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Autor Thema: hib-Meldungen 417/2015 vom 20. August 2015  (Gelesen 1503 mal)

StOPfr

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hib-Meldungen 417/2015 vom 20. August 2015
« am: 20. August 2015, 17:16:58 »

Zwei Meldungen gibt es doch noch. Die Themen heute:

   • Luftangriffe der Türkei auf Kurden

   • EU-Mission gegen Schleuser im Mittelmeer


Luftangriffe der Türkei auf Kurden

Auswärtiges/Kleine Anfrage - 20.08.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Luftangriffe der türkischen Regierung auf kurdische Kräfte sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/5750) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, ob sie die militärischen Maßnahmen auf syrischem und irakischem Staatsgebiet gegen den Willen der jeweiligen Regierung für vereinbar mit dem Völkerrecht hält. Außerdem fragen sie nach den Hintergründen einer informellen Verständigung im Nato-Rat, wonach die türkische Seite auf die Nutzung von Artikel 5 ("Bündnisfall") verzichtet, wenn im Gegenzug der Nato-Rat seine "starke Solidarität" gegenüber der Türkei erklärt. Die Linksfraktion möchte in diesem Zusammenhang erfahren, ob die Einrichtung einer "Schutzzone" auf syrischem Staatsgebiet Bestandteil dieser Solidaritätserklärung ist und wie die Bundesregierung das Vorhaben unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten bewertet.

Quelle


EU-Mission gegen Schleuser im Mittelmeer

Auswärtiges/Antwort - 20.08.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die militärische Operation zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität (EUNAVFOR MED) als Baustein eines Gesamtansatzes an, mit dem das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer beendet werden soll. Derzeit befinde sich die Operation in ihrer ersten Phase, schreibt sie in einer Antwort (18/5730) auf eine Kleine Anfrage (18/5543) der Fraktion Die Linke. Durch Überwachung und Beobachtung von Schleuseraktivitäten auf hoher See solle sie Informationen über die kriminellen Netzwerke im Mittelmeer liefern. Dabei würden die Besatzungen der im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe "unverändert" die völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung zur Hilfeleistung gegenüber in Seenot geratenen Personen erfüllen, versichert die Bundesregierung. Schon jetzt hätten die beteiligten deutschen Schiffe mehr als 6.000 Menschenleben gerettet (Stand: 27. Juli 2015).

Zu einem späteren Zeitpunkt könne die Operation weitere Aufgaben übernehmen, erläutert die Bundesregierung. Zu den völkerrechtlichen Voraussetzungen für weitere Phasen habe das Auswärtige Amt auf Bitten des Deutschen Bundestages eine umfassende Stellungnahme erstellt und an den Deutschen Bundestag übermittelt. Vor dem Übergang in Phase 2 der Mission müsse in jedem Fall der Rat der Europäischen Union einstimmig das Vorliegen der notwendigen Bedingungen bejahen.

Die erste Phase der Mission EUNAVFOR MED hatten die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Juni beschlossen. Das Operationsgebiet erstreckt sich zwischen Libyen und Italien außerhalb der Küstenmeere. Die Bundeswehr beteiligt sich daran mit zwei Schiffen und insgesamt 314 Soldatinnen und Soldaten.

Für die zweite und dritte Phase sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder die Zustimmung des betroffenen Staates erforderlich. Der Operationsplan sieht nach Angaben der Bundeswehr vor, in einer zweiten Phase die Boote von Schleppern zu suchen und zu beschlagnahmen. In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen gegen Boote und Einrichtungen ergriffen werden, die von Schleppern genutzt werden, auch auf fremdem Territorium.

Quelle
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