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Nutcho:
Hallo Kameraden,

zu meiner Situation: Saz 8, im 2. Dienstjahr, Fw AFD. Der Truppenarzt hat den Verdacht auf eine Schilddrüsenüberfunktion geäußert, da ich mit Beschwerden zu ihm kam(Schlafstörungen, Gewichtsabnahme) . Muss jetzt zum Facharzt. Nun meine Sorge: Werde ich wegen sowas Dienstunfähig erklärt oder müssen dafür schon schwerwiegendere Krankheiten vorliegen?

Grüße
Steffen

Andi8111:
Hallöchen. Während das abgeklärt wird und die Werte eingestellt werden, bist du vorrübergehend nicht verwendungsfähig. Wenn es einmal eingestellt ist und die Werte mehrmals nacheinander im grünen Bereich sind, bist du wieder verwendungsfähig mit Einschränkungen. Was für einer Verwendungsreihe gehörst du an?

Im übrigen kann man seinen Truppenarzt das auch fragen...

Nutcho:
Was bedeutet in dem Fall vorübergehend nicht verwendungsfähig? Bin ich dann KzH oder wie darf ich das verstehen? Ich kann meinem Dienst ja ganz normal nachgehen, bzw. den Lehrgängen ganz normal folgen.
Instandsetzung.

Andi8111:
Ja, es sieht so aus, dass bei dieser Art der Erkrankung der Betrieb normal weiterläuft. Neue BA 90/5 werden dann aber mit "vorrübergehend nicht verwendungsfähig" negativ beschieden.
Die behandelte und eingestellte Schilddrüsenüberfunktion schränkt deine Verwendung nicht ein.

Aber da es sich um eine Überfunktion handelt, muss man das Ergebnis der Untersuchungen vom Facharzt abwarten!
Diese Aussagen gelten alle natürlich nur ohne Gewähr.

Ich bitte dich deshalb, deinen Truppenarzt nach dem Ablauf zu fragen. Du kannst den Facharzt nach dem Termin auch löchern.
Diese Überfunktion kann nämlich viele Ursachen haben. Manche liegen nicht an der Schilddrüse, sondern an anderen Organen. Deshalb kann ich dir nichts wirkliches sagen..

Nutcho:
Falls es sich aber um eine normale Überfunktion handelt führt das nicht zur Dienstunfähigkeit oder? das ist doch was, was sich behandeln lässt.

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