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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten  (Gelesen 95122 mal)

Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #90 am: 05. Februar 2016, 12:47:08 »

Als Mitfahrer werden doch die Stunden nicht angerechnet. Somit keine Anrechnung am Donnerstag. §11 (2).

Warum stellst du denn die Frage nicht in dem extra eingerichteten SAZV Forum, wo du valide Antworten bekommen kannst?
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Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #91 am: 05. Februar 2016, 13:01:10 »

Zitat
volle 7 Tage Woche

Du darfst maximal an 6 zusammenhängenden Tagen Dienst machen. Ansonsten sehe ich das so wie Ralf. Das Forum dort wird dir all deine Fragen beantworten.
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Gast1070

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #92 am: 05. Februar 2016, 14:34:56 »

Habt vielen Dank für eure Infos. Werde den anderen Weg der Beantwortung mal versuchen.
Allerdings keine Stunden am Donnerstag als Mitfahrer kann ich mir nicht vorstellen.
Muss doch aus dstl. Gründen mitfahren.
MfG
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Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #93 am: 05. Februar 2016, 15:01:12 »

Ist aber so. Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit, es sei denn, man ist Fahrer eines DienstKfz.
Die Quelle hatte ich dir ja genannt:
Zitat
Reisezeiten und Wartezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch insbesondere insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, als sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen. Reisezeiten werden darüber hinaus als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1.die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird oder
2.sie als Selbstfahrerzeiten bei Benutzung eines Dienstfahrzeugs entstehen.
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Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #94 am: 05. Februar 2016, 15:57:49 »

Dieses AZV Tool ist auch die Pest. Ich hoffe das wird noch überarbeitet....
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LwPersFw

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #95 am: 05. Februar 2016, 16:33:46 »

Das von Ralf bzgl. der Reisezeiten genannte ist auch keine neue Regelung
der Bundeswehr in der SAZV... denn so war es auch schon im DZAE geregelt...

...weil geltendes Arbeitsrecht...

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu mehrfach entschieden...
Ergebnis: 
Es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer während der Dienstreise im Wortsinn macht.

Sitzt er beispielsweise nur in der Bahn, im Auto als Mitfahrer, oder im Flieger, liest eine private Zeitschrift, isst oder döst, so gilt die Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Eine Ruhezeit ist jener Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss.

Also eben auch dann, wenn der Chef zwar die Nutzung solch öffentlicher oder dienstlicher Verkehrsmittel anordnet, nicht aber auch noch, welche Aufgaben während der Fahrt erledigt werden müssen.

Wer also seine Zeit im Verkehrsmittel nach Belieben gestalten kann, solange er unterwegs ist, der verbringt dort keine Arbeitszeit und kann dafür auch keine Vergütung verlangen.

Deshalb gilt die Reisezeit nur für den Fahrer als Arbeitszeit...
...ggf. max. für den erforderlichen, nach Vorschriften (z.B. Lenkzeiten)
zwingend erforderlichen, Beifahrer.

Der auf dem Rücksitz "dösende" Mitfahrer hat nur Anspruch
auf sein Gehalt bis zur täglichen Regelarbeitszeit.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #96 am: 05. Februar 2016, 17:00:50 »

Zitat
Bei einer angeordneten Dienstreise an einem Tag mit Ende um 01:00 Uhr des folge Tages und darauffolgender Ruhezeit von 11 Stunden beginnt der Dienst am folge Tag ab 12:00 Uhr.

Wenn die Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeiten nicht als Dienst zählen, brauchst du auch keine 11 Stunden Ruhezeit einhalten......



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Daze1988

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #97 am: 25. Februar 2016, 16:20:33 »

Hallo an alle Mitstreiter,
wie im Betreff schon zu erkennen beschäftigt mich das Thema EUAZR.
Die Kompanie plant eine 72-Stunden-Übung (durchgehend versteht sich). Da die neue Richtlinie allerdings nach 13 Stunden Dienst 11 Stunden Pause vorsieht und die Übung weder einsatzvorbereitend ist, noch zum Erwerb einer ATN o.ä. dient erschließt sich für mich auch kein Grund, weshalb man die Richtlinie getrost ignorieren können sollte.
Belehrt mich bitte eines Besseren falls ich mit meinem Gedankengang unrecht habe.
Beste Grüße
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Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #98 am: 25. Februar 2016, 16:29:20 »

Gut. Machen wir hier weiter. Hier gehört es ja auch her.

Der Chef kann getrost auf die 13/11 Stunden Regel verzichten. Wenn er es für nötig hält länger als 13 Stunden Dienst zu machen um ein Ausbildungsziel zu erreichen darf er dieses anordnen.

Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass sich das dem einzelnen Soldaten erschließen muss.
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Merowig

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #99 am: 10. April 2016, 11:06:22 »

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-41-stunden-woche-bei-der-bundeswehr-14170430.html
Zitat
41-Stunden-Woche
Manöver ohne Deutsche – wegen Überstundengefahr
Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) kritisiert die neuen Arbeitszeitregeln bei der Bundeswehr. Es könne nicht sein, dass die Soldaten Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen könnten.
(...)
So kann eine Einheit an einer für vier Wochen geplanten internationalen Übung in Norwegen nur zwölf Tage teilnehmen, da sonst zu viele Überstunden anfallen würden. Bei Nato-Partnern stößt das auf Unverständnis.
(...)

War ja abzusehen.... ::)

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Fortuna audaces iuvat

CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #100 am: 10. April 2016, 11:09:36 »

Ohne die genauen Umstände zu kennen, klingt dies aber eher danach, dass hier schlecht geplant wurde (wenn dass alles überhaupt so stimmt).
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Merowig

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #101 am: 10. April 2016, 11:20:54 »

Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
http://www.bild.de/politik/inland/bundeswehr/nur-bedingt-einsatzfaehig-45290354.bild.html
„Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“
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Fortuna audaces iuvat

CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #102 am: 10. April 2016, 11:29:01 »

Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
„Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“

Genau das meine ich. "Drohende Überstunden" sind wohl kaum der Grund, sondern vermutlich schlechte Planung oder Unkenntnis der Möglichkeiten, die die SAZV bietet.
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Ralf

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Jens79

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #104 am: 10. April 2016, 13:11:01 »

Davon mal ab das die SAZV mir persönlich sehr gut zuspielt, sehe ich hier das Problem nicht.

Entweder ist die NATO Übung so wichtig das sie in die Ausnahmen fällt, oder dann eben nicht.
Wäre das Problem rechtzeitig erkannt worden, hätte man sicherlich treu deutsch von unten nach oben gemeldet "Geht nicht" .

Mal gespannt was da noch so bei rumkommt.
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