaliger KpChef eine Vorschriftenverletzung begeht. Du kannst ja mal gerne nach Kastellaun fahren und dir die Kp anschauen. Dort haben ja auch nicht alle verschiedene Farben, sondern mittlerweile haben alle Ausbilder usw. grüne Litzen und Barette, die von der Luftwaffe natürlich nicht, und nur die Rekruten müssen noch als Fernmelder rumlaufen, noch! Wenn dort wirklich eine Vorschriftenverletzung vorliegen würde, hätte der Bataillonskommandeur mit Sicherheit etwas dagegen.

In meinem VBK, das auch zur SKB gehört, gibt es Soldaten in Heeres-, Luftwaffen und Marineuniform. Also ein kunterbunter haufen wie du gesagt hast. Die Feldjägertruppe gehört übrigens auch zur SKB, sowie FmTr OpInfo.

Und die SKB hat einen Inspekteur: Vizeadmiral Bernd Heise, der gleichzeitig auch Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr ist. Beim SanDst gibt es auch einen, ich weiß nur den Namen nicht.
Schau doch einfach mal auf die HP www.streitkraeftebasis.de  .
Ich denke, dann weißt du mehr.

Die SKB ist vielleicht keine TSK, aber sie hat einen Inspekteur.

UND: Papier (ZDv) und Realität unterscheiden sich manchmal! Ich denke, dass ist auch ganz gut so, denn manchmal ist Menschlichkeit einfach besser als Vorschriftenlogik.

Wie aktuell sind denn deine ZDvs? Die SKB gibts nämlich erst 2 Jahre oder so.
« Letzte Änderung: 24. August 2003, 13:40:25 von Baldy »
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Baldy, StUffz d.R.

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #21 am: 24. August 2003, 14:41:32 »

@ Baldy:

Ach, Baldy, GENAU lesen:

- VBKs sind EIN Beispiel für KdoBehörden, siehe vorherige Email, KdoBehörden sind keiner "Truppe" zugeordnet, deswegen keine Truppengattung, daher auch kein Litzenzwang. Habe ich oben schon dargestellt, mir ist daher VÖLLIG unklar, wieso Du das Beispiel NACHMAL bringst ...

- Ich diene in einem HSchBtl, auch SKB, ich weiß also sehr wohl, wovon ich rede ... , die SKB ist keine Teilstreitkraft, da hat die Bundeswehr nur 3 (Heer, Luftwaffe und Marine).

- Ließ selber auf der von Dir genannten Webseite nach, dann wirst Du feststellen, das sich die SKB als "Dienstleister" in Querschnittsbereichen sieht, eben NICHT als (Teil-)Streitkraft mit einem Kampfauftrag.

- Die derzeit gültige ZDV 37/10 (Ausgabe 1999) ist UNABHÄNGIG davon gültig, ob nach diesem Datum neue Einheiten aufgestellt worden sind, es ist eine ZDV, die für die gesamte BW gilt.

- Die TATSACHE, das nun mittlerweile nun EINE Litzenfarbe / Barettfarbe vorherscht spricht ja eher dafür, das die "Führung" inzwischen erkannt hat, das für eine Kp (mit Truppengattung) so ein Mischmasch nicht zulässig ist.

- Thema Wassertiefe: Wenn der Soldat das dann mal nicht selbstständig tun sollte, dann kann man mit EM / DM tätig werden, und glaube mir, es gibt Soldaten, den muß man noch ganz andere Sachen einzeln BEFEHLEN, weil sonst garnichts läuft ....
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Baldy

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #22 am: 24. August 2003, 18:48:09 »

@ Frank

Keine Sorge! Ich hatte alles genau durchgelesen. Ich sagte ja auch nur, dass die SKB einen Inspekteur hat, was du zuvor ausgeschlossen hattest.

Zitat
Die SKB ist vielleicht keine TSK, aber sie hat einen Inspekteur.


Zitat
SKB ist KEINE Teilstreitkraft. PUNKT. (sonst hätte man einen Generalinspekteur, eine TSK spezifische Unifrom usw. usw.).

Vielleicht solltest du auch genau lesen.
Außerdem habe ich mein VBK nur erwähnt, um dich zu bestätigen:

Zitat
In meinem VBK, das auch zur SKB gehört, gibt es Soldaten in Heeres-, Luftwaffen und Marineuniform. Also ein kunterbunter haufen wie du gesagt hast.

Nun noch etwas zur Kompanie. Ich sagte, alle Heeressoldaten sind jetzt einheitlich mit grünen Baretten und Litzen ausgerüstet, die Luftwaffensoldaten aber nicht. Somit gibt es immer noch 2 verschiedene Uniformen in der Kompanie. Auf gut deutsch immer noch bunt! Und wenn ich es nun richtig verstanden habe, auch ein Widerspruch zur 37/10, richtig???

Aber erkläre mir auch mal bitte, wie eine Kp in einem FmBtl mit grünen Baretten und Litzen ausgestattet sein kann? Ist das nicht auch ein Widerspruch?

Es gibt natürlich LLFm und LLPi, die das FschJg-Barett tragen, aber ihre Litzenfarbe, das ist mir schon klar...aber bei Fm?

Es gibt vielleicht ein paar weniger intelligente Soldaten, aber bei der US Army sind wir noch nicht angelangt...  Erkläre mir aber doch mal rein logisch, wer freiwillig ertrinkt. Ich verstehe schon den rechtlichen Hintergrund, aber du musst zugeben, dass es klingt wie bei den Amis auf den Kaffeebechern: Vorsicht HEISS!

Ich hoffe, wie beenden dann mal dieses Off-Topic.

Gruß
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Baldy, StUffz d.R.

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #23 am: 25. August 2003, 08:58:47 »

@ Baldy:

Na ja, da Dir ja offensichtlich noch die Grundlagen fehlen, kann ich diesen Grundlagenunterricht hier NICHT nachholen.

Du sprichst z. B. von "Heeressoldaten" in diesem FmBtl. Es gibt KEINE Heeressoldaten in der SKB, da Heeressoldaten nun mal in der TSK Heer sind. Es handelt sich vielmehr um Heeresuniformträger, sogenannten "HUT".

Die Wassertiefe, ab die der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen "anfängt", ist meines Wissens 1,2 m.
Vom Ertrinken ist der durchschnittliche Soldat dann noch weit entfernt. Nur ist aber dieser Wassertiefe mit Schwimmbewegungen eine schnellere Geschwindigkeit zu erzielen.
Offensichtlich fehlt Dir auch hier HINTERGRUNDWISSEN, um die DIR gegebenen Befehle / Aufträge zu verstehen ...
Und es fehlt Dir NICHT nur dieses Wissen, sondern OHNE dieses Wissen werden die Befehle als "nicht wichtig", bzw. "blödsinning" eingestuft. In der Regel führt dieses dann zu einer schlechten Umsetzung ...
Aber dafür geht man ja auf einen Unteroffizierlehrgang, da lernt man dann "Klappe halten, machen!"

Ich kenne im übrigen nicht dieses FmBtl, aber offensichtlich scheint es sich ja in einer Umgliederungsphase zu befinden, oder diese EINE Kp die Btls ist eine AGA Kp, die dem FmBtl zugeordnet ist.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit einer selbstständigen Kp, die an dieses Btl angegliedert ist ...

Unabhängig von diesen Überlegungen, 2 Farben sind NICHT BUNT, sondern zweifarbig. Ab 3 oder mehr Farben wird es bunt.
Sollten also wirklich LUT in diesem Btl sein, so ist das KEIN Widerspruch zur ZDV 37/10.

Ach ja, ich hatte übrigens von einem Generalinspekteur gesprochen ...

Lese diese doch einfach mal (Vorschriftenlesen BILDET), dann können wir das gerne noch mal diskutieren ...
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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #24 am: 25. August 2003, 09:04:19 »

@ Baldy:

Noch einer: Es gibt sogar eine Vorschrift, wo Abkürzungen geregelt sind.
Preisfrage: Wie wird Hauptgefreiter abgekürzt ???????????
Zusatzfrage: Welche Vorschrift regelt das?

(Und die Antwort lautet NUR IN LISTEN mit HG, als Dienstgradzusatz bei Unterschriften ist diese Abkürzung FALSCH.)

(und bevor wieder eine Sinndiskussion losgeht: Ja, auch das sollte beachtet werden, Abkürzungen dienen der Schreiberleichterung, das VERSTÄNDNIS sollte aber nicht leiden, deshalb sind EINHEITLICHE abkürzungen unerlässlich.)
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Timid

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #25 am: 25. August 2003, 12:19:57 »

Es kann doch nicht alles nach Vorschrift gehen.

Sollte es aber, da sonst jeder alles so macht, wie es ihm gefällt ... Und das gilt besonders für die Anzugsordnung.

@Frank
Gibt es nicht nur einen einzigen Generalinspekteur, und die anderen (also von Heer, Luftwaffe und Marine) heissen nur Inspekteur?  ???


Ansonsten gibt es die von Frank angesprochene ZDV unter "Infos" -> "Allgemein" -> "Abkürzungen" zu bestaunen.
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Baldy

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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #26 am: 25. August 2003, 17:03:50 »

@ Timid:

Ich zweifle den Sinn der Vorschriften nicht an! Natürlich muss es eine Anzugsordnung geben und auch die anderen Vorschriften haben ihre Berechtigung. Doch in manchen Situationen ist klarer Menschenverstand gefragt und keine Bürokratie.

@ Frank:

Da ich ja weder Grund- noch Hintergrundwissen habe, und du allem Anschein nach nahe einem Herzanfall bist, dich schon über 2-farbig und bunt aufregst, werde ich ruhig sein und lernen, lernen, lernen.
Ich gebe dir mal einen Tip: Rege dich nicht über Kleinigkeiten auf! Ich kenne Vorgesetzte vom Dienstgrad Uffz bis Oberst und ich hatte noch keinen erlebt, der sich dermaßen in etwas hineinsteigert und dabei auch noch fast die Fassung verliert.

Eines lass mir noch gesagt sein: Theorie und Praxis sind zwei paar verschiedene Schuhe!

Noch etwas: Ich dachte, der deutsche Soldat soll selbständig denken können und nicht nur die Klappe halten?! Und mein HG behalte ich auch, schließlich ist dies KEINE (wie du es so gern schreibst) offizielle Bundeswehrseite.

Wie sagt man so schön: Jetzt komm mal wieder runter... ;D
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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #27 am: 25. August 2003, 17:39:00 »

@ Baldy:

Du bist beratungsresistent ....

Selbstverständlich soll der Soldat mitdenken und seine Spielräume im Sinne des Vorgesetzen nutzen, und zwar zum Erreichen des VORGEGEBENEN Zieles.

Es geht nicht darum, alles und jedes argumentativ anzugreifen, zu hinterfragen und wild Dinge zu behaupten (oder meinst Du immer noch die SKB sei eine TSK?)

Die "Fassung" habe ich noch lange nicht verloren, dazu braucht es dann schon mehr als einen wenig einsichtigen Mannschaftsdienstgrad.

Wenn Du mal in mein Alter kommst, siehst Du auch einiges ruhiger und denkst Dir dann wahrscheinlich auch:
Ja, ja, diese Jugend ... ein Kindergarten ...
... selbst nach nachgewiesenen Fehlern wird der "Fehler" bei der Aufregung der anderen gesucht und "gefunden" und nicht über die Abstellung der eigenen Fehler nachgedacht ..
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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #28 am: 25. August 2003, 18:48:03 »

@ Frank

Dass die SKB keine TSK ist, habe ich doch schon einige Beiträge zuvor eingesehn???!!! Und ob ich jetzt Inspekteur schreibe oder Generalinspekteur, das ist doch wirklich nicht der Rede wert; es weiß doch jeder, was gemeint ist. Auch weiß ich, dass es bei der SKB nur "Soldaten in Heeresuniform" gibt. So wurde es mir zumindest beigebracht. Heeressoldaten war dabei wohl die falsche Ausdrucksweise.

Und wilde Dinge habe ich auch keine behauptet. Ich hatte überall dazugeschrieben: meines Wissens nach. Ich habe nicht geschrieben, dass es so ist!

Ich stelle keine Behauptungen auf, wenn ich nicht weiß, dass sie auch wirklich stimmen.

Wenn ich aber eine Meinung habe, dann stehe ich zu dieser und ändere diese nicht ab, damit sie anderen passt.
Es ist gut möglich, dass sich diese Meinung auch wieder ändert, das streite ich gar nicht ab.

Zudem habe ich dich, da du ja vorschriftenkundig bist, gefragt, wie das nun aussieht in der Kp, um zu erfahren, was nun wie richtig ist.

Wo hatte ich also kein Einsehen????  ??? ??? ???

Zum Thema Schwimmen habe ich meine Meinung, die ich auch behalten werde und ich denke, diese Meinung steht mir auch zu.
Und über mein "HG" wird sich wohl hier auch niemand beschweren, oder?
Ich könnte jetzt sogar anfangen, darüber zu dikutieren, ob 3-farbig schon wirklich bunt oder eben 3-farbig ist.

Verstehst du, was ich meine? Nur weil in der Bw 3-farbig=bunt ist, werde ich doch wohl noch 2-farbig=bunt sagen dürfen und in meiner Signatur HG. Ich bin in diesem Forum nicht bei der Bw!

Das meinte ich mit deiner Aufregung um nichts!
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Re:UL Res HUS I 22.09-17-10
« Antwort #29 am: 25. August 2003, 20:09:39 »

Hallo Baldy,

AUSGANGSPUNKT der Diskussion war meine Darstellung der ZDV 37/10 "Litzenzwang".
Zugegebenermaßen ohne die Nr. zu zitieren, kann ich aber gerne nachholen.

Dem hast Du widersprochen (nicht durch widerlegen der Vorschrift am Quelltext, was die "wissenschaftliche" Vorgehensweise gewesen wäre), sondern durch ein "Einzelbeispiel" aus Deiner Erfahrung.
Inzwischen ist diese "Einzelbeispiel" wohl Geschichte, weil nun (wieder vorschriftsgemäß) alle HUT in dieser FmKp eine Uniform mit einer einheitlichen Waffenfarbe / Barett tragen, die LUT halt eine andere Uniform ...
Da nun mal die SKB keine "eigene" Uniform hat, und sich die "Führung" NICHT dazu entschieden hat die LUT / MUT auf HUT umzurüsten, ist die Lösung mit zwei (max. drei) Uniformen nun mal das maximun an Einheitlichkeit.

Moral von der Geschichte: Die Vorschrift bleibt trotz temporärer Verletzungen derselben die Vorschrift.
Das diese mit "Verstand" angewendet wird, versteht sich von selber.
Um dieses halt tun zu können, anwenden von Vorschriften / Befehlen mit Verstand, muß man halt zwei Dinge "haben", Kenntnis der Vorschrift und Verstand.

in diesem Sinne:
Nichts für Ungut und viel Spaß in Münster-Handorf ...
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