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Autor Thema: Gesundheitsuntersuchung vor Einstellung - Beamte Tarifbeschäftigte Behinderte  (Gelesen 23031 mal)

PhiSchu1088

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Hallo und guten Tag,

ich hoffe das Thema passt hier hinein, das es sich um eine zivile Laufbahn handelt, aber ich eben noch nicht offiziell eingestellt bin.

Mit Erfolg habe ich mich im vergangenen Jahr für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr beworben. Nachdem ich letzte Woche bereits die telefonische Zusage erhielt, kam gestern die schriftliche Einstellungsempfehlung.

Nun steht mir für meine Einstellung u.a. auch die gesundheitliche Überprüfung bevor, zu der ich noch gesondert eine Einladung erhalten werde.

Ich gehe mal davon aus das sich die gesundheitliche Untersuchung für den zivilen Bereich von der für den militärischen Bereich unterscheidet, richtig?
Was könnte da denn unter anderem so untersucht werden? Gewicht, Größe, Urinprobe, Blutdruck, Blut abnehmen usw.?
Kann es denn im zivilen Bereich bestimmte gesundheitliche Gründe geben die bei der Untersuchung auffällig würden und dann zu einem Ausschluss führen könnten?
Ich mache mir jetzt keine großartigen Sorgen, bin eigtl. soweit Gesund. Dennoch habe ich erblich bedingte Schuppenflechte die bisher aber nur in meiner frühesten Kindheit kurzzeitig ausbrach und bisher nie wieder kam. Medikamente muss ich auch keine nehmen. Außerdem habe ich wohl einen leicht erhöhten Blutdruck und das obwohl ich regelmäßig joggen gehe, viel mit dem Rad fahre und mich aber ausgewogen und Gesund ernähre.
Könnten das Gründe für einen Ausschluss aus der zivilen Laufbahn sein?

Grüße und vielen Dank für eventuelle Antworten.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:03:39 von LwPersFw »
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BulleMölders

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Die Medizinische Untersuchung erfolgt ja nach Beamtenrechtlichen Vorschriften.
Aus eigener Erfahrung weiß ich das auch ein nur leicht erhöhter Blutdruck zu Problemen bei der Verbeamtung führen kann.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:04:17 von LwPersFw »
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PhiSchu1088

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Okay dann gehe ich heute gleich noch einmal zu meinem Hausarzt bevor die Untersuchung ansteht und lasse mich beraten.

Auf jeden Fall erst mal vielen Dank für die Auskunft.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:04:31 von LwPersFw »
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Lidius

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Vorallem gibt es keine so genauen Richtlinien wie bei Soldaten.

Grober Grundsatz laut Vorschrift: Wenn es wahrscheinlich ist (>50%), das vor Pension eine Dienstunfähigkeit eintritt, dann erfolgt keine Verbeamtung.

Ansonsten wie du schon selbst sagst: Gewicht, Größe, Urinprobe, Blutdruck, Blut abnehmen. Dazu noch ein ziemlich langer Anamnesebogen (Vorerkrankungen (eigene und Familie), Medikamente, Krakenhausaufenthalte etc.). Untersuchung Bewegungsapparat usw. BMI sollte jetzt auch nicht so weit über 30 liegen, im Gegensatz zu den Soldaten darf er das zwar, dann wird aber natürlich auf den restlichen Zustand mehr geachtet.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:04:42 von LwPersFw »
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PhiSchu1088

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Also ich war gestern bei meinem Arzt und der hat mir einen leicht erhöhten Blutdruck diagnostiziert und mir mitgeteilt, dass kein Grund zur übertriebenen Sorge bestünde. Wir machen trotzdem routinemäßig zur Untersuchung einen 24h-EKG in der ersten Juniwoche. In meiner Familie gibt es auch keine Vorerkrankungen im Bereich zu hoher Blutdruck, Herz- oder Schlaganfall.

Mein Gewicht ist bei 1,86m um die 89 Kg und ich habe somit einen BMI von 25,7 ich denke das geht in Ordnung. Ich warte nun einmal ab.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:04:52 von LwPersFw »
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ulli76

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Warum sollst du ein 24-h-EKG bekommen, wenn erhöhter Blutdruck festgestellt wurde? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:02 von LwPersFw »
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PhiSchu1088

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Um einfach routinemäßig zu überprüfen ob es sonst vielleicht schon Herz-Rhythmusstörungen gibt, falls der erhöhte Blutdruck schon länger bestehen sollte und eben bisher unentdeckt blieb.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:14 von LwPersFw »
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ulli76

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Das macht auch keinen Sinn. Leichter BLuthochdruck macht keine Rhythmusstörungen.
Kein Mensch macht routinemäßig nen 24-h-EKG bei leichtem Bluthochdruck.

Normale Untersuchung ist 24-Blutdruck, Labor incl. Nierenwerte ggf. Augenuntersuchung.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:23 von LwPersFw »
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PhiSchu1088

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Vielleicht habe ich meinen Arzt dahingehend auch falsch Verstanden. Wenn es auch eine 24h-Blutuntersuchung gibt dann wird er diese mit mir machen wollen. Falls dies dann jetzt zu Verwirrungen gesorgt hat, bitte ich um Verzeihung.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:33 von LwPersFw »
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ulli76

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Macht auf jeden Fall Sinn. Dann sieht man z.B. das Blutdruckverhalten über den Tag, man hat den sog. Weisskitteleffekt nicht, man sieht wie der Durchschnittswert aussieht etc.

Achso- Belastungs-EKG könnte man natürlich auch zur weiteren Abklärung machen.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:43 von LwPersFw »
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PhiSchu1088

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Ich bin auf jeden Fall nach der Aussage meines Arztes einigermaßen beruhigt und warte nun den 24h Test ab und lasse die Gesundheitsuntersuchung mit etwas mehr Entspanntheit auf mich zukommen.

Das man sich Gedanken macht ist ja auch nie verkehrt, aber vielleicht sollte man sich eben nie in irgendwas übelst reinsteigern. Es ist halt nur so, dass ich die Stelle eben wirklich will.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:05:55 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Das ganze ist geregelt in

Allgemeine Regelung C1-1330/49-5001

"Gesundheitliche Eignung von Bewerbenden für Beamten-/Tarifbeschäftigungsverhältnisse"

i.V.m.

Allgemeine Regelung A-1334/6

"Personal-/Vertrauensärztliche Untersuchung und Begutachtung"


Allgemeine Begutachtungskriterien

Beamte/innen

Eine gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis kann nach der
aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts2 nur dann verneint werden, wenn

 tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit (d. h. zu mehr als 50 %) vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen
dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird oder

 tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit (d. h. zu mehr als 50 %) bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über
Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich verkürzte
Lebensdienstzeit aufweisen wird.

Tarifbeschäftigte

Gemäß dem TVöD liegt eine gesundheitliche Eignung für eine Tarifbeschäftigung vor, wenn
die bewerbende Person physisch und psychisch in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete
Tätigkeit zu leisten.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen

Die Vorgaben der AR „Inklusion schwerbehinderter Menschen“ A-1473/3 gelten für alle
Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und sollen die
umfassende Integration schwerbehinderter Menschen gewährleisten. Sie ist auf Personen mit einem
Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen,
soweit eine anerkannte Gleichstellung vorliegt, anzuwenden.

Bei Einstellung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen in eine
Beamtenlaufbahn darf nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden 3.
In der Praxis ist die gesundheitliche Eignung grundsätzlich gegeben, wenn eine amtsangemessene
Beschäftigung zugewiesen werden kann, die mit den dienstlichen Bedürfnissen im Einklang steht
.

Die körperliche Eignung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im
Allgemeinen ist für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auch dann gegeben, wenn sie aufgrund
ihrer Behinderung bestimmte Dienstposten der betreffenden Laufbahn nicht wahrnehmen können.

Sie können auch als Beamtinnen bzw. Beamte eingestellt werden, wenn als Folge der
Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich ist.

Bei Einstellung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen als Tarifbeschäftigter
oder Tarifbeschäftigte darf nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden.
Individuelle behindertenspezifische Einschränkungen verhindern eine Einstellung nur bei zwingend
nötigen
Voraussetzungen des konkreten, für die Besetzung vorgesehenen Dienstpostens.

3 § 211 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), BLV § 5 Absatz 1


Zu den o.g. grundsätzlichen Anforderungen können dann natürlich noch spezielle Anforderungen kommen, die sich aus der zukünftigen Fachtätigkeit ergeben können.



Folgende medizintechnische und laborchemische Basisuntersuchungen können stattfinden:

Medizintechnische Untersuchungen:

• Körperlänge.
• Körpergewicht.
• Audiometrie.
• Sehtest (Visus/Farbsinn/Stereopsis).
• Blutdruck in Ruhe, nach 20 Kniebeugen und 1 Minute, 2 Minuten sowie 3 Minuten nach Belastung.
• Lungenfunktionsprüfung.
• EKG.
• Ergometrie bei Ruheblutdruck >160/95 mmHg und Body-Mass-Index (BMI) >30 kg/m² und <
18 kg/m²; Eignungskriterium ist das Erreichen von PWCmax 1,5 W/kg Körpergewicht .
• Sonographie, je nach Anamnese.

Laboruntersuchungen:

• Urinstatus auf Glukose, Eiweiß, Blut/Hämoglobin, Leukozyten, Nitrite, Urobilinogen.
• Blutsenkung oder CRP, je nach Ausstattung.
• Kleines oder je nach Anamnese großes Blutbild.
• Blutzucker, bei Diabetikern HbA1c.
• Gamma-Glutamyl-Transferase (γ-GT).
• Glutamat-Oxalacetat-Transaminase (SGOT).
• Glutamat-Pyruvat-Transaminase (SGPT).
• bei Erhöhung von γ-GT und bei SGOT > SGPT Bestimmung des Carbohydrate – deficient Transferrin (CDT).
• Cholesterin.
• Triglyceride.
• Harnsäure.
• Kreatinin.
• Urintest auf Drogen (mit dem Einverständnis der Probandin/des Probanden).

Ggf. ergänzt durch fachärztliche Untersuchungen, wenn erforderlich.

« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:11:22 von LwPersFw »
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Thorben101

  • Gast

Hallo,

wird denn automatisch so ein PWC Test gemacht sobald der BMI über 30 ist? Oder muss/kann ich das beantragen?

Gruß

Thorben

[/quote]
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:08:04 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Da der Arzt eine rechtlich tragbare Entscheidung treffen muss... gehe ich davon aus, dass Sie den Test von Amts wegen durchführen müssen.

Letztlich entscheiden tut der zuständige Arzt.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:08:39 von LwPersFw »
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Thorben101

  • Gast

Hallo LwPersFw,

vielen Dank für die Info.

Gibt es denn eventuell hier Mitleser, die einen solchen Test machen mussten/durften?
Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen.

Muss man bei der allgemeinen Untersuchung auch noch andere Sachen machen wie z.B. Kniebeugen, Liegestütze, auf einem Bein stehen oder hüpfen oder im Stand mit den Händen die Zehen berühren?

Viele Grüße

Thorben

« Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 07:09:19 von LwPersFw »
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