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Autor Thema: hib-Meldung 400/2015 vom 10. August 2015  (Gelesen 1285 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 400/2015 vom 10. August 2015
« am: 10. August 2015, 16:13:14 »

Genaue Prüfung von Handfeuerwaffen

Verteidigung/Antwort - 10.08.2015

Berlin: (hib/PK) Handfeuerwaffen für die Bundeswehr werden vor ihrer Anschaffung umfangreich überprüft. Vor der Lieferung von Serienwaffen steht eine Qualifikation und Einsatzprüfung an, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5627) auf eine Kleine Anfrage (18/5315) der Fraktion Die Linke schreibt.

Geprüft werden die Waffen hinsichtlich der Leistungsbeschreibung und dem sogenannten Standard NATO-AC225 (Panel III) D/14. Die Tests umfassen unter anderem Dauerbeschuss, Präzisionsbeschuss, Hoch- und Tieftemperaturbeschuss, einen Sand-Staub-Test, einen Klimawechseltest und einen Falltest.

Diese Punkte wurden den Angaben zufolge alle bei den Handfeuerwaffen Pistole P30, Pistole P9 A1, Gewehr G27 und Maschinengewehr MG5 geprüft.

Eingeschränkt können die Güteprüfungen sein, wenn über den Waffentyp schon Erkenntnisse vorliegen. So war die Prüfung beim G3 ZF DMR eingeschränkt, weil das Gewehr aus Bundeswehrbeständen stammt. Die Qualifikation konzentrierte sich hier auf die Prüfung der Systemverträglichkeit mit dem verbesserten Zubehör. Beim G28 lagen bereits Erkenntnisse von baugleichen Gewehren vor. Das G36K A4 und die MP7 waren bei der Bundeswehr bereits eingeführt. Auch hier ging es bei der Prüfung um die Systemverträglichkeit mit dem verbesserten Zubehör.

Auf eine Einsatzprüfung wurde bei jenen Projekten verzichtet, die bereits eingeführte und somit geprüfte Produkte enthielten. Das waren die G3, G36, MP7, und die P8 A1.

Quelle
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