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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nur noch EIN grau beim DA erlaubt  (Gelesen 15964 mal)

bayern bazi

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Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« am: 12. Juni 2015, 16:18:33 »

bei augen geradeaus gerade gefunden


Ab 01. Januar 2019 ist nur noch die Dienstjacke, basaltgrau (RAL 7012) zu tragen.


da bin ich mal gespannt ;)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Roadrunner1987

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #1 am: 12. Juni 2015, 17:59:55 »

Na das guck ich mir an werde 2018 Selbsteinkleider
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Freundlichen Gruß

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dunstig

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #2 am: 12. Juni 2015, 18:20:19 »

Jetzt muss man es nur noch hinbekommen, ein einheitliches blau bei den Hemden zu beschaffen. War immer eine Freude, wenn 500 OA bei einem Vortrag an der OSLw die Jacke abgelegt haben und 600 verschiedene Blautöne zum Vorschein kamen. ;D
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Minzgrün

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #3 am: 12. Juni 2015, 21:53:05 »

Aha.... Grau ???

Dann sind wir mal gespannt, wie euch grau so steht  :P
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miguhamburg1

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #4 am: 13. Juni 2015, 12:26:28 »

Meine Güte, ich weiß überhaupt nicht, was für ein Gewese um eine schlicht formale Vorgabe, die seit Jahrzehnten besteht, immer noch gemacht wird! Es kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, sich einfach eine vorschriftsgerechte DA-Jacke als Selbsteinkleider zu beschaffen, wie es JEDE/R Selbsteinkleider/in im Rahmen des ganzen Papierkrams bei Eintritt der Berechtigung unterschrieben hat.
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IdZ

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #5 am: 13. Juni 2015, 12:57:14 »

Meine Güte, ich weiß überhaupt nicht, was für ein Gewese um eine schlicht formale Vorgabe, die seit Jahrzehnten besteht, immer noch gemacht wird! Es kann doch nun wirklich nicht so schwer sein, sich einfach eine vorschriftsgerechte DA-Jacke als Selbsteinkleider zu beschaffen, wie es JEDE/R Selbsteinkleider/in im Rahmen des ganzen Papierkrams bei Eintritt der Berechtigung unterschrieben hat.

Sollte man denken. Aber wie ja bekannt ist, brichts ja schon beim Vier-Sterne-General, was auch nicht sein darf. Nur kann ich da auch jüngere Kameraden verstehen, die dann nach dem Motto "wenn der das macht" handeln...einfach mal durchgreifen jetzt - hoffentlich.
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miguhamburg1

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #6 am: 13. Juni 2015, 14:47:00 »

Nur weil irgendwelche Vorgesetzte mit anderen Grautönen zu sehen sind, heißt es doch nicht, dass ich selbst gegen die entsprechende Vorschrift verstoße, oder? Das Argument finde ich nun wirklich ziemlich dünn.

Und, nein, ich kann es nicht verstehen, dass man sich als Heeresuniformträger im Status Teil-/Selbsteinkleider weigert, eine vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen und bei entsprechenden Anlässen auch zu tragen.
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wolverine

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #7 am: 13. Juni 2015, 14:51:04 »

War es nicht so, dass die LHD gar nicht den geforderten Grauton angeboten hat? Ichnutze das Zeug von der Kleiderkammer und damit sollte es passen.
Ok, meine Uniform ist nicht maßgeschneidert, was auch der geringen Tragezeit im Jahr geschuldet ist. Sollte ich mir einmal eine beschaffen, lasse ich sie im geforderten Grauton schneidern und gut ist.
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Ralf

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #8 am: 13. Juni 2015, 15:18:50 »

Seit geraumer Zeit hängen in den Regalen beide Farbtöne. Und wenn die Größe nicht vorrätig ist, wird sie relativ schnell beschafft.
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IdZ

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #9 am: 13. Juni 2015, 15:48:47 »

Gibt es nicht sogar drei beliebte Grautöne? Die "normale" wie man sie von der LHBw bekommt und dann einmal eine sehr viel hellere und eine dunklere bei LHD.
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miguhamburg1

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #10 am: 13. Juni 2015, 22:59:09 »

Das Problem bei Selbsteinkleidern ist, dass sie sich nur einmal entscheiden können, die von der LHBw leihweise empfangene Bekleidung zu übernehmen. Später sind sie darauf angewiesen, entweder die bei der LHD vorrätigen Bekleidungsstücke zu kaufen oder sich ihren DA schneidern zu lassen.

Die frühere Kleiderkasse und die LHD bieten seit geraumer Zeit DA-Jacken für HUT an, die dem vorschriftsmäßigen Grauton entsprechen. Es ist also seit mindestens Mitte der 1980er Jahre kein Problem gewesen, eine vorschriftsmäßige Jacke zu kaufen, um seiner eingegangenen Verpflichtung als Selbsteinkleider nachzukommen. Wer sein Geld für eine ZUSÄTZLICHE Jacke in hellerem/dunkleren Grau ausgeben wollte, konnte das ja immer tun. Nur für diesen Aufschrei der Kameraden, die keine vorschriftsmäßige DA-Jacke haben, konnte ich nie nachvollziehen.
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TL-Leser

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #11 am: 23. Juni 2015, 17:27:10 »

Hallo Forum,

das ist ja schön, dass der Herr Heeres-Inspekteur mal eben mit einem Federstrich das Beschaffungswesen neu ordnet.

Denn Basaltgrau nach RAL 7012 (CIE-LAB Farbraum 44,34/-1,77/-1,71) ist bisher nur in der TL 8405-0175 für das Wachbataillon gelistet (hierzu gab es im Forum ja schon eine Diskussion, hinsichtlich der Farben des DA Wachbattailon und DA Heer allg.)

Die TL 8405-0129 für die Jacke Hellgrau (mehr steht in der TL nämlich nicht drin), aber die TL für den zu liefernden Stoff 8305-0185 (Stoff Serge hellgrau nach CIE-LAB 43,9/-0,3/-2,0) weisst hier entsprechende Details auf und somit auch einen farblichen (und auch vom Dienstherr gewollten) Unterschied.

Somit sollen also alle HUT demnächst die Sonderfarbe des Wachbataillon/Stabsmusikkorps tragen, inkl. der bisher dienstlich belieferten Soldaten, die ja danach ALLE umgekleidet werden müssen, da diese ja dann alle falsche Farben tragen!

Ich hoffe jemand aus dem zuständigen Referat liest hier mal mit und merkt, was er hier für einen Schwachfug UND Kosten verursachen wird.

An der seit Jahren bestehenden Befehlslage, dass auch Selbsteinkleider eine Jacke in Hellgrau (dienstlicher Farbton) zu besitzen haben und für Antreten auch anzuziehen haben (wenn das alle Selbsteinkleider einfach täten, bräuchte man die Weisung nicht, einfach mal den bestehenden Befehl befolgen und durchsetzen), an dieser Diskussion will ich mich hier nicht weiter beteiligen.

Mit farbigen Grüßen

TL-Leser
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Thufir

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #12 am: 24. Juni 2015, 21:02:48 »

Nur weil irgendwelche Vorgesetzte mit anderen Grautönen zu sehen sind, heißt es doch nicht, dass ich selbst gegen die entsprechende Vorschrift verstoße, oder? Das Argument finde ich nun wirklich ziemlich dünn.

Und, nein, ich kann es nicht verstehen, dass man sich als Heeresuniformträger im Status Teil-/Selbsteinkleider weigert, eine vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen und bei entsprechenden Anlässen auch zu tragen.

..und ein etwas älteres Posting:

Liebe beiden Vorposter,

Beides ist falsch, was Sie andeuten beziehungsweise zu dieser Frage schreiben: Sie haben sich als (Teil-) Selbsteinkleider Uniformteile zu beschaffen, die "in Form und Farbe" den dienstlich Bereitgestellten entsprechen (ZDv 37/10). Wo Sie dies tun, bleibt Ihnen überlassen. Die ehemalige "Kleiderkasse für die Bundeswehr", heute LH Dienstbekleidungs GmbH ist als Unternehmen damit beauftragt, für die Teil- und Selbsteinkleider diese Dienstbekleidung vorzuhalten und anzubieten. Mir ist schon bewusst, dass diese Teile nicht in Form und Farbe hundertprozentig den dienstlich Bereitgestellten entsprechen. Dennoch ist ihr Tragen zulässig, weil die LHD für den Einkauf von Dienstanzügen, Mänteln, Kopfbedeckungen, Gürtel, Koppel, Schuhen, Strümpfen dazu vom Dienstherrn als Einkaufsstätte so vorgesehen ist.


Lieber Miguihamburg,

zwischen ihrer Akzeptanz, wenn nicht Verständnis für einen Träger "abweichender" Dienstanzüge "Tragen zulässig... weil LHD" (Ihre Aussage von 2011) und ihrer ausdrücklichen Missbilligung einer solchen Handlungsweise "Weigerung, eine (sic!) vorschriftengerechte DA-Jacke zu kaufen .. und tragen" (Ihre Aussage 2015) sehe ich einen gewissen Widerspruch. Der läßt sich meiner Meinung auch nicht dadurch auflösen, dass "entsprechende Anlässe" definiert werden zu denen man einen vorschriftengerechten Dienstanzug zu tragen hat, und im normalen Dienstbetrieb genügt der nicht vorschriftengerechte Dienstanzug.


Thufir
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miguhamburg1

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #13 am: 25. Juni 2015, 13:04:28 »

@ TL-Leser,

was Sie schreben, ist schlicht Bullshit. Denn die für das WachBtl beschafften Uniformteile des Heeres basieren exakt auf derselben TL wie die von der LHBw beschafften Bekleidungsstücke, die auch die restlichen Heeresunifrmträger ausgegeben werden, soweit sie nicht (Teil) sSelbstenkleider sind. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied. Im Übrigen werden diese Stücke nicht nur an die Soldaten der von Ihnen genannten Truppenteile ausgegeben, sondern auch an alle anderen mit Heeresuniformen ausgerüsteten Musikkorps (mit Ausnahme des GebMusK).

@ Thufir: Ich sehe überhaupt keinen Wderspruch: Erstens aufgrund dessen, dass es beim Einfärben von Stoff auch bei Verwendung exakt derselben Farbe zu Abwechungen kommen kann. Dies erklärt eben auch geringe Abweichungen bei verschiedenen Herstellungslosen. Im Grunde genommen verschwimmen diese Unterschiede allerdings, wenn man auf größere Entfernung auf derart Gekleidete schaut.

Dasselbe gilt auch für die bei der alten Kleiderkasse oder seit des Übergangs bei der LHD beschafften Bekleidungsstücke. Seit mindestens 20 Jahren (nämlich nach dem "Poeppel-Erlass") verkaufen diese Organisationen für die Heeresuniformträger dem "offiziellen Farbton" sehr ähnliche DA-Jacken. Auch für die gilt das zuvor Gesagte bezüglich geringfügiger Farbabweichungen.

Dass diese Organisationen früher für Selbstenkleider auch hellgraue DA-Jacken anboten, erschloss sich mir nie, und ich habe auch derartige Jacken nie gekauft, weil mir das Geld dafür zu schade war. Aber, die Vorschriftenlage war eindeutig: Jeder (Teil_) Selbsteinkleider hatte eine DA-Jacke im offiziellen Farbton bereit zu halten.

Einen Widerspruch sehe ich auch überhaupt nicht hinsichtlich der - offenbar vom Dienstherrn gewollten Unterschiede hinsichtlich der Stoffqualität oder der Ausstattung. Denn auch die Kragenspiegel für Offiziere entsprechen in Form und Ausführung nicht den für Mannschaften und Unteroffizieren ...
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Abteilix

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Antw:Nur noch EIN grau beim DA erlaubt
« Antwort #14 am: 25. Juni 2015, 17:44:00 »

@ miguhamburg1 um 13:04:28:
Weitestgehende Zustimmung zu Ihrem Beitrag.
Nur der Verweis auf die unterschiedlichen Kragenspiegel ist mir nicht so recht klar. Gibt es neben den m.E. unverbindlichen früheren und derzeitigen Katalog-Artikelbeschreibungen (z.B. "Metallgespinst für Offiziere" o.ä.) irgendwelche verbindliche Festlegungen, welche Fertigungsqualität bei Barettabzeichen oder Kragenspiegeln Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere tragen dürfen oder müssen? Ich jedenfalls wüsste keine.
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