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Autor Thema: Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten  (Gelesen 94376 mal)

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #150 am: 05. Dezember 2016, 22:29:48 »

Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?

Nein, es soll. Und soll ist muss, wenn kann.

Grundsätzlich soll der Ausgleich von Mehrbelastungen im direkten Anschluss an diese Erfolgen - mindestens mit den vorgeschriebenen 11 Stunden Dienstfrei. Davon kann es mal im Einzelfall eine Abweichung geben, wenn dies aber in einer Einheit zur Regel wird, wird mutmaßlich gegen die SAZV verstoßen.
Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.

Gruß Andi
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JFSTanker

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #151 am: 22. Februar 2017, 20:13:29 »

Ich habe zu dem Thema auch mal eine Frage, bzw Meinung :

Wieso ist es nicht mehr gewollt, dass ich für meine Mehrarbeit zwischen finanzieller Vergütung und Freistellung vom Dienst wählen kann, so wie es früher auch möglich war ?
Aus Gründen der Fürsorge, Vermeidung von Überbelastung, Burnoutproblemen!? Gerechtere Arbeitsverteilung !?
Arbeit fällt immer da hin, wo sie gemacht wird. Das wird immer so bleiben!  Ich bin 3X6 Jahre alt und weiß doch, was gut für mich ist und ob ich mit der "Belastung" klar komme.
Ich habe in den jahren 2012-2015 jedes Jahr 12 Tage FvD angesammelt, die man nehmen musste pro Monat. Somit hatte ich 38-40 Urlaubstage. Da träumt manch zivilist von! Für den  Rest der Mehrarbeit, durch Wache/UVD/Übungsplatzaufenthalten/Flüchtlingshilfe/Marschveranstaltungen/usw., gab es mächtig Cash!
Wieso wird mir und anderen Kameraden, die finanzielle Vergütung bevorzugen, das verwehrt?

Es kam sogar soweit,  dass 2016 mein TE-Führer gesagt hat: ,,Ich hätte Dich zwar lieber mit auf dem Platz als XY, aber Du musst Deinen Urlaub abbauen."
Und ich wäre gerne auf diesen Übungsplatz gegangen.
Was soll ich mit haufenweise Urlaub, wenn ich im Urlaub kein Geld habe, um es aus zu geben?
Dienst und leben am Standort ist günstiger als alles andere! 
Für Leute ohne Frau und Kind Zuhause ist das sehr schade, gleichwohl ich hier nicht den Anschein erwecken will, dass ich mich gerne versklaven lasse, oder keine sozialen Kontakte außerhalb des Dienstes zu schätzen weiß.

Durch diesen ganzen Urlaub, den gerade die "Leistungsträger" einer Einheit abzubauen haben, bleiben Dinge auf der Strecke.
Personalmangel wird quasie Potenziert! Feldwebel, die in meiner TE rar gesäht waren, waren natürlich überall eingebunden und haben Urlaub ohne Ende aufgebaut. Dafür fehlten sie dann in der Zeit, in der sie den Urlaub abbauen mussten.  Keine Ausbilder--->Eierschaukeln, dank dem stiefmütterlich behandelten Thema "Sport nur mit Übleiter" war nichtmal das möglich.

Dann hatten wir nur 4 von 5 MKF, der Rest der Mannschafter waren FWDLer, die nicht die notwendige Fahrerlaubnis hatten. 
Was war das Resultat? Man hat sich mit dem  "Pendantzug" der Nachbarbatterie die Übungsplätze "geteilt", weil unsere MKF im befohlenen Urlaub waren. Dank EUAZR!
Das ist nur ein Beispiel, wie die Einheiten irgendwelche Entscheidungen von oben irgendwie kompensieren müssen. Man findet immer Mittel und Wege und improvisiert. Und am Ende ist der Auftrag irgendwie erfüllt. irgendwie wird es zurecht geschummelt, ohne das etws auffällt. Die Truppe ächzt unter solchen Bedingungen!
Man muss ehrlicherweise dazu sagen, das unsere Einheit wirklich außergewöhnlich stark "Übungsgeplagt" war im Jahr 2016. Aber es ist ein Exempel

Manche mögen sagen: ,,Alle sind gegen Neuerungen, aber am Ende funktioniert es doch." Ja, es funktioniert, irgendwie. Weil es befohlen ist und alternativlos ist!
Am Ende steht das Lügengerüst...
In meinen Augen: schlechte Beschwerdekultur. Niemand, der was werden will äußert echte Kritik und sagt er kann den Auftrag nicht leisten. Aus der Not wird die Tugend und in der echten Not wird das mit Blut bezahlt werden.
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alea iacta est

Tasty

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #152 am: 22. Februar 2017, 20:29:31 »

Ich habe zu dem Thema auch mal eine Frage, bzw Meinung :

Wieso ist es nicht mehr gewollt, dass ich für meine Mehrarbeit zwischen finanzieller Vergütung und Freistellung vom Dienst wählen kann, so wie es früher auch möglich war ?
Aus Gründen der Fürsorge, Vermeidung von Überbelastung, Burnoutproblemen!? Gerechtere Arbeitsverteilung !?

Nein, aus einem ganz profanen Grund: Weil Geld immer knapp ist, nicht nur bei Dir, sondern auch im Einzelplan 14, also dem Verteidigungshaushalt.
Mit der Soldatenarbeitszeitverordnung setzt man schlicht europäisches Recht um, weil man es musste und gar keine andere Wahl hatte. Und weil dem Dienstherrn nur das wichtig war und keineswegs etwa Dein Wohl oder die Berufszufriedenheit der Soldaten gilt natürlich als Randbedingung: Es darf nichts kosten.
Wenn sich jeder seine Überstunden auszahlen lassen würde, dann entsünden dadurch Mehrausgaben im Haushalt, und das seid ihr, liebe Kameraden, unseren Haushältern einfach nicht wert. So einfach ist das.
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Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #153 am: 22. Februar 2017, 20:30:45 »

Die Entscheidungen von oben resultieren aus einem Gesetz. Soll man oben sagen, dass die Truppe gegen Gesetze verstoßen soll?
Das muss man nicht gut finden, aber es ist halt so. Als Arbeitgeber bleibt dir da null Spielraum. Es sind bereits jetzt über 1000 DP zu Kompensation der Einschränkungen aufgrund SAZV ausgebracht worden und es werden jetzt noch einmal DP dafür ausgebracht.
Es stellt sich immer grundsätzlich die Frage, ob der Arbeitsaufwand immer nötig ist oder Effizienz im Einsatz der Ressource angesagt wäre.
Und ja, es ist für den Gesundheitsschutz und ja, ich ärgere mich auch über die SAZV. Nicht weil kein Geld ausbezahlt bekomme, sondern weil ich andauernd Ärger bekomme, weil ich zu viele Überstunden habe, auch wenn die immer zu hunderten verfallen lasse. Jahrelang kein Problem, jetzt schon. Aber ändern kann ich nichts daran und es lohnt sich nicht darüber auszuregen weil es ist, wie es ist (siehe mein erster Satz).

@Tasty: nein, das ist schlichtweg falsch.
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KlausP

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #154 am: 22. Februar 2017, 20:37:21 »

Zitat
Mit der Soldatenarbeitszeitverordnung setzt man schlicht europäisches Recht um, weil man es musste und gar keine andere Wahl hatte.

Die hätte man schon gehabt, man wollte sich aber die Arbeit sparen, indem man Ausnahnen für bestimmte Berufsgruppen definiert. Das betrifft ja nicht nur Soldaten sondern z.B. auch Polizisten und Angehörige von Berufsfeuerwehren oder Rettungsdiensten.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JFSTanker

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #155 am: 22. Februar 2017, 20:41:57 »

Wir sind kein Arbeitgeber wir sind eine Armee!!!! (oder sollten eine sein!)

Ich will nicht sagen ich sehne den Krieg herbei - weil ich mit als erster draufgehe und krieg nicht schön ist für unser Land- aber das würde den ganzen Bürokraten mal aufzeigen, was sie alles verbocken , wenn sie in ihren Sandkästen und in ihren Großdeutschen Lagekarten garnicht hinterherkommen mit dem durchstreichen der blauen taktischen Zeichen und dem wegwischen und neuzeichnen der FLOT... :-[

Gehört nicht ganz in den Kontext aber : ,,Man kan einen Verband mit einem Federstrich auflösen, aber es dauert 10 jahre und mehr, um ihn wieder auf zu stellen!" (Generalmajor Trull a.D.)

Unsere Marinierten sind ja quasie schon Saisonarbeiter, weil wenn sie das erste halbe Jahr auf See sind, können sie das zweite halbjahr urlaub abbauen überspitzt gesagt. :)
Im Amt mag das funktionieren, mit Kernarbeitszeiten und Arbeit, die man sich einteilen kann. Aber bei der "echten" Bundeswehr, mit Ausbildung und Übungsplatz und realen militärischen Aufträgen ist die EUAZR schlichtweg Hahnebüchen!
Da sagt der Chef was ich zu tun habe, mit einem Zeitansatz und nicht:  ich mache 9 Stunden am tag so viele Akten wie ich schaffe... (überspitzt gesagt) Aber es trifft es im Kern.

Andere Länder schaffen es doch auch.... ich will nicht alles schlecht reden, aber es ist so unglaublich schade.

Probleme, die unsere Mannschafter nach einem Monat EUAZR in der Praxis sofort richtig erkannt haben  oder sogar vorher schon prognostiziert haben, werden -anscheinend- immernoch von den hochstudierten Politikern wegignoriert.... :-(


« Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 21:04:24 von JFSTanker »
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #156 am: 22. Februar 2017, 21:38:59 »

... Das betrifft ja nicht nur Soldaten sondern z.B. auch Polizisten und Angehörige von Berufsfeuerwehren oder Rettungsdiensten.

Na ja und im Gegensatz zu Polizisten etc. hat man bei der SAZV ja sehr wohl die Besonderheiten einer Armee berücksichtigt und neben den Abweichungen im Grundbetrieb auch die Ausnahmetatbestände festgeschrieben.
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Tasty

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #157 am: 22. Februar 2017, 22:24:45 »

Die hätte man schon gehabt, man wollte sich aber die Arbeit sparen, indem man Ausnahnen für bestimmte Berufsgruppen definiert.

Ob das dann vor dem EuGH Bestand gehabt hätte, ist eine ganz andere Frage. So einfach, wie Du das hier darstellst, ist es keineswegs.

Ausserdem wäre die Ungleichbehandlung von Berufsgruppen erstens rechtssicher und zweiten auch so, dass es einem gesellschaftlichen Diskurs standhält zu begründen gewesen.
Ich gebe zu, dass es mich schon etwas verwundert, wenn sich Soldaten das Beibehalten einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Hinblick auf die Arbeitszeit wünschen statt mit Nachdruck zu fordern, endlich die weitreichenden Ausnahmen der jetzigen Regelung abzuschaffen und mit anderen Erwerbstätigen gleichgestellt zu werden.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #158 am: 22. Februar 2017, 22:36:31 »

Soldaten sind keine Erwerbstätige.
Und weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz und genau das wollte in Deutschland niemand anpacken, so dass dann diese großteils ungeeignete Sturzgeburt entstanden ist. Die war so von der Ministerin übrigens explizit gewollt gegen den Willen aller Inspekteure und war wohl eine Art Abrechnung mit einem ehemaligen Staatssekretär, der es über Jahre ausgesessen hat eine Vorlage zu schreiben.
Weiterhin wären Eingriffe der EU in die Konstitution der Streitkräfte von Mitgliedsstaaten schlicht ein Verstoß gegen EU-Recht, auch aus diesem Grund werden alle Formen der Ausnahmen für Streitkräfte in den Mithliedsstaaten akzeptiert.
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #159 am: 22. Februar 2017, 23:00:06 »

..  weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz ...

Genau das ist ja mit der SAZV umgesetzt. Passt also.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #160 am: 23. Februar 2017, 07:02:33 »

Genau das ist ja mit der SAZV umgesetzt. Passt also.

Eine Verordnung ist kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung. Und damit zwar eine Norm mit Gesetzeskraft, aber von der Exekutive selbst erlassen und nicht vorm Parlament und damit eben nicht das, was man sich von Seiten der EU vorgestellt hat.

Gruß Andi
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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #161 am: 23. Februar 2017, 07:26:17 »

Die gesetzliche Grundlage ist der Paragraph 30 c  des Soldatengesetzes und die SAZV ist die Verordnung, die das Nähere dazu regelt. Ein ganz normales Verfahren.
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Tasty

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #162 am: 23. Februar 2017, 07:36:58 »

..  weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz ...
Auch eine Verordnung ist materielles Bundesrecht und steht in der Verbindlichkeit einem Gesetz gleich.
Eine Verordnung ist kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung.

Dann hättest Du oben korrekt formulieren müssen "...in einem formellen Gesetz..."  (Klarheit der Beriffe, sagte mein OSH-HslLtr immer)

Im §30c IV SG sind die Ausnahmetatbestände übrigens formell-rechtlich aufgezählt, wenngleich auch nicht abschliessend sondern in einem offenen Katalog.
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #163 am: 23. Februar 2017, 07:46:50 »

Doch, der Katalog der Ausnahmetatbestände ist abschließend und nicht offen. Ein neuer Ausnahmetatbestand würde eine Gesetztesänderung erfordern.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #164 am: 23. Februar 2017, 08:08:23 »

§30 c SG war nie das Problem, denn die 41-Stundenwoche haben wir seit Jahren - auch wenn die Gesetzesänderung damals der Truppe gar nicht kommuniziert wurde. Und der Inhalt dieses Paragraphen lässt sehr viel Spielraum.
Das Problem ist eine mit heißer Nadel gestrickte Rechtsverordnung (gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung), die ganz nebenbei die Einsatzfähigkeit der deutschen Streitkräfte einschränkt wenn nicht sogar vollständig beerdigt.

Gruß Andi
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