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Autor Thema: hib-Meldungen 283 und 284/2015 vom 5. Juni 2015  (Gelesen 1563 mal)

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hib-Meldungen 283 und 284/2015 vom 5. Juni 2015
« am: 07. Juni 2015, 17:03:57 »

Themen heute:

   • UNIFIL-Einsatz vor der Küste Libanons

   • Verlängerung des Kosovo-Einsatzes

   • Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden

   • Satellitenaufklärung an Europas Grenzen


UNIFIL-Einsatz vor der Küste Libanons

Auswärtiges/Antrag - 05.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am maritimen Teil der internationalen UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) beteiligen. Der UNIFIL-Einsatz auf See habe ein doppeltes Mandat, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/5054), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht: „Es sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen.“ In erster Linie solle verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon gebracht werden. Die Zahl der einzusetzenden Bundeswehrsoldaten beträgt laut Antrag 300, die Kosten für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2016 beziffert die Bundesregierung auf rund 30,2 Millionen Euro.

Die labile Sicherheitslage im Nahen Osten habe sich auch im letzten Mandatszeitraum nicht verbessert, heißt es in der Begründung des Antrags. Der Konflikt in Syrien sowie die zunehmende Bedrohung durch das Erstarken islamistischer Terrororganisationen in der Region, insbesondere durch den Islamischen Staat (IS), stellten den Libanon innen- wie außenpolitisch unverändert vor erhebliche Herausforderungen. Zudem sei das Land in besonderen Maße durch die Aufnahme von etwa 1,2 Millionen Flüchtlingen aus Syrien herausgefordert. „UNIFIL war - gerade mit Blick auf die unverändert instabile Gesamtlage - im letzten Mandatszeitraum ein entscheidender Stabilitätsfaktor und hat in erheblichem Maße bei innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten deeskalierend und ausgleichend auf die Akteure in der Region eingewirkt“, schreibt die Bundesregierung.

Quelle


Verlängerung des Kosovo-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag - 05.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen. Solange die Situation insbesondere im Norden Kosovos noch nicht nachhaltig stabilisiert sei, sei eine weitere enge Begleitung durch KFOR notwendig, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (18/5052), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Im Zuge der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung von 2013 zwischen Serbien und Kosovo würden Schritt für Schritt die serbischen Parallelstrukturen, insbesondere im Norden Kosovos, aufgelöst, in kosovarische Strukturen überführt und ein einheitlicher Rechtsraum in ganz Kosovo hergestellt. Dabei seien bereits wichtige Erfolge erzielt worden, heißt es im Antrag weiter. Die Lage in der Republik Kosovo sei zwar grundsätzlich ruhig und stabil, dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, „dass ein unerwarteter Zwischenfall, räumlich und zeitlich begrenzt, zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte“.

Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung „zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.

Unverändert ist der Einsatz von bis zu 1.850 Bundeswehrsoldaten vorgesehen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein neues NATO-Konzept, das eine flexiblere schrittweise Anpassung der Truppenstärke in Abhängigkeit von der Bewertung der Sicherheitslage erlaube. „Es sieht vor, dass der militärische NATO-Oberbefehlshaber in Europa (Supreme Allied Commander Europe / SACEUR) bis zum Ende der derzeitigen Operationsphase ‚Deterrent Presence‘ auf eine Verbesserung der Lage flexibler als bisher mit der Anpassung der KFOR-Truppenstärke reagieren kann.“ Entscheidungen zu Truppenreduzierungen seien indes nicht vor Herbst 2015 zu erwarten. Die Kosten für einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 46,5 Millionen Euro.

Quelle


Mali-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag - 05.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Unterstützungsmission in Mali beteiligen. Auftrag der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) sei unter anderem, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der nationalen Aussöhnung und der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (18/5053), der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagplenums steht.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag der „Lufttransport in das Einsatzgebiet und innerhalb des Einsatzgebietes von MINUSMA sowie Unterstützung bei der Verlegung und der Folgeversorgung von Kräften von MINUSMA“, weiterhin „die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ sowie die „Einsatzunterstützung durch gegebenenfalls temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen“. Der Einsatz erfolge zunächst längstens bis Ende Juni 2016. Es sollen unverändert bis zu 150 Soldaten entsendet werden können; die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 5,8 Millionen Euro.

Die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes sei auch dank MINUSMA in weiten Teilen des Landes wiederhergestellt und die Sicherheitslage verbessert worden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe der für eine nachhaltige Stabilisierung in Mali entscheidende politische Prozess Fortschritte gemacht. Die Bundesregierung verweist zum einen auf die Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung mit den Parlamentswahlen 2013 nach dem Militärputsch des Jahres 2012. Zum anderen hätten die bewaffneten Tuareg-Gruppierungen MNLA, der Hohe Rat für die Einheit des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad (MAA) mit der „Deklaration von Algier“ ihre Absicht bekräftigt, „zu einer grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kommen, die auch die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt“.

In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen sei unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet worden, das am 15. Mai 2015 von der Regierung und den in der „Plattform" vereinigten regierungsnahen bewaffneten Gruppen und der „Mediation elargí" (Algerien, Vereinte Nationen, Afrikanische Union ECOWAS, Organisation Islamischer Staaten, Europäische Union, Nachbarstaaten, Frankreich) unterzeichnet worden sei. Die drei nach Autonomie strebenden Rebellengruppen hätten das Abkommen bisher allerdings lediglich paraphiert. „Die Umsetzung des Friedensvertrages, bei der MINUSMA eine wesentliche Rolle zukommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungsparteien und der sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfristige Sicht tragfähige Lösungen hervorbringen“, schreibt die Bundesregierung. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure werde die UN-Mission MINUSMA „weiterhin dringend gebraucht“.

Quelle


Satellitenaufklärung an Europas Grenzen

Auswärtiges/Kleine Anfrage - 05.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/5039) nach der Satellitenaufklärung der EU zur Grenzüberwachung. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, in welchem Umfang das Auswärtige Amt Daten des EU-Satellitenzentrum EUSC 2014 und 2015 erhalten hat und an welche „Bedarfsträger oder sonstige Einrichtungen“ Daten weitergeleitet worden sind. Außerdem fragen die Abgeordneten, inwieweit die EU Agenturen Frontex und Europol, die Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT sowie die Vereinten Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die NATO Daten von EUSC erhalten haben. Die Bundesregierung soll ferner Auskunft geben, „auf welche Weise Produkte des EUSC aus der Satellitenaufklärung im Rahmen der Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer beziehungsweise dahinter stehender Netzwerke von Fluchthelfern genutzt werden soll“.

Quelle
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