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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OffzMilFD 2016  (Gelesen 80216 mal)

LwPersFw

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OffzMilFD 2016
« am: 21. Juli 2015, 23:30:37 »

Das Auswahlverfahren für 2016 ist "auf dem Markt"...


Abgabe der Bewerbung bei dem/der Disziplinarvorgesetzten bis 21. August 2015

Abgabe des Antrags/Vorschlags durch den/die Disziplinarvorgesetzten bei BAPersBw Ref IV 1.1 bis 28. August 2015

Abgabe der übrigen Antragsunterlagen bei BAPersBw Ref IV 1.1 durch die Einheit bis 1. Oktober 2015

Allgemeines

Die Abteilung IV des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist mit der Durchführung der Auswahl von Unteroffizieren mit Portepée für eine Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD beauftragt. Die Auswahlkonferenz OffzMilFD 2016 SanDstBw -akademisierte Werdegänge- wird voraussichtlich im vierten Quartal 2015 durchgeführt werden. Die Auswahlkonferenzen OffzMilFD 2016 werden voraussichtlich im ersten Quartal durchgeführt werden. Im BAPersBw erfolgt auf der Grundlage der durch die Abteilungsleitung BAPersBw Abt IV gebilligten Empfehlungen der Auswahlkommission die abschließende Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD.

Die fachlichen Vorgaben BMVg P II 1 (Bezüge 2 u. 4) sowie weitere TSK-/MilOrgBer-bezogene Vorgaben der jeweiligen Bedarfsträger gem. den Bezügen 9 bis 13 bilden die Grundlage für die Durchführung der Konferenz zur Auswahl von Feldwebeln/Bootsmännern für eine Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD. Ziel ist es, auf der Grundlage des Bedarfs in den einzelnen Ausbildungs- und Verwendungsreihen (AVR), Werdegangskennungen Luftwaffe (WKLw) sowie Werdegängen der Marine im Bereich der Offiziere des militärfachlichen Dienstes die nach Eignung, Befähigung und Leistung bestgeeigneten Bewerber für den Laufbahnwechsel auszuwählen.

Die Bedarfsdeckung richtet sich nach dem durch die Bedarfsträger vorgegebenen Ergänzungsbedarf in der/dem jeweiligen AVR/WKLw/Werdegang.

Bewerber werden innerhalb dieses Rahmens auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und Leistung, nach dem Prinzip der Bestenauswahl unter Zugrundelegung der streitkräftegemeinsamen Bedarfsträgerforderungen1 durch die Mitglieder der Auswahlkonferenzen für eine Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD vorgeschlagen. Die Auswahl von Anwärtern für eine Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD im Fliegerischen Dienst als Luftfahrzeugführer (inkl. der Luftfahrzeugoperationsoffiziere) und in der Militärischen Flugsicherung als Flugsicherungskontrolloffizier erfolgt in einem gesonderten Verfahren und ist daher nicht Bestandteil dieser GAIP.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #1 am: 22. Juli 2015, 05:37:57 »

Ergänzend dazu:
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
In das Auswahlverfahren werden unabhängig vom Zulassungsjahr Unteroffiziere mit Portepée einbezogen,
die sich bis zu dem durch die Abt IV des BAPersBw vorgegebenen Termin für die Zulassung schriftlich mit Antrag gem. (GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-02, GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-03 bzw. GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-04) beworben oder einem Vorschlag ihrer/ihres beurteilenden bzw. Stellung nehmenden Vorgesetzten zugestimmt haben
und
für die zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffiziere mit Portepée vorliegen, von denen die letzte planmäßige Beurteilung zum Stichtag 30.06.2016 nicht älter als zwei Jahre ist
und
die nach einer möglichen Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD noch eine mindestens 15jährige Restdienstzeit bezogen auf die besondere Altersgrenze eines Hauptmanns im Status BS haben werden*,
und
deren Dienstzeitende nicht vor dem 01.04.2016 (Stichtag) liegt,
und
die gemäß den Vorgaben der Bedarfsträger einer AVR/einer WKLw/einer VwdgR/VwdgGrp angehören, welche/r in dieser GAIP zur Bedarfsdeckung aufgerufen ist.
Die abschließende Entscheidung über die Teilnahme am Auswahlverfahren trifft die Abt IV des BAPersBw auf der Grundlage der gültigen Erlasse und Bestimmungen.
* Ein Wechsel in die Laufbahn der OffzMilFD mit Unterschreitung dieser Vorgabe wird nur noch im Rahmen einer Ausnahmeregelung für diejenigen Antragsteller möglich sein, die auf diese Weise die einmalige Möglichkeit einer Teilnahme am Auswahlverfahren erhalten.
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Antragsteller

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #2 am: 23. Juli 2015, 07:30:31 »

Bezogen auf die verfügbare restliche Dienstzeit bedeutet das unter dem Strich: Lebensalter bei Antragstellung = 41 weil Zulassung im Folgejahr mit 42 und damit komme ich in 15 Jahren auf 57 Lebensjahre. Habe ich das richtig verstanden?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #3 am: 23. Juli 2015, 08:33:45 »

Vollendung des 56. Lj minus 15. zum Zeitpunkt der Zulassung.
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Antragsteller

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #4 am: 23. Juli 2015, 11:48:28 »

Gut, Danke! Dann bin ich (noch) kein "alter Sack"; aber es wird langsam knapp....  :D
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Interessent

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #5 am: 23. Juli 2015, 13:34:25 »

Die 15 Jahre hat man vermutlich festgelegt, damit der Kandidat das Laufbahnziel noch pensionsberechtigt erreichen kann. Oder liege ich da falsch, Ralf?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #6 am: 23. Juli 2015, 13:41:07 »

Eines der Überlegungen, ja, auf jeden Fall. Eine andere ist ja auch das ausgewogene Verhältnis zwischen Restdienstzeit und Erwerb Pensionsansprüche (das ist immer eine grundsätzliche Forderung des BMF, muss ja auch gegenüber dem Steuerzahler erklärbar bleiben. Persönlich halte ich da 15 Jahre ab Zulassung, also 12 Jahre als Offz und BS als ziemlich wenig. Aber das ist meine persönliche Meinung.). Bei den hohen Verpflichtungsreichweiten heutzutage könnte das auch ein SaZ sein.
Btw nicht Laufbahnziel, sondern Laufbahnperspektive. Ziel wäre verpflichtend, Perspektive ist angestrebt. Es kann und kam durchaus schon vor, dass jemand als OLt nach Hause geht. Immobilität, Beförderungshemnisse etc.
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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #7 am: 31. Juli 2015, 13:16:11 »

Habe die Ehre!

Da im Vollzeit BfD und derzeit im Urlaub also keinen Zugriff auf meinen PersFw/Spieß o.ä.:
Die quantifizierbaren Auswahlkriterien bleiben dieselben wie das Jahr davor?
Und eine Fachfrage:
Wenn sich der Soldat im Vollzeit BfD befindet sitzt er ja auf DPäK. Somit ändert sich die PersBSt. Ändert sich damit auch die Vergleichsgruppe oder bleibt die in der vorherigen AVR?

MkG, vielen dank und Horrido
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #8 am: 31. Juli 2015, 15:18:35 »

Vergleichsgruppe ist bei PBU. Im BFD bekommst du keine PBU.

Kriterien sind die, die auch beim BS-Auswahlverfahren angewendet wurden:
Kriterium 1 max. 540 Pkt
Kriterium 2 max. 270 Pkt
Kriterium 3 max. 162 Pkt
Kriterium 4 max. 108 Pkt

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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #9 am: 31. Juli 2015, 15:57:10 »

Bin eigentlich recht fit was Kürzel angeht aber, "PBU"?

Befinde mich im Rechtsanspruch, sprich Freistellung vom militärischen Dienst, während der Dienstzeit. Hier wird doch eine Beurteilung erstellt oder etwa nicht?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #10 am: 31. Juli 2015, 16:28:46 »

Planmäßige BU.

Seit wann wird denn im BFD eine PBU erstellt?
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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #11 am: 31. Juli 2015, 16:37:39 »

Nunja korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege aber ich bin ja bis DZE Soldat und da mein DZE nach dem Stichtag für die Bewerbung Offz milFD liegt bin ich auch antragsberechtigt.
Wieso sollte also keine Beurteilung erstellt werden?
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F_K

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #12 am: 31. Juli 2015, 16:51:08 »

Der Begriff "planmässige" ist klar?
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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #13 am: 31. Juli 2015, 17:02:28 »

Ja der Begriff ist mir durchaus klar, nicht aber die Implikation Ihrer Fragestellung.
Ich werde zum 30.09. planmäßig beurteilt. (Nach meinem Dafürhalten zumindest)
Ja ich befinde mich bereits im BfD aber die Beurteilung hat ja mein vergangenes "Dienen" zum Inhalt und nicht mein zukünftiges.
Und da meine letzte Beurteilung älter als zwei Jahre ist muss ja eine erstellt werden damit ich den Antrag stellen kann.
Oder wird hier dann eine Sonderbeurteilung erstellt?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #14 am: 31. Juli 2015, 21:32:31 »

ZDv 20/6 Nr. 205:
Die Erstellung planmäßiger Beurteilungen unterbleibt z.B. für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Freistellung vom militärischen
Dienst zur Teilnahme an der vorgezogenen Fachausbildung oder nach Kommandierung zur Teilnahme am allgemeinberuflichen
Unterricht.
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