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Kann man wegen dem Arbeitsschutz ein Befehl verweigern???

Begonnen von DonRey, 05. Oktober 2015, 14:38:37

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Säbelrassler


Zitat von: Andi am 05. Oktober 2015, 20:04:07
Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...

Stimmt - und der Ablauf ist immer derselbe: zuerst kommt irgend eine wilde Weisung mit Prio1 vom Ministerium über die vorgesetzte Dienststelle in die Einheit und der erste, den der S1 auf'm Flur trifft, wird per Handauflegen irgend ein Hau-mich-blau-Schutz-Beauftragter - Thema durch!  ;)

wolverine

Die müssten aber in jeder Einheit schon vorhanden sein. Die Lehrgänge gibt es schon seit den 90 ern.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann


MMG-2.0

Wieso soll das nicht kompatibel sein? Im Gegenteil, es dient sogar der Sicherheit bei der Ausübung des soldatischen Dienstes. Das Problem ist jedoch, dass die nötigen Arbeitsmittel fehlen.

Arbeitsschutz war immer ein Bestandteil der Bundeswehr (mehr oder weniger), nannte sich früher aber Betriebsschutz.

Innerhalb der Verwendungs u. Laufbahnlehränge gibt es anteilige Ausbildung bzgl. Arbeitsschutz. Weiterhin sollte zweimal im Jahr eine ASA Sitzung für SchutzPers, PersVertr und DstStLtr durchgeführt werden. Des Weiteren wird jeder Beschäftige in der Dst in Arbeitsschutz unterrichtet, unterwiesen, belehrt.




MMG-2.0

Zitat von: Säbelrassler am 05. Oktober 2015, 20:30:52

Zitat von: Andi am 05. Oktober 2015, 20:04:07
Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...

Stimmt - und der Ablauf ist immer derselbe: zuerst kommt irgend eine wilde Weisung mit Prio1 vom Ministerium über die vorgesetzte Dienststelle in die Einheit und der erste, den der S1 auf'm Flur trifft, wird per Handauflegen irgend ein Hau-mich-blau-Schutz-Beauftragter - Thema durch!  ;)
Mit Handauflegen geht da gar nichts. Der DstLtr (Kdr) muss den Beauftragten ernennen. Der Beauftragte hat zuvor die Kenntnisse nachzuweisen. Was hat der S1 damit überhaupt zu tun, dafür gibt es einen FAS.

Jens79

 

Säbelrassler

Stimmt leider! Insbesondere, was bestimmte Personengruppen-Vertreter angeht, kann die Situation nämlich oftmals alles andere als so klar und deutlich sein - sei es, dass man (k)einen Überblick über die entsprechenden Personengruppen hat oder die (vorgeschriebenen) Vertreter-Posten keineswegs immer besetzt sind - oder überhaupt eingerichtet wurden. "Wird doch eh nie gebraucht" ist da keine Entschuldigung, die zieht! Und wenn dann Sachstandmeldung bis T.: "übermorgen" erfolgen soll, muss eben einer aus'm Hut gezogen werden - und zwar pronto!!!

justice005

ZitatMuss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?

Zitatdarf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?

Das zwei verschiedene Fragen zu zwei vollkommen verschiedenen Themen, die aber immer wieder gerne - so auch hier - durcheinander geworfen werden. Dabei hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Die erste Frage, ob der Fragesteller den Befehl ausführen muss, lässt sich mit "ja" beantworten. Er hat nach der Gehorsamspflicht gefragt (§ 11 SG), also nach der Verbindlichkeit des Befehls.

Der Befehl hatte offenkundig einen dienstlichen Zweck; er verstieß nicht gegen die Menschenwürde, die Gesundheit war zumindest nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt und eine Aufforderung zu einer Straftat war es auch nicht. Daher war der Befehl verbindlich und er musste befolgt werden. Wird der Befehl nicht befolgt, liegt daher ein Ungehorsam vor.

Zitatdarf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?

Das ist wie gesagt, eine völlig andere Frage. Mit dieser Frage interessiert sich der Fragesteller dafür, ob der Vorgesetzte seiner Pflicht nachgekommen ist, nur rechtmäßige Befehle zu erteilen (§ 10 IV SG). Warum ihn das interessiert, weiß ich nicht, es hat aber jedenfalls NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS damit zu tun, ob er den Befehl befolgen muss.

Wenn der Vorgesetzte tatsächlich gegen Arbeitsschutzregeln verstoßen hat, dann war der Befehl rechtswidrig und der Vorgesetzte hat ebenfalls seine Dienstpflichten verletzt. Das kann der Fragesteller gerne im Gespräch oder notfalls mit einer Beschwerde rügen.




kermit_nc

Schließe mich MMG 2.0 an. -Sind kompatibel!
Ich selbst habe fast 4 Jahre die Funktion: Gefahrenstoffbeauftragter zusätzlich zu meinem TD begleitet (mit der Besonderheit von US-Vorschriften als Hazardous Waste / Material Manager).
Verantwortlich war bei mir der Stff-Chef, den ich unterstützt habe (Arbeit kann delegiert werden, die Verantwortung nicht). Mittlerweile bin ich im zivilen Leben wieder in einer ähnlichen Funktion als Arbeitsschutzbeauftragter unterstützend tätig.
Ich hatte in meiner Funktion nur das Problem, dass bei den jährlichen Belehrungen oder den Kontrollgängen einige nicht richtig "mitspielen" wollten. Wenn in einem Gefahrenstoff-Datenblatt bzw. MSDS eine Maßnahme genannt wurde, hatte ich diese entweder beschafft oder den Artikel heraus genommen.

Weiter soll es für jeden Arbeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz geben, die die Gefahrenpotentiale und die Maßnahmen nennt. Diese sind Dokumentationspflichtig. -Gilt für alltägliche Arbeiten-

Blättert einmal in das ArbSchG


Zu der Frage des TE habe ich keine Antwort, da diese aufgrund der dünnen Schilderung sehr spekulativ wäre. Ich habe aber einen Fall als Soldat erlebt, als eine Gruppe von Soldaten einem Befehl zur Beseitigung eines Gefahrenstoffes gefolgt sind und danach mit Schwindel und Kopfschmerzen umgehend zum Arzt gegangen sind. - Mit Konsequenzen!

Säbelrassler

Zitat von: kermit_nc am 05. Oktober 2015, 21:04:19
Ich habe aber einen Fall als Soldat erlebt, als eine Gruppe von Soldaten einem Befehl zur Beseitigung eines Gefahrenstoffes gefolgt sind und danach mit Schwindel und Kopfschmerzen umgehend zum Arzt gegangen sind. - Mit Konsequenzen!

Unsere Fahrzeuge sollten mal vor ner MatPrüfung entrostet und dann der Tarnanstrich erneuert werden. Da hat man uns allerdings ausdrücklich befohlen, dass mit ABC-Schutzmaske zu machen! ;) Da in der ohnehin stickigen Wartungshalle der Gummirüssel recht schnell unbequem wurde, haben wir die Dinger gepflegt weggelassen.... und waren zum Dienstschluss ziemlich stoned! ;D

Jens79

Wir könnten uns jetzt seitenlang Geschichten schreiben, welche bei Missachtung gegen irgendwelche Vorschriften passiert sind.  ;D

Ich glaube die Kernaussagen wurden getroffen.
 

ulli76

Oh doch- Arbeitsschutz wird schon ernst genommen.
Was meint ihr wohl, warum die "Bauarbeiterhelme" beim Aufbau von Typ 2-Zelten getragen werden und keine normalen Gefechtshelme. Es gibt auch für die Aufbau Arbeitshandschuhe.
Ein weiteres Beispiel sind die Schutzbrillen- ja auch die ballistischen, die wir im Gelände tragen.
In den Einheiten hängen Hautschutzpläne- und als Arbeitsschutzmittel sind reichlich Schutzcremes zu bekommen.
Spezieller Gehörschutz ist durchaus auch als Arbeitsschutzmittel zu bekommen.

Wenn in einer Arbeit Arbeitsschutzmaterial fehlt, müsste man als erstes schauen, warum es fehlt- wurde es einfach noch nicht geliefert oder wurde es nicht bestellt. Oder wurde es in einer falschen Menge bestellt?
Warum gab es beim TE entsprechende Handschuhe nicht- gibt es die für keinen oder waren jetzt halt keine für ne "aushilfe" da?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Abteilix

Ich denke, im vorliegenden Fall könnte höchstend der in den 80er Jahren durch die Rechtsprechung hinzugekommene Unverbindlichkeitsgrund der "Unzumutbarkeit" greifen. Bei der Bewertung durch den Disziplinarvorgesetzten (wenn Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung durch den befehlenden Vorgesetzten oder Dritte diesem überhaupt gemeldet wurden) könnte auch eine Rolle spielen, ob, wann und mit welchem Inhalt der dem besagten Befehl Unterlegene gegenüber dem Befehlenden eine Gegenvorstellung vorgebracht bzw. begründet hat.
Wenn der Disziplinarvorgestzte clever ist, konsultiert er den Rechtsberater. Unzumutbarkeitsgründe werden im Wehrstrafrecht immer wieder neu gehandelt und bewertet.
MkG
Abteilix

MMG-2.0

Zitat von: Jens79 am 05. Oktober 2015, 20:51:55
Soweit zur Wunschvorstellung.....

Die Realität sieht wohl etwas anders aus.
Hoffentlich gilt das nicht für die gesamte Bw im Friedensbetrieb.




MMG-2.0

Zitat von: justice005 am 05. Oktober 2015, 20:58:39
Zitat[...]die Gesundheit war zumindest nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt [...]
Ist bei diesem Grundsatz vom Momentum auszugehen?
Werden gesundheitlichen Spätfolgen, z. Bsp. bei krebserregenden Stoffen nicht betrachtet?

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