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Autor Thema: hib-Meldung 411/2015 vom 18. August 2015  (Gelesen 1424 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 411/2015 vom 18. August 2015
« am: 18. August 2015, 18:19:27 »

Kartellamt muss Rüstungsfusion prüfen

Wirtschaft und Energie/Antwort - 18.08.2015

Berlin: (hib/HLE) Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5511) schreibt, ist das Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet worden.

Weiter erklärt die Regierung, sie werde den Prozess des Zusammenschlusses begleiten, "um sicherzustellen, dass die Sicherheitsinteressen Deutschlands gewahrt werden". Nach Unterezeichnung des Fusionsvertrages werde mit Frankreich der Abschluss einer bilateralen Vereinbarung über Konsultationen zu strategischen und rüstungspolitischen Fragestellungen angestrebt.

Beide Unternehmen würden weiterhin den geltenden Exportvorschriften unterliegen, stellt die Regierung fest. Eine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüglich transnationaler Rüstungskooperation sei nicht geplant.

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