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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beurteilung  (Gelesen 50722 mal)

KlausP

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Antw:Beurteilung
« Antwort #15 am: 25. Juni 2015, 22:09:59 »

Nein, ist es nicht.

Morgen will Ihr Chef den Entwurf mit Ihnen besprechen. Hier können Sie schon Einwände vorbringen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift), die der Chef berücksichtigen kann, aber nicht muss.

Frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht kann der Chef Ihnen dann die Beurteilung eröffnen, gegen die Sie wiederum nach Ablauf einer weiteren Nacht eine Gegendarstellung schreiben können. Dann geht sie zum nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zur Stellungnahme mit dem gleichen Procedere wie bei der Beurteilunhg.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Abteilix

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Antw:Beurteilung
« Antwort #16 am: 25. Juni 2015, 22:21:17 »

Ich kann mich KlausP nur anschließen.
Und seien Sie sich darüber im Klaren, dass dieses Forum zwar den Namen Bundeswehr führt, aber sonst nix mit der Institution zu tun hat.
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Ralf

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Antw:Beurteilung
« Antwort #17 am: 26. Juni 2015, 04:42:48 »

Zitat
Und da ich nun nicht mehr im Büro bin komme ich an die ZDv 20/6 nicht mehr ran !
Also: Laut ZDv 20/6 Nr.620B :bei Einwänden prüft der Beurteiler diese pflichtgemäß.  Die Entscheidung / Eröffnung erfolgt mit Erörterung frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht.

Desweiteren laut ZDv 20/6 Nr. 1001: Nach Eröffnung der Beurteilung hat der Beurteilte 2 Wochen Zeit
zur Gegenvorstellung.

Also ist "das Spiel dann noch nicht ganz abgepfiffen" ?

Hast du doch die Vorschrift zur Hand? Wieso fragst du dann nach der Bedeutung der Merkmale?
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F_K

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Antw:Beurteilung
« Antwort #18 am: 26. Juni 2015, 08:50:30 »

Ein Beispiel:

Ein Schüler geht ein (Halb-) Jahr zu Schule, liefert Arbeiten und mündliche Mitarbeit ab.

Eine Woche vorher wird das Zeugnis mit ihm "im Entwurf" besprochen - wird dies die Leistung des letzten Jahres "verändern"?

Trotzdem kann man natürlich gegen solche Zeugnisse klagen.

Lieber Klaus,
- wie viele Gegendarstellungen kennst Du denn? (prozentual zu den Beurteilungen)
- wie viele Gegendarstellungen haben es geschafft, die Note um eine Stufe "anzuheben"? (prozentual zu den Gegendarstellungen)

Ich sehe die Eröffnung / Zeugnisdurchsprache als Chance, ein Zeugnis erläutert zu bekommen und für die Zukunft Verbesserungspotential zu erkennen - die Vergangenheit kann man nicht ändern.
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MaikG

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Antw:Beurteilung
« Antwort #19 am: 26. Juni 2015, 08:58:57 »

Naja, ich glaub es ist nicht strittig, dass es etwas spät ist sich einen Tag vor der Eröffnung mit den Beurteilungen auseinander zu setzen.
Meiner Meinung nach sollte man sich mit Zielen, wie denen des TE, schon weit im Vorfeld mit den Beurteilungen und dem gewünschten Ergebniss befassen. Es kann sicher auch nicht schaden mit dem DV schon weit im Vorfeld mal über die Tendenzen zu sprechen um an eventuellen Schwachstellen zu arbeiten.

Irgendwie ließt sich das so, als ob dem TE beim anschauen des Entwurfs der Gedanke kam "Hey ich könnt ja auch BS werden, vieleicht reichts ja.."
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ulli76

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Antw:Beurteilung
« Antwort #20 am: 26. Juni 2015, 09:03:39 »

Natürlich kann bei/nach der Besprechung des Entwurfes noch was geändert werden. Sonst kann man sie in diesem Stadium auch gleich lassen.
Dabei prüft der Soldat, ob er sich in der Beurteilung wiederfindet, ob die Tätigkeit richtig und komplett dargestellt ist, ob irgendwas vergessen wurde, oder auch Aspekte drin stehen, die nicht rein gehören. Er kann natürlich auch gegenüber dem Chef darlegen, warum er denkt, dass er bessere Bewertungen verdient hat.

Diese Worte bewegt der Chef dann in seinem Herzen und überlegt, ob er den Entwurf ändert oder nicht. Ja, den Schnitt zu ändern ist so eine Sache, aber 1. ist die 80/20-Regelung nicht mehr so starr und 2. obliegt die Beurteilung in diesem Stadium einzig und alleine dem DV.

Etwas anderes ist die Eröffnung der abgeschlossenen Beurteilung.
Danach kommt ja auch erst die Gegenvorstellung- so weit sind wir ja noch gar nicht. Aber ja, danach wird eine BU nur noch selten geändert.

Edit: Er hat erst den ENTWURF bekommen.
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Abteilix

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Antw:Beurteilung
« Antwort #21 am: 26. Juni 2015, 22:02:23 »

Hat unsere wandelnde ZDv vielleicht auch schon mal etwas von dem Begriff des "Beurteilunggespräches" gehört.
Wenn ja, werter F_K, sollten Sie die diesbezüglichen Bestimmungen (einschl. der leider etwas nüchternen realjuristischen Entscheidungen) dem Fragesteller nicht vorenthalten.
Also bitte keine halben Sachen - die User hier setzen auf Kompetenz (nicht rudimentär und nicht pseudo - und wer keine Ahnung hat, sollte die Klappe halten!)
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bw12345

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Antw:Beurteilung
« Antwort #22 am: 06. Juli 2015, 18:17:27 »

Ich habe eine Frage.

bei Wikipedia steht (z.B.) :
"Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) können frühestens achteinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant zum Major ernannt werden"

Kann das so schnell gehen ? Zum Major ?
Und ist das bei der Marine genauso (Korvettenkapitän) ?
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F_K

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Antw:Beurteilung
« Antwort #23 am: 06. Juli 2015, 18:25:45 »

Ja.
Ja.
Ja.

... Aber nur für die absolute Leistungsspitze.
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Tommie

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Antw:Beurteilung
« Antwort #24 am: 06. Juli 2015, 18:40:56 »

bei Wikipedia steht ...

Deswegen sollte man Wikipedia nicht trauen ;) ! Aktuell können Offiziere frühestens nach zehn Jahren seit Ihrer Beförderung zum Leutnant Major werden. Ausnahmen sind Kampfschwimmer, KSK, etc. , die nur neun Jahre benötigen!
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TankiMan

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Antw:Beurteilung
« Antwort #25 am: 06. Juli 2015, 18:44:17 »

Inwieweit wird den Augenmerk auf die Beurteilungstexte bei Konferenzen gelegt? Kommen die überhaupt zum Tragen?
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ulli76

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Antw:Beurteilung
« Antwort #26 am: 06. Juli 2015, 18:47:59 »

Nein, ausschlaggebend sind die Noten bzw. das Kreuz bei der Prognose.
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Ralf

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Antw:Beurteilung
« Antwort #27 am: 06. Juli 2015, 20:32:46 »

Für die Vorsortierliste ein klares "ja".
Und dann in der Konferenz geht der PersFhr auf die Gesamtbetrachtung ein und unterfüttert dieses durchaus mit den BU-Texten.
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Ralf

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Antw:Beurteilung
« Antwort #28 am: 06. Juli 2015, 20:36:09 »

bei Wikipedia steht ...

Deswegen sollte man Wikipedia nicht trauen ;) ! Aktuell können Offiziere frühestens nach zehn Jahren seit Ihrer Beförderung zum Leutnant Major werden. Ausnahmen sind Kampfschwimmer, KSK, etc. , die nur neun Jahre benötigen!
Und dazu kommt dann noch, dass man 4,5 (4) Jahre Hptm gewesen sein muss.
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Garst

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Antw:Beurteilung
« Antwort #29 am: 15. September 2015, 21:39:26 »

Nein, ausschlaggebend sind die Noten bzw. das Kreuz bei der Prognose.

Von welchen Noten sprechen wir hier? Lehrgangsnoten? Denke die sind kein Bestandteil der quantifizierbaren Auswahlkriterien mehr?
Oder reden wir vom "Kommawert"?

MfG
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