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Autor Thema: Wiedereinstellung nach DU  (Gelesen 2890 mal)

Christian90stuffz

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Wiedereinstellung nach DU
« am: 09. August 2015, 23:24:28 »

Hallo Kameraden

Ich würde gerne wissen wie es mit Wiedereinstellung nach DU aussieht. Hatte 2013 familiäre und dienstliche Probleme woraufhin ich letztes Jahr Oktober DU über FU6 Schiene entlassen wurde.
Nach fast einem Jahr haben sich soweit jegliche Probleme geklärt und ich würde gerne wieder zurück zum Dienst.

Wie sehr Ihr persönlich die Chancen

Grüße
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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #1 am: 10. August 2015, 06:14:17 »

Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er infolge von Gesundheitsstörungen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd
unfähig ist Zu Gesundheitsstörungen zählen die Behinderungen und Erkrankungen, die nicht nur vorübergehender Natur sind. Eine Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit nicht nur geringfügig und auf Dauer beeinträchtigt ist.
Eine dauernde Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten liegt vor, wenn mit der Wiederherstellung der Fähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Bei SaZ heißt das, dass die Wiederherstellung der Fähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten nicht innerhalb der verbleibenden Dienstzeit der Soldatin oder des Soldaten zu erwarten ist, ist der Soldat als dienstunfähig anzusehen.
Nach deiner Schilderung sehe ich da drei Möglichkeiten, a) die Ärzte haben sich bei deinem DU-Verfahren getäuscht und du warst nicht DU, b) du hast deine Krankheit anders dargestellt, als sie wirklich war/ist oder c) es ist aus der Sicht des Zentralerlasses DU eine Wunderheilung eingetreten.

Die Chancen tendieren gegen 0.
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Christian90stuffz

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #2 am: 10. August 2015, 07:36:12 »

Ich muss erwähnen, dass ich durch die Bundeswehr DU geworden bin. D.h. dass die Bundeswehr einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat, der sich auf meine Karriere ausgewirkt hat.
Habe alles schwarz auf weis, worin sogar das BMVG den Fehler einsieht. Jedoch wurde dieser Fehler nicht als WDB anerkannt.
Länge Rede, kurzer Sinn. Es ist nicht so als ob ich zur Bundeswehr als FA gegangen wäre mit der Idee irgendwann mal aufzuhören.
Natürlich War ich il
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Christian90stuffz

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #3 am: 10. August 2015, 07:38:33 »

Natürlich war ich in dem Moment wo ich im BWK war einverstanden die Bundeswehr zu verlassen, da es mir nicht gut ging. Die familiären Probleme waren eher an zweiter Stelle und wurden von den Problemen im Dienst herbeigeführt.
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #4 am: 10. August 2015, 07:52:56 »

Vielleicht macht die Bw den Fehler noch einmal und stellt Sie wieder ein. Oder beide haben etwas gelernt und machen einen Bogen umeinander.
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F_K

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #5 am: 10. August 2015, 08:43:17 »

Bleiben wir bei den Fakten: Gerade wenn die "DU durch die Bundeswehr herbeigeführt wurde", macht eine erneute Einstellung ja keinen Sinn, weil dann wieder ein DU zu befürchten ist.

Wenn Du das anders siehst, bewirb Dich halt ...
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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #6 am: 10. August 2015, 09:24:04 »

Bewerben Sie sich doch. Mehr als nein sagen wird die BW nicht
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Ralf

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Antw:Wiedereinstellung nach DU
« Antwort #7 am: 10. August 2015, 10:41:55 »

Zitat
Ich muss erwähnen, dass ich durch die Bundeswehr DU geworden bin. D.h. dass die Bundeswehr einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat, der sich auf meine Karriere ausgewirkt hat
Was hat das mit der Bewertung deines Gesundheitszustandes zu tun bzw. für eine Wiedereinstellung?

Du bist von mehreren Ärzten u.a. gutachterlich aufgrund deiner Aussagen und Schilderungen der Symptome für so krank befunden wurden, dass es keinen einzigen Dienstposten in der Bundeswehr gibt, den du besetzten kannst. Und das nicht nur vorübergehend, sondern für eine ziemlich lange Zeit.

Nunmehr sagst du, dass du nach noch nicht mal einem Jahr wieder komplett gesundet bist. Dass da ein "Geschmäckle" aufkommt, ist wohl nicht verwunderlich.
Ungeachtet dessen habe ich dir ja die Sachlage geschildert, dass die Chancen gegen 0 tendieren. Und das ist sicherlich für beide Seiten nicht von Nachteil.
Vielleicht macht die Bw den Fehler noch einmal und stellt Sie wieder ein. Oder beide haben etwas gelernt und machen einen Bogen umeinander.
Dem kann ich mich da nur anschließen.
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