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Autor Thema: Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten  (Gelesen 94389 mal)

Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #15 am: 17. Dezember 2015, 08:43:51 »

Na ja, für Abweichungen brauche ich ja nur einen dienstlichen Zweck, aber danach muss ja direkt der Ausgleich erfolgen. Für den Feldjägerdienst - der aber eben nicht repräsentativ für den Regeldienst der Bundeswehr steht - bedeutet das, dass vermutlich kein einziges der Ziele der SAZV erreicht wird. Denn der Feldjäger wird noch mehr als bisher kurzfristige Dienstplanänderungen und Umplanungen über sich ergehen lassen müssen. Also mehr Freizeit ja, aber "flexibler" und "spontaner" durchsetzt mit Dienstzeiten. So zumindest meine Befürchtung.

Gruß Andi
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Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #16 am: 17. Dezember 2015, 08:57:57 »

Da gebe ich dir in allen Punkten Recht. Für unvorhergesehene Dinge flexibel und spontan eingeplant zu werden ist ja ok.

Ich hoffe für meinen Teil nur, dass dieses grundsätzliche einplanen bis zu 72 Stunden/Woche aufhört. Der Rest ist mir egal, ich wohne am Standort.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #17 am: 17. Dezember 2015, 09:06:25 »

Schauen wir mal, was da noch so passiert. Für die Bundespolizei wird derzeit im BMI eine eigene Arbeitszeitverordnung erlassen. Eventuell wird die dann entsprechend für den Bereich des Feldjägerwesens übernommen - das wäre ein tatsächlicher Quantensprung.

Aber ansonsten warten wir mal ab, was im nächsten Jahr so passiert und halten wir schon mal fest: Alle Dienststellen der Bundeswehr werden sich z.B. Veranstaltungen am Wochenende oder jenseits der 16 Uhr kaum noch "leisten" können, was auch eine massive Entlastung für das Feldjägerwesen mit sich bringen wird. Und wir folgen in unserer Planung ja nur den Bedarfsträgern.

Gruß Andi
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miguhamburg1

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #18 am: 20. Dezember 2015, 10:26:33 »

Dass die Arbeitszeitregelung insgesamt auf die Bundeswehr zu übertragen war, ist aus meiner Sicht insgesamt unstrittig. Hätte der Bundestag - früher - einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand für die Bundeswehr geschaffen, wäre dieser letztlich über eine entsprechende Forderung der EU auch wieder zurück genommen worden.

Vielen Dank, Andi, dass das Meckern Einiger über das BMVg und die darin aus Sicht dieser Nutzer völlig (bundeswehr)weltfremden arbeitenden Personen von Ihnen relativiert wurde. Nicht nur alle Inspekteure (die streng genommen ja nicht mehr unmittelbar zum Ministerium gehören) haben vor dieser Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie gewarnt, es ging bis in die Leitung des Ministerium zum GI, der ebenfalls seine Bedenken geußert hat.

Die Resistenz gegen Veränderungen betrifft ja nun nicht nur die Bundeswehr. Das scheint insgesamt ja ein deutsches Phänomen zu sein, dass das Lamento bei anstehenden Veränderungen groß ist. Ob Sozilaversicherungssystem, Krankenversicherungen, Porto, Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, Flüchtlinge oder eben hier die Umsetzung der Europäischen Arbeitszeiterordnung im Bereich der Bundeswehr: Der Untergang der Kultur, des Abendlandes oder die vollkommene Handlungsunfähigkeit sind immer schnell genannt, aber eben auch nie so eingetreten.

Der Kern des handwerklichen Fehlers dieser Arbeitszeitvorschrift der Bundeswehr ist es, dass es schlicht keinen vergleichbaren "Grundbetrieb" für alle Dienststellen/Truppenteile gibt. Was ist denn zum Beispiel mit den "helfenden Händen"? Was ist mit den ja immer noch vorhandenen militärischen Wachen? Was ist mit Tagesausbildungsfahrten schwimmender Einheiten? Was ist mit IGF, wenn Standortschießanlagen/Standortübungsplätze etc. nicht in enger Anlehnung an die Truppenunterkünfte vorzufinden sind? Um nur mal einige Beispiele zu nennen. Dann gibt es zusätzlich in einigen Truppenteilen einen "Grundbetrieb", der eben nicht 9-17 stattfindet, sondern bei dem "Abenddienste" mit langen An- und Rückreisezeiten vollkommen normal sind, z.B. im WachBtl.

Insofern ist es überhaupt nicht abwegig, über dieses - letztlich nicht zu verhindernde - Arbeitszeitgesetz eine Erhöhung des Personalansatzes zu begründen.
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LadaSchrauber

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #19 am: 21. Dezember 2015, 22:01:05 »

41h habe ich während meiner normalen Arbeit auch, eher an die 50h

Halte da gar nichts von, man sitzt ab 16:30 dann nur in der Kaserne rum und muss evtl. Zusatzaufgaben wie Koppel nähen nach Dienstschluss erledigen.
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justice005

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #20 am: 22. Dezember 2015, 08:31:05 »

Zitat
und muss evtl. Zusatzaufgaben wie Koppel nähen nach Dienstschluss erledigen.

Also ich kann den Knopf meiner Anzugshose oder meines Jackets auch nicht im Dienst annähen, sondern muss das zu Hause machen. Ich bin auch davon überzeugt, dass jeder Bauarbeiter seine Knöpfe am Overall auch nicht während der Arbeit annähen darf, sondern er dies zu Hause tun muss.

Es ist mir immer wieder ein Rätsel, was Soldaten für ein Anspruchsdenken haben. Daran kann man aber schön sehen, wohin es führt, wenn der Stadt immer sozialer, fürsorglicher und großzügiger wird. Es fördert nicht etwa die Zufriedenheit, sondern um so mehr das Anspruchsdenken.

Übrigens, der guten Ordnung halber: Nach Dienstschluss kann niemand befehlen, in der Kaserne "herumzusitzen". Wenn Dienstschluss ist, dann kann man tun und lassen, was man will.
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justice005

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #21 am: 22. Dezember 2015, 08:32:16 »

Streiche "Stadt" - Setze "Staat"
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LadaSchrauber

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #22 am: 22. Dezember 2015, 09:42:27 »

Ich nenne das nicht Anspruchsdenken, man kann einfach nicht vorraussetzen dass das jeder kann. Ich war der Meinung, man lernt das während der AGA. Wenn ich den Ausbilder zu mir auf die Arbeit hole, verlange ich ja auch nicht das er sich das Behandeln einer Euterentzündung eines Tieres selber beibringt oder von jetzt auf gleich mit einem unbekannten Fahrzeug zurecht kommt.

Wenn man es kann, ist so ein Knopf in 5 min dran. Das erledigt man in der Frühstückpause. Im Ferienjob hab ich auf dem Elektrobau gearbeitet, das wäre kein Problem gewesen. Da hat niemand was gesagt, wenn ich während der Arbeitszeit mal eine kleine Pause gemacht habe.
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KlausP

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #23 am: 22. Dezember 2015, 09:45:52 »

Tut mir leid, aber ich verstehe immer weniger, worauf Sie eigentlich hinauswollen. Niemand zwingt Sie, nach Dienstschluss in der Kaserne zu bleiben.
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LadaSchrauber

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #24 am: 22. Dezember 2015, 10:04:34 »

Das nicht, aber wenn um 16:30 Schluss ist, und es heißt, bis morgen ist das Koppel fertig genäht, muss ich das sehr wohl in meiner Freizeit machen. Meiner Meinung gehört sowas während der Dienstzeit gemacht.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2015, 10:06:07 von LadaSchrauber »
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LwPersFw

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #25 am: 22. Dezember 2015, 10:56:21 »

LadaSchrauber,

ich werde meine persönliche Meinung zu Ihrem Beispiel nicht äußern...ich habe da ein anderes Selbstverständnis zu meinem Beruf...


Aber was Ihre grundlegende Intention betrifft...kann ich Sie beruhigen...

Folgendes hat Staatssekretär Hoofe auf einer Tagung zum Thema SAZV sinngemäß geäußert:

Für Staatssekretär Gerd Hoofe ist es ein „Paradigmenwechsel, der die gesamte Bundeswehr beschäftigen wird“.

StS Hoofe spricht von einem
Kulturwandel mit ganz besonderen Herausforderungen für die Bundeswehr im Umgang mit der Ressource Arbeitszeit“.

Zu dienstlichen Zwecken stand die Arbeitskraft der Soldatinnen und Soldaten bislang eigentlich ohne Einschränkung zur Verfügung.

Aber: „Das ‚eh-da-Prinzip‘ wird der Vergangenheit angehören“, betont der Staatssekretär."


Soll heißen ... ab 01.01.2016 müssen die zuständigen Vorgesetzten sich genau überlegen was sie bzgl. der Arbeitszeit befehlen.

Ausgerichtet an der SAZV ( und den dahinter stehenden gesetzlichen Regelungen ).

Dies benötigt aber auch erst einmal eine "Anlaufphase" in der das Umdenken real erfolgen kann...

...weil es ein grundlegender "Paradigmenwechsel" ist ! Das geht nicht überall "von Null auf Jetzt" bzw. nicht ohne Probleme...

Deshalb kann ich nur allen empfehlen...

+ sich dem Neuen nicht verweigern ( bringt eh nichts... da es ein Muss ist )

+ aber auch allen die Zeit geben das Ganze in vernünftigen Bahnen umzusetzen
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funker07

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #26 am: 22. Dezember 2015, 13:52:53 »

Aber: „Das ‚eh-da-Prinzip‘ wird der Vergangenheit angehören“, betont der Staatssekretär."
Finde ich gut, man kann die Soldaten nicht für irgendwelchen Blödsinn einteilen, nur weil man sie eh hat.
Die Flüchtlingshilfe (die ich hier explizit nicht als Blödsinn sehe) ist so eine fachfremde Aufgabe, für die langfristig nicht die Bundeswehr da ist.
Das darf/soll aber, meiner Meinung nach, nicht dazu führen, dass wir uns sklavisch an 16:15 Dienstschluss halten, auch wenn dienstliche Gründe dem entgegen stehen.


Zum Koppel nähen:
Bei der Polizei (Niedersachen glaube ich) hat ein Polizist darauf geklagt, dass das Anziehen der Uniform zur Dienstzeit gehört. Warum sollte das bei uns anders sein?
Bisher gab es (laut Vorschrift) Flickstunden, in denen Ausrüstung repariert wurde, warum sollten die wegfallen?

Das sind zwar Sachen, die ich selbstverständlich vor/nach Dienst erledige, womit ich auch kein Problem habe. Aber im Grunde sollte doch alles, was ich für den Dienst tue, auch in der Dienstzeit zu erledigen sein bzw als Dienstzeit zählen.
Interessanterweise stehen Hausaufgaben auf Lehrgängen als Ausnahmen in der Regelung.
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Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #27 am: 22. Dezember 2015, 14:00:11 »

Zum Koppel nähen:
Bei der Polizei (Niedersachen glaube ich) hat ein Polizist darauf geklagt, dass das Anziehen der Uniform zur Dienstzeit gehört. Warum sollte das bei uns anders sein?
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250811B2B38.11.0
Zitat:
Zitat
Auch liegt auf der Hand, dass die Zeiten für das An- und Ausziehen der Uniform nicht bereits wegen der dienstlichen Uniformpflicht der Polizeivollzugsbeamten zur Arbeitszeit gehören. Bei dem Anziehen der Uniform handelt es sich um eine typische Vorbereitungshandlung, die zur Aufnahme des Dienstes erforderlich ist. Derartige Tätigkeiten im Grenzbereich zwischen privatem und dienstlichem Bereich sind nicht zwangsläufig dem Dienst zuzurechnen....
Das Oberverwaltungsgericht hat die Belange, die bei der Zuordnung des An- und Ausziehens der Uniform zu berücksichtigen sind, erkannt und plausibel gewürdigt. Es hat zutreffend darauf abgestellt, dass der Dienstherr das An- und Ausziehen der Polizeiuniform nicht als Dienstausübung, die hierfür benötigten Zeiten demnach nicht als Arbeitszeit bewerten muss, weil sich die Beamten in ihrer Wohnung umziehen können und der zeitliche Aufwand für das Umkleiden nicht ins Gewicht fällt.
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F_K

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #28 am: 22. Dezember 2015, 14:04:04 »

.. und es ist hier auch mal ähnlich bei zivilen und dienstlichen "Arbeitgebern" - die "Arbeitskleidung" wird (in der Regel) schon "Zuhause" angezogen und wieder ausgezogen.
Oft wird diese auch "privat" genutzt (z. B. bei Bürojobs).
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Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #29 am: 22. Dezember 2015, 14:11:56 »

In den mir bekannten Richtlinien für gleitende Arbeitszeiten an verschiedenen Dienststellen ist das auch so geregelt, dass die Zeit des Umziehens nicht dazu gerechnet werden darf.
Wer also in zivil kommt, geht auf sein Dienstzimmer, zieht sich um und loggt sich ein. Zum Dienstschluss loggt er sich aus und zieht sich um und fährt dann nach Hause.

Generell finde ich solche Diskussionen als ernüchternd und hinterlassen bei mir einen schalen Geschmack. Um LwPersFw zu zitieren
Zitat
ich habe da ein anderes Selbstverständnis zu meinem Beruf...
Viele nehmen gerne die Annehmlichkeiten des Berufs in Kauf und dehnen es hier und da. Aber achten dann akribisch, wo die Pflicht anfängt, dass hier ja nichts beschnitten wird.
Es ist immer ein Geben und Nehmen und das gilt für beide Seiten.
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