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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WICHTIG !!!! Krankenversicherung  (Gelesen 73616 mal)

LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #90 am: 17. Januar 2021, 08:42:49 »

Für den Fall, dass es noch nicht erwähnt wurde:

Die 9/10 Regelung ist durch den Gesetzgeber deutlich entkräftet worden.

Für jedes Kind bekommt man nun 3 Jahre als GKV Mitgliedschaft zuerkannt. So wie ich es verstanden habe kann man so auch zuviel gezahlte Beiträge zurückverlangen.


Guten Tag,

kürzlich hatte ich einen Vortrag des Sozialdienstes gehabt und dort sagte man uns, dass mit dem Artikelgesetz nun auch das Problem mit der Krankenversicherung der Rentner behoben worden ist.

Da ich die beitrage hier immer recht fleißig verfolge war ich etwas verwundert, denn mein letzter Stand war, dass man als lebensälterer Soldat schon eine Mitgliedschaft ohne Leistungen in der GKV benötigt um sicher in die KVDR zu gelangen.

Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass es wohl eine Beihilfe geben wird, die den mehranteil von GKV und KVDR ausgleichen soll.
War die Aussage in dem Vortrag korrrekt?


siehe   Beitrag vom 23. Mai 2019, 06:38:59


und hier ( ab 01.01.2021 ) der verabschiedete Gesetzestext ( oder im Beitrag vom 23.05.19 )

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11b.html


Im Link fehlt noch der neue Absatz (4)  ...  weil :

 § 11b Absatz (4) des Soldatenversorgungsgesetzes tritt erst am 1. Januar 2021 in Kraft.


Anmerkung:
Dies betrifft die Lösung des Problems "9/10-Regel" im Rahmen der Krankenversicherung als Rentner.

Dabei gilt es aber auch zu beachten:

"„(2) § 11b Absatz 4 findet Anwendung auf ehemalige Soldaten auf Zeit, die ab dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.“

Wer vor dem 31.12.2018 DZE hatte und von der 9/10-Regel betroffen ist >> § 106 SGB VI


Und beachten ...

Über eine Mitgliedschaft ohne Leistungen in der GKV während der Zeit als SaZ ... zählt man als Vollmitglied in der GKV ... wenn es um die 9/10-Berechnung geht, um Zugang zur KVdR zu haben.

Der Zuschuss über den § 11b Absatz 4 SVG ( oder § 106 SGB VI ) bekommt man auf Antrag, weil man eben nicht mehr in die KVdR kommt.

Hier muss man sich als Lebensälterer VOR ( !!! ) der Einstellung als SaZ damit auseinandersetzen... was im persönlichen Einzelfall besser ist/sein könnte !!!!

Denn:
Wer für sich persönlich diese Option unbedingt erhalten will ... kommt als Lebensälterer nicht um die Anwartschaft (bei ruhenden Leistungen) in der GKV herum.
            Wichtig : Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ abgeschlossen werden !





Woraus ziehen Sie Ihre Aussage ??

Zitat
Für jedes Kind bekommt man nun 3 Jahre als GKV Mitgliedschaft zuerkannt

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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #91 am: 17. Januar 2021, 09:38:21 »

Zitat
Woraus ziehen Sie Ihre Aussage ??

Zitat

Für jedes Kind bekommt man nun 3 Jahre als GKV Mitgliedschaft zuerkannt


Ich vermute Sie meinen dies.
Diese Änderung gilt aber bereits seit 01. August  2017

z.B. hier erläutert

https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/930471/9-10-regelung-entschaerft-das-aendert-sich-fuer-rentner



Dies ist etwas Anderes, als der o.g. neue § 11b Absatz (4) des Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Dieser trat am 01.01.2021 in Kraft.




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Oberstaber

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #92 am: 20. Januar 2021, 02:51:36 »

hier ging es doch die ganze Zeit um die Krankenversicherung der Rentner bei denen langjährige Zeitsoldaten ausgeschlossen sein können weil sie in ihrer 2. Beschäftigungshälfte nicht zu 90% Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ware,, oder?

Diese Regelung ist nun deutlich (schon vor 4 jahren) entschärft worden.  Ein SaZ 25 der DZE mit 50 Jahren hatte und Vater/Mutter von 5 Kindern ist kommt so noch in die Krankenversicherung der Rentner.
Mit dem Soldatenversorgungsgesetz hat das gar nichts zu tun.

Die Diskussion hier war doch schon Jahre alt, wie kann die sich dann auf ein Gesetz das erst jahre später in Kraft tritt beziehen?

Vielleicht hatte ich aber auch einfach nur zuwenig Schlaf ;-)
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #93 am: 20. Januar 2021, 14:07:32 »

hier ging es doch die ganze Zeit um die Krankenversicherung der Rentner bei denen langjährige Zeitsoldaten ausgeschlossen
sein können weil sie in ihrer 2. Beschäftigungshälfte nicht zu 90% Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ware,, oder?

Richtig, dass habe ich ja auch nicht in Frage gestellt  ;)

Ein SaZ 25 der DZE mit 50 Jahren hatte und Vater/Mutter von 5 Kindern ist kommt so noch in die Krankenversicherung der Rentner.

Es kommt immer auf die Einzelfallbetrachtung an...
Und ich bezweifle das 5 Kinder der Normalfall sind...  ;)

Und … hier geht es nicht um Kameraden, die z.B. mit 18/20 SaZ werden... und dann mit 43/45 ausscheiden und dann noch bis 67 in der GKV sind...
Da kann das … inkl. der Kinderzeiten … für die KVdR passen.

Es geht primär um lebensältere SaZ, die erst spät in die Bw kommen 30+.

Für diese können sich - auch bei 5 Kindern - erhebliche Lücken ergeben...


Und für diese Kameraden wurde die neue Regelung in das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) aufgenommen.

Zitat
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG

 "Dem § 11b wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte ehemalige Soldaten
 auf Zeit, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können
 auf Antrag ab dem Beginn der Rente einen Unterhaltsbeitrag zu ihren Beiträgen zur
 Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhalten, sofern sie die Vorversicherungszeit
 zur Krankenversicherung der Rentner nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
nur auf Grund ihrer Dienstzeit nicht erfüllt haben.

 Der Unterhaltsbeitrag darf nicht höher sein als der Unterschiedsbetrag zwischen
 den tatsächlich zu entrichtenden Beiträgen und den Beiträgen, die bei einer Mitgliedschaft
 in der Krankenversicherung der Rentner zu entrichten wären.

 Ein Unterhaltsbeitrag wird nicht gewährt, sofern die beitragspflichtigen Einnahmen des
 ehemaligen Soldaten auf Zeit 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Absatz 3
 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch überschreiten.

 Bei Unterschreiten dieser Grenze kommt ein Unterhaltsbeitrag dann in Betracht, wenn
 die zu entrichtenden Beiträge mehr als 15 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen
 des ehemaligen Soldaten auf Zeit betragen.
 Die wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Soldaten auf Zeit sind angemessen zu berücksichtigen.“

"§ 106 wird wie folgt geändert:

 a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
 b) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) § 11b Absatz 4 findet Anwendung auf ehemalige Soldaten auf Zeit,
die ab dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.“



« Letzte Änderung: 20. Januar 2021, 14:18:03 von LwPersFw »
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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #94 am: 23. Januar 2021, 11:37:35 »

Ich bin etwas verwirrt:
Hatten den sozialdienst und bundeswehrverband bei uns zu einem informationsgespräch.

es geht um die KVDR und die 9/10 regelung
(versuche meine problem schilderung kurz zu halten und werde auch nicht die richtigen fachbegriffen finden, aber hoffe man erkennt meine problem).

der sozialdienst meinte: während ihr soldat seit (SaZ) werdet ihr nicht als GKV geführt deswegen schließt eine "ruhende mitgliedschaft" bei einer GKV ab. so werdet ihr weiter geführt und es gehen keine anrechnungsjahre für die KVDR verloren.
der verband meinte: während ihr SaZ seit, bzw. zum DZE werdet ihr so behandelt, als währed ihr die ganze zeit KV gewesen. das regelt die bundeswehr und ihr braucht da keine "ruhende mitgliedschaft" bei der GKV.

Welche aussage ist den nun richtig?
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #95 am: 23. Januar 2021, 12:50:12 »


der sozialdienst meinte:

während ihr soldat seit (SaZ) werdet ihr nicht als GKV geführt deswegen schließt eine "ruhende mitgliedschaft" bei einer GKV ab. so werdet ihr weiter geführt und es gehen keine anrechnungsjahre für die KVDR verloren.


Dies KANN man machen, kostet nur für den Soldaten ca. 65 € ... als Familienversicherung wohl um die 180 € und hat, wie richtig genannt den Vorteil, dass die gesamte Zeit als SaZ als Vollmitgliedschaft in der GKV gilt, wenn es u.a. um die 9/10-Berechnung geht.

Vorteil: Wenn es sonst keine Unterbrechungen gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, in die KVdR zu kommen.


der verband meinte:

während ihr SaZ seit, bzw. zum DZE werdet ihr so behandelt, als währed ihr die ganze zeit KV gewesen. das regelt die bundeswehr und ihr braucht da keine "ruhende mitgliedschaft" bei der GKV.


Hier stellt sich die Frage, in welchem Kontext dies gemeint war ?
Ggf. nur "unglücklich" ausgedrückt...

Auf jeden stimmt die Aussage:

Zitat
während ihr SaZ seit, bzw. zum DZE werdet ihr so behandelt, als währed ihr die ganze zeit KV gewesen.

so - bezogen auf die 9/10-Regel - nicht !

Was gilt ab DZE:

1.
Wenn der SaZ nichts unternimmt, ist der SaZ i.d.R. mit DZE seit 01.01.2019 automatisch in der GKV versichert.
(Ausnahmen sind zu beachten)

2.
Zur 9/10-Regel gilt...
Wer während der Dienstzeit nicht eine freiwillige Versicherung ohne Leistungsbezug (Anwartschaft) in der GKV hatte...bekommt diese Zeiten auch nicht als Mitgliedschaft in der GKV angerechnet.

Weil es dadurch, eben gerade bei lebensälteren SaZ, dazu kommen kann, dass es nicht für den Zugang zur KVdR reicht, wurde die Möglichkeit des o.g. § 11b Absatz 4 SVG geschaffen.

Sinn:
Wer nicht in die KVdR kommt, kann freiwilliges Mitglied der GKV werden und erhält dann den Zuschuss nach § 11b Absatz 4 SVG.


Und daneben gilt noch

Zitat
Wie ich hier ja schon einmal ausgeführt hatte, gibt es ja noch den § 106 SGB VI.

Was dann im Einzelfall die - finanziell - bessere Lösung ist ...

§ 11b Abs 4 SVG    oder      § 106 SGB VI

...muss jeder für sich und auf seine persönliche Situation bezogen prüfen.

« Letzte Änderung: 23. Januar 2021, 12:52:46 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Pflegeversicherung PPV
« Antwort #96 am: 22. Mai 2021, 12:00:05 »

Wer von seiner privaten KK zur PPV noch nicht informiert wurde,  bzw. es noch nicht mitbekommen hat...

"Warum steigt der Beitrag meiner privaten Pflegepflichtversicherung?

Ab dem 01. Juli 2021 werden für Versicherte mit Beihilfeanspruch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung erhöht.

Diese Beitragsanpassung erfolgt bei allen privaten Krankenversicherungen, da der Tarif PVB einheitlich vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) kalkuliert wird. Die bei den einzelnen Unternehmen zu zahlenden Beiträge unterscheiden sich nur geringfügig aufgrund der unternehmensindividuellen Kostensätze für Betrieb und Leistungsregulierung."

Dies betrifft auf jeden Fall BS/Beamte mit privater Anwartschaft/KV und SaZ mit einer privaten Pflegeversicherung.

Bsp. : Mein Beitrag steigt von 24 auf 36 € / Monat

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Mathias85

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #97 am: 25. Februar 2022, 08:41:43 »

Guten Morgen,

ich habe 2015 mit 30 Jahren erstmalig meinen Dienst angetreten, SaZ 12. Habe die obligatorische Pflegepflicht abgeschlossen, zusätzlich mit einer großen Anwartschaft. Ziel war es entweder BS zu werden oder im Anschluss die Beamtenlaufbahn einzuschlagen.
Mittlerweile haben sich die Pläne geändert. Aufgrund einer Erkrankung scheidet BS aus und die Beamtenlaufbahn erscheint auch nicht mehr attraktiv. Ich mag aber meinen Dienstposten und die Arbeit also habe ich mich vor kurzem entschieden eine Weiterverpflichtungserklärung abzugeben, SaZ 25. Diese wurde nun positiv beschieden und ich scheide damit mit exakt 55 Jahren aus (Geburtstag im April).

Wenn ich diesen Thread nun richtig interpretiere kann ich nun tatsächlich nach Ausscheiden wieder zurück in die GKV (ich war vor Dienstbeginn auch in der GKV). Lediglich der Zugang in die KVdR ist wohl nicht mehr möglich. Eine "Anwartschaft" dafür hätte ich ja schon mit Dienstbeginn abschließen müssen.
Aber durch den §11 Abs. 4 werden die Mehrkosten ja etwas kompensiert, richtig?

Die große Anwartschaft könnte ich ja nun eigentlich ersatzlos kündigen, so oder so. Da ich in jeden Fall zurück in die GKV möchte. Oder sollte ich die lieber weiterlaufen lassen?
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #98 am: 26. Februar 2022, 11:51:29 »

Guten Morgen,

ich habe 2015 mit 30 Jahren erstmalig meinen Dienst angetreten, SaZ 12. Habe die obligatorische Pflegepflicht abgeschlossen, zusätzlich mit einer großen Anwartschaft. Ziel war es entweder BS zu werden oder im Anschluss die Beamtenlaufbahn einzuschlagen.
Mittlerweile haben sich die Pläne geändert. Aufgrund einer Erkrankung scheidet BS aus und die Beamtenlaufbahn erscheint auch nicht mehr attraktiv. Ich mag aber meinen Dienstposten und die Arbeit also habe ich mich vor kurzem entschieden eine Weiterverpflichtungserklärung abzugeben, SaZ 25. Diese wurde nun positiv beschieden und ich scheide damit mit exakt 55 Jahren aus (Geburtstag im April).

Wenn ich diesen Thread nun richtig interpretiere kann ich nun tatsächlich nach Ausscheiden wieder zurück in die GKV (ich war vor Dienstbeginn auch in der GKV). Lediglich der Zugang in die KVdR ist wohl nicht mehr möglich. Eine "Anwartschaft" dafür hätte ich ja schon mit Dienstbeginn abschließen müssen.
Aber durch den §11 Abs. 4 werden die Mehrkosten ja etwas kompensiert, richtig?

Die große Anwartschaft könnte ich ja nun eigentlich ersatzlos kündigen, so oder so. Da ich in jeden Fall zurück in die GKV möchte. Oder sollte ich die lieber weiterlaufen lassen?


Bitte einmal im u.g. Link in die FAQ einlesen...

Dort wird Vieles beantwortet.

Ob man die Anwartschaft in der PKV aufrecht erhält... ist eine individuelle Frage...

Grundsätzlich sicherlich in Ihrem Fall entbehrlich...

Was aber wenn es z.B. zu einem Einsatzschaden mit dauerhaft GdS 30+ kommt ?

Dann besteht ja die Möglichkeit der Übernahme BS/Beamter.

Und dann wäre die große Anwartschaft "Gold wert" und die kleine Anwartschaft "Silber" ...

Denn in beiden Varianten muss Sie die private KV in einen Normal-Tarif aufnehmen - auch mit Einsatzschaden.
"Gold" hat dann noch den Vorteil eines i.d.R. geringeren Beitrags, als wenn nur "Silber" gewählt wurde.

Aber dies zu bewerten ... da können nur Sie selbst entscheiden...


https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332

« Letzte Änderung: 23. März 2022, 06:33:48 von LwPersFw »
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Mathias85

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #99 am: 27. Februar 2022, 08:43:16 »

Vielen Dank für die Antwort und den Link!
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Kannemann

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #100 am: 02. November 2022, 14:57:17 »

Sehr geehrte Kameraden,
 
ich wollte auf eine Sache aufmerksam machen, die einer Bekannten von mir in den letzten Wochen passiert ist.
Besagte Kameradin wurde von einem Kameraden aus der AGA angerufen, welcher meinte sie müsste sich dringend um ihre Krankenversicherung kümmern, da es wohl eine Gesetzesänderung gab und sie nach der Dienstzeit sonst etliche tausend Euro nachzahlen müsse. Dieser „Kamerad“ leitete daraufhin ihren Kontakt an einen sog. „Spezialisten für den Öffentlichen Dienst“ weiter. Es dauerte nicht lange, bis sich der „Spezialist“ bei ihr meldete.
Er vereinbarte mit ihr einen persönlichen Termin, um über die Gesetzesänderung aufzuklären. Bei dem Gespräch war auch der Vater meiner Bekannten dabei ( Hauptmann a.D. der Panzertruppe). In dem Gespräch ging es wohl weniger, um irgendwelche Gesetzesänderungen, sondern primär um den Verkauf von diversen Versicherungen.
Der sog. Spezialist war wohl Anfang 20 und kam extra aus München zum Beratungstermin nach Aachen und erzählte, dass er selbst etliche Jahre bei der Bundeswehr war und durch einen Dienstunfall im Auslandseinsatz leider seinen Dienst quittieren musste. Der Vater meiner Bekannten wurde dann wohl noch misstrauischer und stellte Fragen zum Einsatz (Wann? Wo? Mit welcher Einheit er im Einsatz war?). Da kam der Berater wohl das erstmal richtig ins Stottern, da seine Geschichte wohl vorne und hinten nicht gestimmt hat.
Im Termin wurden dann folgende Versicherungen angeboten.
 
Lebensversicherung von der DBV für 169€ monatlich (hier wurde gesagt, man bekommt das Geld später wieder zurück (auch gelogen gewesen)
Lebensversicherung von der Lichtenstein-Life 80€ monatlich. (hier hat der Berater wohl gesagt, dass die Bundeswehr 40€ dazu zahlt, stellte sich im Nachgang als Lüge raus)
Unfallversicherung der HDI für 36€ monatlich ( war wohl ein 5 Jahresvertrag)
Haftpflichtversicherung HDI für 11€ monatlich
Rechtsschutzversicherung Itzehoer 18€ monatlich
Krankenversicherung DBV 40€ monatlich
In Summe 354€ monatlich (Wahnsinn)



 
Der Vater wurde immer skeptischer und fragte den Berater, ob das sein ernst ist einer 18 Jährigen so teure Verträge zu verkaufen.
Daraufhin erwiderte der Berater, dass die Tochter, doch jeden einzelnen Cent vom Finanzamt und der Bundeswehr wiederbekommt ( Auch gelogen :D).
Der Höhepunkt kam zum Schluss, der Berater bot der Tochter an, dass sie zusammen auch weitere Kameraden anrufen können, dann würde sie für jeden Kameraden, der sich auch für die Beratung entscheidet, 200€ auf die Hand bekommen. Damit war dann auch die Beratung vorbei und der Vater schmiss den „Spezialisten“ aus der Wohnung.
Im Nachhinein rief der Vater selbst den Kompaniechef seiner Tochter an und erzähle ihm den kompletten Verlauf. Wie sich dann rausstellte gab es bereits offene Disziplinarverfahren gegen Kameraden aus dem Zug der Tochter wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit.
Ich selbst wurde 2019 in meiner AGA auch von einem SG angesprochen, dass er jemanden kennt, der mir mit den Versicherungen helfen kann. Ich bin zusammen mit ihm nach Dienst in ein Restaurant gefahren, wo auch so ein „Spezialist warte“, um mir solche Versicherungen zu verkaufen. Ich habe das kostenlose Essen mitgenommen und hab keine Daten hinterlassen.
Mittlerweile haben die bei uns in Munster sogar ein Büro über dem Subway angemietet.
 
Seid wachsam Kameraden.
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KlausP

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #101 am: 02. November 2022, 15:10:04 »

Ja, die sind mit der Masche schon bekannt und berüchtigt. „Pinkus“ oder wie auch immer die sich gerade mal aktuell (wechselt immer mal wieder, damit man nicht sofort merkt, dass das immer noch das selbe „Geschäftsmodell ist) nennen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schwarzbacher

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #102 am: 23. März 2023, 14:43:16 »

Ja die Krankenversicherung der Rentner (KDVR)ist schon eine tolle Sache, wenn man darauf Anspruch hat.
Leider spielt das Leben manchmal anders als man denkt…

Hier ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:
SaZ 12 DE 2002, DZE 2014.
Vor der Bundeswehr 10 Jahre gesetzlich KV
Nach der Bundeswehr 8Jahr gesetzlich KV
Beschäftigungszeitraum insgesamt 30 Jahre bis zum Jahr 2022.
Die besagte Person wird plötzlich Erwerbsunfähig und beantrag Rente.
Bei der Prüfung KVDR passiert was passieren muss, man stellt fest dass man in der 2. Hälfte der Erwerbszeit nicht zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen ist. Die Bundeswehrzeit zählt nämlich nicht mit. Somit bleibt der Weg in die KDVR versperrt. §11b SVG kommt ebenfalls nicht in Betracht, da man ja vor 2018 entlassen wurde.
Somit hat man nun die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Hier kommt nun der Ehemann der Person ins Spiel, welcher Berufssoldat ist. Da für diesen ebenfalls keine Mitgliedschaft in der gesetzliche gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wird bei der Ermittlung der Beiträge für freiwillig Versicherte  sein Einkommen mit herangezogen. Dies hat zu Folge, dass man nun ein relativ hoher Beitrag zu zahlen ist.
Glückwunsch, beide Personen treu gedient fürs Land und nun dafür bestraft…
Vielleicht hätte man die Anwartschaft  PKV trotz Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung behalten sollen. Dann könnte der Berufssoldat seine Ehefrau nun über die Beihilfe und Mitgliedschaft PKV sogar preiswerter Versichern.
Schade das diese Thematik zu keiner Zeit den Soldaten so vermittelt wurden…
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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #103 am: 23. März 2023, 14:51:39 »

... Beiträge für Versicherungen (egal ob PKV oder GKV) sind keine Strafe.

Ansonsten - selbst wenn Soldaten schriftlich belehrt werden - wird oft nicht darauf geachtet.
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Schwarzbacher

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #104 am: 23. März 2023, 15:17:19 »

... Beiträge für Versicherungen (egal ob PKV oder GKV) sind keine Strafe.

Ansonsten - selbst wenn Soldaten schriftlich belehrt werden - wird oft nicht darauf geachtet.

Richtig, sind sie nicht. Habe ich auch nie so behauptet.
Aber es ist schon eine Ungleichbehandlung.
Der ehemalige Soldat, welcher für sein Land als Zeitsoldat eingestanden hat, zahlt am Ende mehr und Ihm bleibt der Zugang zur KVDR verwehrt. Finden Sie dies gerecht? Ebenfalls werden bei der Beitragsbemessung die Bezüge des Ehemannes herangezogen, was für eine enorme Mehrbelastung in der Beitragshöhe sorgt. Aber am Ende selber Schuld. Hätte die Bekannte keinen Dienst für Deutschland geleistet und statt dessen weiter in ihrer Firma gearbeitet, dann würde sich diese Frage nicht stellen. Sie hätte die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVDR erfüllt( die zwölf Bundeswehrjahre würden nicht fehlen)und nur ihre Rente würde für Beitragshöhe zählen.
Und nur darum geht es mir hier.
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