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Autor Thema: Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW  (Gelesen 6884 mal)

Ralf

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #15 am: 18. November 2015, 05:40:51 »

Ja, neuer Erlass.
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Tommie

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #16 am: 18. November 2015, 07:27:05 »

Ja, richtig, es ist die Zentrale Dienstvorschrift A-1333/16 und diese wurde am 16.11.2015 veröffentlicht, also gerade mal ein paar Tage zurück ;) !

Weiterhin steht da: Ersetzt/hebt auf: Erlass PSZ II 7 (4) - Az 61-03-2 vom 12. Mai 2010, in dem die Gültigkeit der Ergebnisse drei Jahre betrug!

Ich zitiere mal die Ziffer 455 aus der neuen ZDv A-1333/16:

Zitat
"Das Ergebnis des Assessments ist ab Datum seiner Feststellung zwei Jahre gültig und schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist Grundlage für die Einstellungsentscheidung."

Tja, bis letzte Woche waren die von mir erwähnten drei Jahre noch richtig ;D !
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Ryuuma

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #17 am: 18. November 2015, 07:31:59 »

Was für 'ne Diskussion - Ich könnte mich wegschmeißen  :D
Aber ich denke das Thema ist geklärt, wenn der TE nun keine weiteren Fragen hat.
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Tommie

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #18 am: 18. November 2015, 07:36:14 »

Na ja, bevor ich dahin versetzt wurde, wo ich jetzt sitze, war ich an einem KarrCBw gewesen! Und daher hatte ich einen recht guten Überblick über die geltenden Regelungen. Natürlich überprüfe ich nicht täglich "Regelungen Online", ob da was neues drinnen steht ;) ! An dieser Stelle sitzt "Ralf", was Regelungen zu Personal betrifft, wesentlich näher dran, weswegen es mich nicht wundert, dass er einen Tag nach der Veröffentlichung der neuen ZDv schon ganz steil aus der Sonne kommt mit deren neuen Vorschriften ;) ! Aber jetzt wissen wir es alle und können auch die Quelle benennen!
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Ralf

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #19 am: 18. November 2015, 08:18:46 »

Zitat
Aber jetzt wissen wir es alle und können auch die Quelle benennen!
Und nur so war das auch gemeint. Ich sehe das hier nicht als Wettbewerb "wer weiß mehr".
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Tommie

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Antw:Frage zur Gültigkeit von Testergebnissen im KarrC BW
« Antwort #20 am: 18. November 2015, 08:30:25 »

Ich sehe das hier nicht als Wettbewerb "wer weiß mehr".

Ok, also nicht das, was der Amerikaner als "Pissing Contest" (aka ...vergleich ;D !) bezeichnet ;) ? OK, dann halt nicht :D !
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