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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Krankenversicherung während einer RDL - AOK fordert Geld 2 Jahre rückwirkend  (Gelesen 31343 mal)

F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #15 am: 12. August 2015, 08:40:36 »

Also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Zitat
Der grosse Unterschied zwischen freier Heilfürsorge und UTV ist für mich gerade nicht nachvollziehbar, da fehlt es mir an Erfahrung. Evtl. könnte mir das einmal erklärt werden?

Nur kurz:
freie Heilfürsorge = freie Arztwahl, Kostenerstattung.
UTW - Truppenarzt stellt alles kostenlos zur Verfügung.

Zitat
Ich bin zwar selbständig, aber nicht privat krankenversichert. Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (AOK) freiwillig versichert mit all den Nachteilen, z.B. kein Krankengeld im Krankheitsfall.


Schon verstanden - Du bist freiwillig gesetzlich versichert.

Da gibt es selbstverständlich auch einen Tarif mit Krankengeld - Dies war Deine Entscheidung.

Zitat
Für diese schlechte Versorgung zahle ich eingendlich eine Unsumme an Kohle - das braucht man hier aber nicht diskutieren.

Deine freie Entscheidung in einem freien Land.

Zitat
Ich begreife nur nicht warum ich wenn  ich im Status Soldat bin und dort truppenärztlich versorgt werden und zu keinem zivilen Arzt darf und ich nur wenige Euros Wehrsold erhalte warum ich dann auch noch 40% vom Wehrsold diesen Geiern von der AOK in den Rachen werfen muss.


Einfach weil es GESETZLICH so vorgesehen ist - es handelt sich um beitragspflichtige Einkünfte.

Zitat
Das war wie gesagt noch nie der Fall und mit wem ich auch darüber spreche... nach gesundem Menschenverstand schüttelt jeder den Kopf und sagt das kann normal nicht sein.

"Hier" sagen Dir nunmehr vier Kameraden  mit Gesetzestextes, dass es genauso RICHTIG ist.

Zitat
Die Dame am Landratsamt hat mir heute auch nicht weiterhelfen können, auch Sie war der meinung das die KV beitragsfrei ruht in meinem Fall. Sie hat mir einen weiteren Tip gegeben, einen Kontakt bei der Regierung... den Herrn habe ich heute aber noch nicht erreicht.

Die Dame hat halt keine "Ahnung", ein Landratsamt hat aber auch nichts mit GKV zu tun - das ist nicht ihr Fachgebiet.
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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #16 am: 12. August 2015, 08:54:14 »

Nur als Ergänzung:

Du wirst schon "monetäre" Gründe haben, warum Du so versichert bist - und dafür zahlst Du nun einen Beitrag in einem gesetzlichen Versicherungssystem - einen Solidarbeitrag.

Dann von "Geiern" und "schlechter Versorgung" zu sprechen ist wirklich sachfremd und nicht zutreffend.
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MMG-2.0

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Gem. Leistungskatalog heißt es:

Krankenversicherung
Eine bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestehende Pflicht- oder freiwillige Versicherung wird aufrechterhalten. Der Anspruch auf Leistungen ruht. Die Beiträge zahlt der Bund. Für eine private Krankenversicherung werden Ruhensbeiträge auf Antrag erstattet.

Die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung können im Hinblick auf Unterhaltssicherungsleistungen nicht erstattet werden, auch nicht als
Ruhensbeiträge.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsentgelt weitergezahlt wird, haben den auf ein Drittel ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag weiter zu entrichten, davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber.

Fundstelle: SGB V §§ 16 Abs. 1 Nr. 2, 193, 244
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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #18 am: 12. August 2015, 09:16:58 »

@ MMG-2.0:

Der Leistungskatalog ist keine Rechtsquelle - und dieser Teilbeitrag widerspricht sich ja schon in sich selber - und inhaltlich auch.

(.. werden erstattet .. können nicht erstattet werden ...)
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MMG-2.0

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@F_K:

Das der Leistungskatalog eine Rechtsquelle ist, habe ich nicht behauptet.
Die Rechtsquelle ist doch als Fundstelle angegeben.

Warum sich der Teilbetrag widerspricht, entzieht sich mir.

Ersters bezieht sich auf die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst leisten (§ 6b WPflG), Zweiters auf die RDL.

Edit: Für eine private Krankenversicherung werden Ruhensbeiträge auf Antrag erstattet (s. lfd. Nr. 14)

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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL - AOK fordert
« Antwort #20 am: 12. August 2015, 09:52:16 »

Die Rechtsquellen sind ja genannt:

1.) Die GKV des TE ruht bei RDL nicht - er ist weiter versichert / versicherungsmitglied.
2.) Der Anspruch auf Leistungen ruht für den TE ( nicht für ggf. Mitglieder, die über ihn mitversichert sind).
3.) Da bei Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auch USG / Wehrsold als Einkünfte im Sinne SGB zählen, ist natürlich auch hierauf ein Betrag zu entrichten (wenn der Maximalbeitrag noch nicht erreicht ist).

Alle notwendigen Rechtsquellen sind hier inzwischen nicht nur angegeben, sondern auch zitiert.

(.. und für Dein Edit hätte ich gerne zumindest für den Fall von RDL eine Rechtsquelle - wer soll wo einen Antrag stellen können? - Das USG sieht solche Leistungen (für RDL) nicht vor ...)

Ich könnte jetzt noch erläutern, warum das so auch politisch gewollt und nachvollziehbar ist.
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MMG-2.0

  • Gast

@F_K:

Edit bezieht sich auch auf den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst leisten (§ 6b WPflG).

-----

SGB V §251 (4) "Tragung der Beiträge durch Dritte"
Der Bund trägt die Beiträge für Wehrdienst- und Zivildienstleistende im Falle des § 193 Abs. 2 [...]

Warum sollte der TE jetzt Beiträge zahlen, wenn diese vom Bund gezahlt worden sind?

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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #22 am: 12. August 2015, 14:27:53 »

@ MMG-2.0:

Der TE hat einen konkreten Fall geschildert (freiwillig GKV Versicherter bei RDL).

Insoweit sind alle Hinweise auf freiwilligen Wehrdienst im Anschluss an den (ausgesetzten!) GWD nicht nur verwirrend, sondern nicht hilfreich.

Praktisch funktioniert es doch so, dass für GKV Versicherter der zu zahlende Betrag über die USG Leistung bestimmt wird - dies ist beim TE ja nicht der Fall.

Der freiwillig GKV Versicherte zahlt auch Beitrage für Mieten / Zinseinnahmen, egal ob RDL oder nicht - dies ist auch guten Grunde so.
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wolverine

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #23 am: 12. August 2015, 14:35:36 »

Ich habe das jetzt wahrscheinlich auch nachvollzogen: Wir zahlen unsere Versicherung ja aus dem Nettogehalt und das wird entweder weitergezahlt oder über die USG-Behörde ausgeglichen. Damit sollte man sich zumindest nicht schlechter stehen als ohne Wehrübung und das müsste dann auch OK sein.
Vor dem Hintergrund verstehe ich dann auch die Kritik des Fragestellers nicht. Die Einnahmen, aus denen die freiwillige GKV sonst gezahlt wird, werden doch ausgeglichen?! Ok, schöner wäre es vielleicht wenn man gar nichts zahlen müsste aber wirklich ungerecht ist das doch so nicht, oder?
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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #24 am: 12. August 2015, 15:03:07 »

@ Wolverine:

Genauso ist es.

(Ich habe aber zusätzlich den Eindruck, der TE ist ein "Selbstständiger" mit einem eher geringen Einkommen dem das Verständnis für solche Zusammenhänge fehlt -  und der eher von der Solidargemeinschaft GKV / AOK "getragen" wird, denn Leistungsträger zu sein - und diese dann dafür als "Geier" bezeichnet ...)
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MiraC

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #25 am: 12. August 2015, 15:52:17 »

(Ich habe aber zusätzlich den Eindruck, der TE ist ein "Selbstständiger" mit einem eher geringen Einkommen dem das Verständnis für solche Zusammenhänge fehlt -  und der eher von der Solidargemeinschaft GKV / AOK "getragen" wird, denn Leistungsträger zu sein - und diese dann dafür als "Geier" bezeichnet ...)

Ich habe auch den Eindruck dass der TE das mit den Leistungen nach dem USG nicht gerafft hat. Er schreibt ja dass er aucf seinen Wehrsold von 600 Euro auch noch Beiträge zu zahlen hat.

Er bekommt ja auch (auf Antrag) Leistungen nach USG, mindestens den Mindestsatz.
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MMG-2.0

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@F_K:

Dein Eindruck interessiert nicht und trägt auch nicht zur Versachlichung bei.


@Wolve:
Zitat
Vor dem Hintergrund verstehe ich dann auch die Kritik des Fragestellers nicht. Die Einnahmen, aus denen die freiwillige GKV sonst gezahlt wird, werden doch ausgeglichen?! Ok, schöner wäre es vielleicht wenn man gar nichts zahlen müsste aber wirklich ungerecht ist das doch so nicht, oder?

Da der Betrieb des TE ruht, werden werden ihm nur die Miete für seine
Betriebsstätte und die sonstigen Aufwendungen ersetzt, die notwendig sind,
um den Betrieb oder die selbstständige Tätigkeit nach dem Wehrdienst wieder
fortführen zu können.

D.h. die USB zahlt nicht die Krankenkassenbeiträge sondern der Bund.


--Trennung--

Es gilt herauszufinden, warum hier doppelte Beträge, einmal vom Bund und vom TE, gezahlt werden sollen.
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F_K

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #27 am: 12. August 2015, 15:59:18 »

@ MMG-2.0 und MiraC:

Ihr habt beide nicht verstanden, wie die Beiträge bei freiwilligen (selbstständigen) GKV Versicherten "funktionieren", insbesondere bei "niedrigen Einkommen" - nochmal insbesondere im Gegensatz zum "gesetzlichen Normalfall" des angestellten GKV Versicherten.

Wenn Ihr dann verstanden habt, was Einkünfte im Sinne SGB (bei dieser Personengruppe) sind, lohnt es sich, hier weiterzudiskutieren.

.. da ist nichts "doppelt".
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MiraC

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D.h. die USB zahlt nicht die Krankenkassenbeiträge sondern der Bund.
--Trennung--

Es gilt herauszufinden, warum hier doppelte Beträge, einmal vom Bund und vom TE, gezahlt werden sollen.
Das stimmt nicht! Da er freiwillig in der GKV versichert ist, zahlt der Bund NICHT!
Die Unterhaltssicherungsbehörde zahlt entweder den Mindestsatz, oder auf Nachweis den für die Zeit der RDL entgangenen Gewinn (und normalerweise auch Miete und Telefon für die "Firma")

Da ich mir einmal den "Spaß" gegönnt habe neben meiner Hauptberuflichen Tätigkeit auch meine Nebenberufliche Tätigkeit anzugeben, weiß ich das mit dem Gewinn aus erster Hand.
Um das Formular muss man sich allerdings selbst kümmern.

Das ist z.B. dieses hier: https://www.bus.formularservice.niedersachsen.de/cpa/cfs/eject/pdf/8.pdf?FORMUID=NI-USG-014-DE-FL&MANDANTUID=BUS&INFODIENSTE_FORM_ID=9367198&
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wolverine

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Antw:Krankenversicherung während einer RDL -
« Antwort #29 am: 12. August 2015, 16:12:34 »

Da der Betrieb des TE ruht, werden werden ihm nur die Miete für seine
Betriebsstätte und die sonstigen Aufwendungen ersetzt, die notwendig sind,
um den Betrieb oder die selbstständige Tätigkeit nach dem Wehrdienst wieder
fortführen zu können.
Nö, nach § 13a Abs. 2 USG würde ihm sogar ein Ersatzmann bezahlt. Oder die USG-Behörde zahlt bei entsprechendem Nachweis den Gewinn des letzten Jahres (1/360 pro Tag).

Und selbst wenn er so wenig verdienen würde, wie F.K. andeutet, dann bekommt er die Mindestleistung - also dann wohl mehr; jedenfalls seit 4. Juli nicht mehr wenig - und könnte seine Beiträge dann eben aus dem "Mehr" zahlen.
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