Das ganze ist geregelt in
Allgemeine Regelung C1-1330/49-5001
"Gesundheitliche Eignung von Bewerbenden für Beamten-/Tarifbeschäftigungsverhältnisse"
i.V.m.
Allgemeine Regelung A-1334/6
"Personal-/Vertrauensärztliche Untersuchung und Begutachtung"
Allgemeine Begutachtungskriterien
Beamte/innen
Eine gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis kann nach der
aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts2 nur dann verneint werden, wenn
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit (d. h. zu mehr als 50 %) vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen
dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird oder
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Person mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit (d. h. zu mehr als 50 %) bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über
Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich verkürzte
Lebensdienstzeit aufweisen wird.
Tarifbeschäftigte
Gemäß dem TVöD liegt eine gesundheitliche Eignung für eine Tarifbeschäftigung vor, wenn
die bewerbende Person physisch und psychisch in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete
Tätigkeit zu leisten.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen
Die Vorgaben der AR „Inklusion schwerbehinderter Menschen“ A-1473/3 gelten für alle
Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und sollen die
umfassende Integration schwerbehinderter Menschen gewährleisten. Sie ist auf Personen mit einem
Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen,
soweit eine anerkannte Gleichstellung vorliegt, anzuwenden.
Bei Einstellung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen in eine
Beamtenlaufbahn darf nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden 3.
In der Praxis ist die gesundheitliche Eignung grundsätzlich gegeben, wenn eine amtsangemessene
Beschäftigung zugewiesen werden kann, die mit den dienstlichen Bedürfnissen im Einklang steht.
Die körperliche Eignung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im
Allgemeinen ist für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auch dann gegeben, wenn sie aufgrund
ihrer Behinderung bestimmte Dienstposten der betreffenden Laufbahn nicht wahrnehmen können.
Sie können auch als Beamtinnen bzw. Beamte eingestellt werden, wenn als Folge der
Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich ist.
Bei Einstellung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen als Tarifbeschäftigter
oder Tarifbeschäftigte darf nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden.
Individuelle behindertenspezifische Einschränkungen verhindern eine Einstellung nur bei zwingend
nötigen Voraussetzungen des konkreten, für die Besetzung vorgesehenen Dienstpostens.
3 § 211 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), BLV § 5 Absatz 1
Zu den o.g. grundsätzlichen Anforderungen können dann natürlich noch spezielle Anforderungen kommen, die sich aus der zukünftigen Fachtätigkeit ergeben können.
Folgende medizintechnische und laborchemische Basisuntersuchungen können stattfinden:
Medizintechnische Untersuchungen:
• Körperlänge.
• Körpergewicht.
• Audiometrie.
• Sehtest (Visus/Farbsinn/Stereopsis).
• Blutdruck in Ruhe, nach 20 Kniebeugen und 1 Minute, 2 Minuten sowie 3 Minuten nach Belastung.
• Lungenfunktionsprüfung.
• EKG.
• Ergometrie bei Ruheblutdruck >160/95 mmHg und Body-Mass-Index (BMI) >30 kg/m² und <
18 kg/m²; Eignungskriterium ist das Erreichen von PWCmax 1,5 W/kg Körpergewicht .
• Sonographie, je nach Anamnese.
Laboruntersuchungen:
• Urinstatus auf Glukose, Eiweiß, Blut/Hämoglobin, Leukozyten, Nitrite, Urobilinogen.
• Blutsenkung oder CRP, je nach Ausstattung.
• Kleines oder je nach Anamnese großes Blutbild.
• Blutzucker, bei Diabetikern HbA1c.
• Gamma-Glutamyl-Transferase (γ-GT).
• Glutamat-Oxalacetat-Transaminase (SGOT).
• Glutamat-Pyruvat-Transaminase (SGPT).
• bei Erhöhung von γ-GT und bei SGOT > SGPT Bestimmung des Carbohydrate – deficient Transferrin (CDT).
• Cholesterin.
• Triglyceride.
• Harnsäure.
• Kreatinin.
• Urintest auf Drogen (mit dem Einverständnis der Probandin/des Probanden).
Ggf. ergänzt durch fachärztliche Untersuchungen, wenn erforderlich.