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Beurteilung

Begonnen von 14Maverik8, 25. Juni 2015, 16:37:55

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14Maverik8

Guten Tag,

habe soeben meine erste Beruteilung bekommen, jedenfalls den entwurf.
Und nun hab ich ein paar fragen zu einigen begriffen was genau dahinter steckt.

Zielerreichung?
Geistige Kompetenz?
Funktionale Kompetenz?

Desweiteren was ist für eine Beurteilung wichtig also was sollte drin enthalten sein wo sollte man drauf achten?
Mein ziel ist es eines Tages BS zu werden und deshalb wäre es für mich schon wichtig worauf man achten muss, dass man solche sachen erfüllt hat oder die richtigen Kreuze hat

dunstig

Darf ich fragen, um welche Laufbahn und Verwendung es geht?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

14Maverik8

Es geht um die Laufbahn Uffz m. Portepee

Ich bin derzeit Feldwebel

Abteilix

So,so - Feldwebel also. Und das bei dieser Rechtschreibung. Wenn Sie daran nicht arbeiten, können Sie den BS getrost vergessen.

F_K

.. Und ein Feldwebel schafft es nicht, die 20/6 bzw. Nachfolger zu lesen?

KlausP

Was hat denn Ihr Disziplinarvorgesetzter dazu gesagt? Der wird auch dafür bezahlt, auf solche Fragen seiner (besonders der jungen  und erstmalig beurteilten) Feldwebel zu antworten und er ist gemäß der Vorschrift sogar dazu verpflichtet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

14Maverik8

Wir haben morgen früh ein Gespräch und ich denke mal, dass er mit mir dort die Beurteilung durcharbeiten wird.

Und diese Begriffe die ich genannt habe hätte ich gerne etwas genauer erklärt, weil wie gesagt ich hab den Entwurf vor mir liegen und kann mir auch was zu den Begriffen denken aber eine genaue definition wäre hilfreich.

Und da ich nun nicht mehr im Büro bin komme ich an die ZDv 20/6 nicht mehr ran !

dunstig

Naja, die Begriffe erklären sich doch eigentlich von selbst:

ZitatZielerreichung?
Wie gut haben Sie die Ihnen gesetzten Ziele erreicht?

ZitatGeistige Kompetenz?
Für wie intelligent werden Sie eingeschätzt?

ZitatFunktionale Kompetenz?
Wie wird Ihr Fachwissen beurteilt?

Wichtig ist am Ende aber auch die Gesamtnote und die Perspektive. Unter einem bestimmten Wert können Sie es schon vergessen, sich für OffzMilFD oder BS zu bewerben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Oder So:

Der geistig und funktional kompetente Fw hätte sich die Vorschrift im Vorfeld besorgt und auch vorab ein Gespräch mit dem DV geführt, um die Wahrnehmung im Vorfeld zu gestalten - jetzt ist das Thema weitgehend "durch" ....

Ralf

Anlage 3 der Vorschrift und beschreibt die Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten.
Zielerreichung beschreibt den Grad der Auftragserfüllung auf dem/den Dienstposten nach Qualität und Quantität. Hierzu gehören die Verwendbarkeit der Ergebnisse, die Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Zweckmäßigkeit, das Beachten von Zusammenhängen sowie der Zeitbedarf und die Terminbeachtung bei der Auftragserfüllung.

Anlage 5 die Persönlichkeitsmerkmale:
Geistige Kompetenz beinhaltet intellektuelle Fähigkeiten, wie z. B. Auffassungsgabe, Bildung, Wissen, Lernbereitschaft, Weiterbildungsverhalten; Interessenvielfalt und Denkvermögen, wie z. B. Abstraktionsfähigkeit, Problembewusstsein und Urteils- und Entscheidungsvermögen.

Funktionale Kompetenz beinhaltet das Beherrschen von Grundsätzen und Verfahren, die Befähigung zur Einsatz- und Betriebsführung, die Fähigkeit, Probleme zu lösen und Ideen in die Praxis umzusetzen, die Fähigkeit, sich selbst und anderen Menschen sowie Verfahren unter Berücksichtigung des zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Aspekts zielgerichtet zu organisieren.

Das nächste Mal solltest du dich allerdings mit der Vorschrift vorbereiten.
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Helft mit, dass es so bleibt.


Abteilix

@ 14Maverik8 am: Heute um 18:29:49:
Mit der Rechtschreibung scheinen Sie ja keine Probleme zu haben, wenn Sie sich Mühe geben. Insofern betrachten Sie meinen diesbezüglichen Kommentar als hinfällig.
Die Informationen von Ralf sollten Sie als gut gemeint und im Sinne Ihrer Fragestellung als durchaus hilfreich annehmen.
Die Auslassung  von F_K heute um 18:39:50 sollten Sie ausblenden. So etwas nennt man "Klugscheißen". Inhaltlich zwar nicht zu beanstanden, aber eben nur blanke Theorie. Welcher junge Zeitsoldat klemmt sich schon die 20/6 unter den Arm und kommt damit auch noch zum Beurteilungsgespräch?!? Für die Zukunft kann das aber nicht schaden. Nur machen Sie das auf Stube.
Das Wichtigste: Seien Sie offen für Kritik, nicht vorlaut, und vor allem ehrlich. Schauen Sie Ihrem Chef in die Augen und unterbrechen Sie Ihn nicht, wenn er spricht. Und wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie einfach. Bedenken Sie stets, dass auch Ihr Gegenüber ein Mensch ist.
MkG
Abteilix


F_K

Och Abteilix,

ich kenne junge Kameraden, die solche Fragen rechtzeitig im Vorfeld stellen - und dann z. B. In der ersten Beurteilung die voraussichtliche Eignung zum BS erwähnt haben.

( .. Von einer Vorschrift im Gespräch habe ich nichts geschrieben)

Da zum Zeitpunkt der Eröffnung schon alle Abstimmungen "gelaufen sind", hat der DV kaum noch Spielraum - das Spiel ist schon abgepfiffen.

... Aber was verstehe ich schon davon .....

14Maverik8

Also: Laut ZDv 20/6 Nr.620B :bei Einwänden prüft der Beurteiler diese pflichtgemäß.  Die Entscheidung / Eröffnung erfolgt mit Erörterung frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht.

Desweiteren laut ZDv 20/6 Nr. 1001: Nach Eröffnung der Beurteilung hat der Beurteilte 2 Wochen Zeit
zur Gegenvorstellung.

Also ist "das Spiel dann noch nicht ganz abgepfiffen" ?


F_K

... Und klagen kann man auch noch ...

Abstimmungsprozeß und 80 / 20 hast Du verstanden?

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