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Autor Thema: Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht  (Gelesen 41406 mal)

ChrKoe

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Hallo Community,

die ist meine erste Anfrage an euch und euren Kenntnissstand.

Nach dem Wehrbeauftragtenbericht 2014 in dem die Übernahme besonders qualifizierter Hauptfeldwebel in das Verhältnis eines Berufssoldaten durch die nachteilige Positionierung in der neuen Vergleichsgruppe dargestellt wurde, würde es mich interessieren ob es schon Erkenntnisse gibt ob bei den Personalbearbeitenden Stellen das Verfahren für eine Gleichberechtigung angepasst wurde oder diese Persee nach wie vor einen Nachteil trotz deutlich besserer Prognosen erfahren im Zuge des Übernahmeverfahrens.

Beispiel:

Ein Oberfeldwebel bekommt als 1te Planmäßige Beurteilung eine außergewöhnlich gute Note und wird in Folge dessen im darauffolgenden Jahr Hauptfeldwebel.

Nun wird er erneut beurteilt und bekommt allerdings in der neuen Vergleichsgruppe eine deutlich schlechtere Beurteilung die allerdings immer noch in der Spitzengruppe liegt.

Ein anderer Kamerad auch Oberfeldwebel der zur gleichen Zeit 1stmalig Planmäßig beurteilt wurde bekommt eine gute erste Note die allerdings nicht reicht um Hauptfeldwebel zu werden, bekommt im darauffolgenden Jahr allerdings, weiterhin als Oberfeldwebel, eine wesentlich bessere Note da er sich ja weiterhin in der gleichen Vergleichsgruppe befindet und die Beurteilungen sich steigern sollten.

De Facto ist in der Punktsummenberechnung für die Übernahme zum Berufssoldaten durch die Verfahrensbedingte Kalkulation der Punktsummen der Oberfeldwebel im Vorteil.

Hier meine Frage:

Das Problem wurde seitens des Wehrbeauftragten thematisiert und das BMVg und die bearbeitenden Stellen um eine Änderung der Verfahrensweise gebeten um diesen Fehler zu korrigieren und dem selbst auferlegten Prinzip der Übernahme nach:"Eignung, Leistung und Befähigung" gerecht zu werden.

Also:

Gibt es konkrete Änderungen?

Wer von euch ist evtl. davon betroffen?

Wer kann diese Situation ggf. Untermauern?


Vielen Dank vorab für eine neutrale und sachliche Diskussion und Beiträge.
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Ralf

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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #2 am: 18. Mai 2015, 17:00:11 »

Was hat der Link mit der vorgenannten Problematik zu tun ?

In dem eingefügten Link geht es um die benötigten 2 Planmäßigen Beurteilungen.

Um es vorweg zu nehmen, bevor andere unpassende Beiträge erfolgen.

Ich habe alle Threads gelesen und es gibt keinen gleichartig gelagerten Fall der bisher besprochen wurde, daher habe ich auch diesen Thread eröffnet.


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Tommie

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #3 am: 18. Mai 2015, 18:58:06 »

Um es vorweg zu nehmen, bevor andere unpassende Beiträge erfolgen.

Um es -natürlich ebenso unqualifiziert wie "Ralf" ;) !- vorweg zu nehmen, mit Ihrer arroganten Art werden Sie sich hier im Forum nicht viele Freunde machen! Fragen Sie doch den Wehrbeauftragten ...
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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #4 am: 18. Mai 2015, 19:02:51 »

Meine Antwort war nicht arrogant, sondern appellierte daran zur Sache zu antworten und nicht auf unpassende Sachverhalte in anderen Threads zu verweisen.



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Ralf

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #5 am: 18. Mai 2015, 19:53:49 »

Wenn deine ANtwort nicht arrogant war, so war sie doch unüberlegt. Das hat schon was miteinander zu tun. Nämlich dass nun ziemlich sicher 2 Beurteilungen (in der selben Vergleichsgruppe) vorliegen werden.
Solltest du mal durchrechnen, statt meinen Hinweis ohne Nachzudenken abzuwinken.


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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #6 am: 18. Mai 2015, 22:37:45 »

Also, um noch einmal Licht ins Dunkel zu bringen.

Beide Planmäßige Beurteilungen sind erstellt zum gleichen Beurteilungstermin nur eben in 2 unterschiedlichen Vergleichsgruppen und sind somit ausschlaggebend für den Antrag um Übernahme in das  DV eines BS.

Im Punktsummenverfahren zur Vorsortierung kann lediglich (derzeit ohne Änderung) aufgrund der vorliegenden BU der Punktsummenwert ermittelt werden, da beide im BU-Zeitraum erst erneut zum 30.09. beurteilt werden (diesen Jahres).

Der von "Ralf" angebrachte Verweis auf die Erstellung der erneuten BU zu einem früheren Zeitpunkt würde/wird das Problem nur verlagern indem die letztmalige BU jetzt die erste (für den Fall des OFw) wird und nun auf dem Papier und Punktsummentechnisch immer noch besser dargestellt wird, da diese in einem anderen Wettbewerbsumfeld stattgefunden hat und diese ja gesteigert werden "musste" als beim zu vergleichenden HFw dessen 1te BU ja initial erfolgte (auch wenn sehr gut).

So oder so ist hier das anzustrengende Prinzip nach: "Eignung, Leistung und Befähigung" in Frage zu stellen, sodann denn die initial erfolgte sehr gute 1te BU des HFw allen Prinzipien nach eine bessere Prognose/Feststellung (und dies auch gewürdigt in Form der frühen Beförderung zum HFw) der "Eignung, Leistung und Befähigung" darstellt.

Ich hoffe es einigermaßen verständlich dargestellt zu haben und nach Rücksprache mit dem Rechtsberater des DBwV ist diese Problematik bekannt und wurde auch bei den Personalbearbeitenden Stellen angebracht (eigentlich ja nur eine Verstärkung des im Wehrbeauftragtenbericht angebrachten Sachverhalts).

Es bleibt also interessant.

Evtl. kann jemand diesen Sachverhalt ja noch nachvollziehen aus eigener Erfahrung.

Danke schonmal für eure Mühen !

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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #7 am: 18. Mai 2015, 22:49:38 »

Hier auch nochmal ausdrücklich mein Dank an "Ralf" dem ich ganz Gewiss keine Unsachlichkeit unterstellen will und werde.

Dank also vorab für jede Beteiligung am Thema !
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Ralf

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #8 am: 19. Mai 2015, 06:34:03 »

Nachvollziehen kann das wahrscheinlich jeder, der schon einmal versetzt worden ist. Denn dann wechselt man die Vergleichsgruppe. Nicht immer vertikal, so doch mind. horizontal. Auch mit jeder Beförderung kommt man in eine neue Vergleichsgruppe.
Das Problem ist hier eher die Bildung von Vergleichsgruppen als das Auswahlverfahren. Also Ursache und Wirkung.
Da das System der Vergleichsgruppenbildung incl. des daran hängenden Verfahrens ja ansch. rechtens ist, wird man die Ursache so nicht abstellen können.
Deiner Argumentation kann ich folgen, wenn/als es die zweite BU betraf. Nunmehr wird man ja i.d.R. auf jeden Fall mind. einmal mit seinen BU aus der alten V-Gruppe ins "Rennen" gehen, vergl. im weitesten Sinne mit der Erstbewerberregelung, also eine Chance hat jeder.
Dass es irgendwann später nun so kommen wird, ist so nicht zu verhindern und finde ich auch unter dem o.a. Aspekt nun nicht wirklich tragisch. Hat man sich beim ersten Mal also nicht durchgesetzt, ist man nicht an der oberen Leistungsspitze, sondern vielleicht knapp darunter. dann muss man sich eben in der neuen V-Gruppe durchsetzen. Dort ist man ja nicht alleine. Mit einem sind dort die anderen, die knapp unter der Spitze waren und diejenigen, die stärker sind, wachsen sich aus. Man geht ja nicht mit den "Platzhirschen"-BS in die Übernahmekonferenz.
Eine Möglichkeit wäre ja -back to the roots- nur BS zum HptFw zu machen. Es ist ansch. der Fluch der guten Tat, dass es nunmehr dazu kommen kann.
Es gäbe ja noch mehr Möglichkeiten. Eine V-Gruppe der SaZ und eine für BS Uffz m.P. Es würde dann aber nicht lange dauern, dass die OFw BS benachteiligt wären, weil sie sich mit den stärkeren HptFw-BS messen lassen müssten.
Oder man reiht in der Konferenz F/OF und HF/SF, was sicherlich dazu führen würde, dass jemand -wahrscheinlich zurrecht- moniert, dass nunmehr nicht nach Leistung ausgewählt wird.
Ich bin mir nicht sicher, dass man alle Vorteile vereinen kann, ohne dass punktuell auch Nachteile entstehen bei der Größe und Vielfältigkeit der möglichen Fallkonstellationen.
Manchmal verschlimmbessert man etwas. Man strich die jahrgangsbezogene Betrachtung und schuf damit die spätere Übernahme mit den 2 Beurteilungen. Also musste man da nachbessern.
Man strich das Rotationsprinzip und muss nunmehr schauen, ob man auch wirklich noch alle eingewiesen bekommt vor ruhegehaltsfähigem Datum.
Da ja jedesmal -auch zurecht- gefordert wurde, streng nach GG und der drei Schlagwörter vorzugehen, kommt es zu solchen Konstellationen. Getreu nach dem Motto: Duschen, aber nicht nass werden ist schwierig.
Aber mit dem neuen BU-System wird ja alles besser  ::)
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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #9 am: 19. Mai 2015, 07:07:59 »

Guten Morgen Ralf,

das ist doch mal eine sehr gute und Spitz formulierte Antwort, wenn man zwischen den Zeilen liest bringt es auf den Punkt was ich vermutete.

Die von mir geschilderte Fallkonstellation zeigt auf wie defizitär hier mit den Leistungsträgern ihrer VG bedingt durch ein fragiles BU System umgegangen wird und das die nachhaltige Gewinnung und Bindung von Spitzenkräften der VG und LB-Gruppen so nicht generiert werden kann.

Um deiner Argumentation weiter zu folgen nehme ich den Punkt des Durchsetzens in der neuen VG heraus.

Hier bleibt dann schlussendlich die Hoffnung der Leistungsträger in Einzelfallbetrachtung nach Vorsortierung es bis an die Wand zu schaffen und durch verlesene verbale Note Gehör und Stimmen zu bekommen.

Das Konstruierte Fallbeispiel eröffnet dem Pedenten keine erneute Durchsetzungsmöglichkeit da dieser nicht mehr beurteilt wird da der Vollzeit BFD-Anspruch zum 01.01.2016 beginnt und somit die Beurteilung entfällt.

Besagter HFw ist LB-Wechsler als SaZ 4 gewesen und hat somit seine BU nach hinten geschoben, die planmäßigen BU erfolgten genau so das nach der ersten BU der Cut und die Aussetzung der Auswahlverfahren stattfanden, er zwischenzeitlich Befördert wurde und bei Einsetzen des Verfahrens mit der 2ten fehlenden planmäßigen BU für das Verfahren nicht Antragsberechtigt war. Also wieder nach hinten gelagert wurde. Ergo stehen wir mit dem HFw jetzt mit einem Antrag aus letztem Jahr da wo so ein Kamerad nie hingehört der so betrachtet und gefördert wurde. Systemisch bedingt nicht an der Spitzenposition wo er hingehört, sondern durch ein fragiles und fragwürdiges System in der 2ten Reihe, da dieser Kamerad schon (wer will es ihm verübeln) seine BFD-Planung vollzogen hat (da nach der 15ten Ausnahme kein Vertrauen mehr in das stets als solide und verlässlich dargestellte Beurteilungssystem was Lohn für Entbehrungen und Leistung statt Abstrafung und Frustration erzeugen sollte) mit dem als für ihn nicht nach selbst auferlegten Prinzipien arbeitenden System abgeschlossen hat.

Ist es nicht traurig genau so die Kameraden zu verlieren, die kontinuierlich Leistung gezeigt, immer entbehrt und nicht nur Leistungswillig sondern auch fähig waren ?!

Das Problem was ich weiterhin sehr ist das dies in die Truppe reflektiert und Resignation und fehlendes Vertrauen in valide Aussagen durch BU nicht mehr gegeben sind.




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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #10 am: 19. Mai 2015, 07:13:51 »

Nachsatz:

Aaaber, warten wir mal die Konferenzen ab und schauen was diese ergeben, da die Problematik sicherlich bekannt sein wird und ich weiß das die Kameraden dort Fit sind und ihr Bestes geben sowie um die aktuellen Geschehnisse wissen und diese auch in den Einzelfallentscheidungen an der Wand auf dem Schirm berücksichtigen.

Ich möchte momentan mit niemandem aus der Pers-Schiene tauschen müssen(-;



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Ralf

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #11 am: 19. Mai 2015, 09:05:03 »

Letztendlich kommt man aber -bis auf gewisse schmale Grenzen- nicht am Punktsummenwert vorbei. Denn dann würde man ja leistungsschwächere Kandidaten bevorzugen.
Es stellt sich mir noch eine Frage: wenn der Chef doch der Meinung ist, dass es sich lohnt, diesen Mann zum BS zu machen und er kontinuierlich hervorragende Leistungen bringt und sein Leistungsbild die entsprechende BU rechtfertigt, warum beurteilt er ihn denn nicht so, dass er reelle Chancen hat?
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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #12 am: 19. Mai 2015, 09:11:57 »

Gute Frage, angesichts der neuen Positionierung in der VG wirft sich nun für besagten HFw ein neues Problem auf was der Chef natürlich auch im Hinterkopf hat, er muss seine HFw (die bereits BS sind) noch zu SFw machen da ansonsten die nächsten Klagen in's Haus stehen oder Sympathien verspielt werden.

Außer Frage dabei steht für mich das es weniger als kurzsichtig ist, Beförderungen einer Regeneration und Sicherung von Potential vorzuziehen.

Dies ist allerdings so wie es scheint die Realität und als solches ein Fehler im System was dir sicher bekannt sein sollte.

Es bleibt tatsächlich abzuwarten inwiefern bei Vorpositionierung und Konferenz auf Individualbetrachtung geachtet wird und solch ein Fall überhaupt auffällt oder in der grauen Masse verschwindet.



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seol2k

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #13 am: 19. Mai 2015, 09:24:30 »

Letztendlich kommt man aber -bis auf gewisse schmale Grenzen- nicht am Punktsummenwert vorbei. Denn dann würde man ja leistungsschwächere Kandidaten bevorzugen.
Es stellt sich mir noch eine Frage: wenn der Chef doch der Meinung ist, dass es sich lohnt, diesen Mann zum BS zu machen und er kontinuierlich hervorragende Leistungen bringt und sein Leistungsbild die entsprechende BU rechtfertigt, warum beurteilt er ihn denn nicht so, dass er reelle Chancen hat?

Weil er an seine scheiß unsinnigen Vorgaben gebunden ist? 80/20 oder mittlerweile 20/20/60 20% - Spitze 20% Überdurchschnitt 60% Rest. Wie soll er dann, wenn er bei 10 Soldaten 5 Top-Leute hat gerecht beurteilen? Er ist gezwungen 2 in den Olymp zu heben, 2 zu sagen ihr habt es drauf, aber ich kann nicht mehr und die restlichen 6 schon mal auf Ihren Bfd vorzubereiten.

Sicherlich etwas überspitzt formuliert, aber es entspricht leider der heutigen Vorgehensweise. Beurteilungen haben schon seit min. 5 Jahren keinen Aussagecharakter mehr. Ach ja und der PSW!? Ja woher kommt der denn? oh stimmt zu 25% aus der letzten BU. haste ne 7.0 haste schon mal knappe 20 Punkte weniger als der, aus der Spitzengruppe mit seiner 8,x. Potenzialfeststellung hin oder her, versuch da mal 20 Punkte gut zu machen... Dann hat er vlt noch das Kreuzchen ganz oben dann hat er nochmal Vorsprung. So ist es kein Wunder, dass aus jeder Einheit jedes Jahr ein Soldat erwächst mit PSW um die 1000 Punkte, wobei 1080 das Maximum bildet. Und jetzt erkläre mir da mal, was das mit Eignung-Leistung-Befähigung zu tun hat. Es ist einfach ein schlechtes System und mehr Lotterie als alles andere heutzutage. Und nein ich bin nicht betroffen. Ich habe meine Lottozahlen schon richtig gezogen und bin BS, aber die Problematik schlägt sich ja nach dem BS auch weiter in der Förderung/Karriere.
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ChrKoe

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Antw:Berufssoldat 2015 Übernahme nach Wehrbeauftragtenbericht
« Antwort #14 am: 19. Mai 2015, 09:48:27 »

Um noch etwas Würze in die Diskussion zu bringen hat besagter HFw sogar seine letzte BU innerhalb der Spitzengruppe bekommen. Zwar keine 8,X aber immerhin in den ersten 20%. Da die PSW-Ermittlung jedoch rein formal ist sind Begleitumstände die zu 20 Punkten weniger führten (neue Vergleichsgruppe) aber durch das System bei der Ermittlung nicht berücksichtigt und genau hier greift die Aussage des Wehrbeauftragten aus seinem Bericht im letzten Jahr. Auch wenn im Nachgang mal eben neue BU angefordert worden sind um alle in die VG zu heben wurden bei den Nachzüglern die maßgeblichen BU's für die Beförderungen schon erstellt und diese sind sogar erfolgt und bei dem Wettbewerber des HFw kann jetzt aus dem vollen geschöpft werden da der Zweck für den Chef bei den anderen schon erreicht wurde [emoji57]



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