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Autor Thema: Eingestelltes Verfahren  (Gelesen 2860 mal)

W o l l e

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Eingestelltes Verfahren
« am: 15. November 2015, 20:59:45 »

Hallo.

Meine Kind hat demnächst ein Auswahlverfahren für eine Zivile Ausbildung bei der Bundeswehr.

Allerdings wurde mein Kind mit anderen Schülern vor 1 Jahr  auf dem Schulhof beim rauchen eines Jointes erwischt. Die Lehrerin brachte den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige. Das Verfahren wurde eingestellt. Letztlich war es von allen Schülern ein dummer Fehler und bereuen diesen Vorfall. Leider ist dadurch ein Eintrag (Einstellung BTMG) in dem Erziehungsregister.

Muss dieser Eintrag offenbart werden? Gibt es auch für Azubis eine Sicherheitsüberprüfung? Hat mein Kind dadurch überhaupt noch eine Bewerbungschance?

Gruß Wolle

 
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Ralf

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Antw:Eingestelltes Verfahren
« Antwort #1 am: 15. November 2015, 21:04:41 »

Bei normalen Einstellungsverfahren: Genau lesen, was auf dem Bewerbungsbogen steht, was man angeben muss. Dass klärt dann die Frage, ob man es angeben muss.
Die Entscheidung, ob das so negativ einbezogen wird, dass es gegenüber Mitbewerbern nicht reicht, treffen die Entscheider.

Da ich den Bewerbungsbogen für einen Auszubildendenplatz nicht kenne, kann ich dir nur diese allgemeingültige Aussage geben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

W o l l e

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Antw:Eingestelltes Verfahren
« Antwort #2 am: 15. November 2015, 22:36:59 »

Weil das Stichwort Bewerberbogen gefallen ist, habe ich mal nachgeschaut. Im Erklärungsblatt zum Bewerberbogen (militärische Bewerbung) steht unter Punkt 22-25:

"2) Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG); die Kosten trägt die Bundeswehr. Es sind deshalb Registerinhalte anzugeben (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle), die über den Inhalt eines Führungszeugnisses hinausgehen. Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen Sie nicht offenbaren. Ferner brauchen Sie die Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht anzugeben.

Demzufolge darf mein Kind dies verschweigen oder sehe ich das falsch?
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KlausP

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Antw:Eingestelltes Verfahren
« Antwort #3 am: 15. November 2015, 22:45:00 »

Da steht ja nicht umsonst "militärische Bewerbung". Ob das für zivile Bewerbungen und/oder für einen Ausbildungsplatz genauso zutrifft, kann hier vermutlich niemand beantworten. Da müssten Sie mal auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de im "zivilen Teil" nachsehen, ob es dort sowas gibt.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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