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Autor Thema: hib-Meldung 312/2015 vom 17. Juni 2015  (Gelesen 1189 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 312/2015 vom 17. Juni 2015
« am: 17. Juni 2015, 19:00:20 »

Mehr Flexibilität bei Auslandsmandaten

Auswärtiges/Unterrichtung - 17.06.2015

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sollte künftig bei der Formulierung von Mandaten für Auslandseinsätze der Bundeswehr bestehende Spielräume mit Blick auf die personelle Obergrenze, die Bestimmung des Einsatzgebietes und die Benennung der Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte stärker nutzen. So lautet eine der Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der als Unterrichtung (18/5000) vorliegt. Das Ausnutzen dieser Spielräume sei wichtig, um mit größerer Flexibilität auf Entwicklungen während der Laufzeit des Mandats reagieren zu können, schreibt die vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe geleitete Kommission.

Klarstellungen fordert der Bericht auch für das schon jetzt im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelte „vereinfachte Verfahren“ bei der Mandatierung. Es kann laut Gesetz angewandt werden kann, wenn es sich um Fälle von geringer Intensität und Tragweite handelt. Die Tatsache, „dass seit dem Jahr 2006 keinem einzigen Antrag der Bundesregierung im vereinfachten Verfahren zugestimmt wurde“, habe damit zu tun, dass bislang die Akzeptanz des Verfahrens als Zustimmung zu dem Einsatz gewertet worden sei. Daher, so empfiehlt die sogenannte Rühe-Kommission, solle es künftig möglich sein, dass eine Fraktion sich mit der Behandlung des Antrags im vereinfachten Verfahren einverstanden erklärt, „dem Antrag in der Sache aber nicht zustimmt“.

Die Kommission sieht zudem Klärungsbedarf in der Frage der unterschiedlichen Einsatztypen. Der Gesetzgeber müsse klären, bei welchen praktisch relevanten Einsatztypen typischerweise eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich sei. In das Parlamentsbeteiligungsgesetz müsse zudem auch eine Regelung zu Stäben und Hauptquartieren aufgenommen werden, heißt es weiter. Nicht der Zustimmung des Bundestages unterliegen soll danach die Mitwirkung von Soldaten der Bundeswehr „in Stäben und Hauptquartieren der Nato, der EU und anderer Organisationen der kollektiven Sicherheit“, wenn es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts handelt.

Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Bericht darüber vorlegen, welche konkrete Verantwortung für die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten aus der Bündnissolidarität folgt. Zugleich solle die Regierung das Parlament frühestmöglich informieren, welche neuen multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten eingerichtet werden, an denen Bundeswehrsoldaten mitwirken sollen.

In der Unterrichtung verweist die am 20. März 2014 eingesetzte<span> </span>Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr auf den ihr gestellten Auftrag. Es sei darum gegangen, „zu prüfen, wie auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können“. Die erarbeiteten Vorschläge, so macht die Kommission deutlich, zielt darauf ab, „die Rechte des Bundestags bei der Begleitung der militärischen Integration zu sichern und zugleich die Bündnisfähigkeit Deutschlands zu stärken“.

Quelle
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